Hundeauslaufzone an der Seebek Stellungnahme des Bezirksamtes Wandsbek zur Eingabe (Drs. 22-0125)
Letzte Beratung: 14.11.2024 Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Ö 5.6.1
- Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 02.09.2024 die zuständige/n Stelle/n um eine Stellungnahme zur o.g. Eingabe gebeten.
Das Bezirksamt Wandsbek nimmt wie folgt Stellung:
Lärmbelästigungen während der Nacht (nach 22:00 Uhr) oder während der Ruhezeiten
In solchen Fällen ist die Polizei zu rufen.
Belästigung durch unsachgemäß entsorgte Hundekottüten und Wildurinieren, etc..
Dies ist ärgerlich und natürlich nicht erlaubt. Das Bezirksamt Wandsbek – Fachamt Management des öffentlichen Raums wird hierzu prüfen, inwieweit durch Aufklärung vor Ort, z. B. durch entsprechende Hinweisschilder soweit noch nicht vorhanden, eine Verhaltensbesserung und -änderung bewirkt werden kann.
Globalrichtlinie
Die allgemeine Befreiung von der Anleinpflicht und mithin die Möglichkeit zur Nutzung der allgemeinen Grünanlagen, gilt jedoch nur für die gem. Hundegesetz von der Anleinpflicht befreiten Hunde. Die Hundefreilaufzonen sollen dagegen insbesondere auch jenen Hunden die Möglichkeit zum Freilaufen geben, die die hierfür erforderlichen Gehorsamkeitsnachweise nicht oder noch nicht besitzen. Die „Globalrichtlinie zur Ausweisung von Hundeauslaufzonen“ sieht unter 3.2 eine ausreichende Anzahl und Erreichbarkeit von Hundeauslaufzonen vor, wobei ein Umkreis von etwa zwei Kilometern angestrebt wird.
Zeitlich befristete Absperrung zu bestimmten Tageszeiten
Eine zeitliche Absperrung der Fläche ist dem Bezirksamt aus personellen wie technischen Gründen nicht möglich.
Pflegezustand:
Das Bezirksamt sieht zwischen Pflegezustand und Verhalten der Nutzer keinen zwingenden Zusammenhang. Hundehalter sind immer und jederzeit dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde sachgemäß zu beseitigen und zu entsorgen und die öffentlichen Flächen hiervon sauber zu halten.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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