21-5471

"Högenredder" wieder befestigen - Wasserlöcher beseitigen Beschluss der Bezirksversammlung vom 05.05.2022 (Drs. 21-5132.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.08.2022
30.06.2022
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten, den Högenredder mindestens an den schadhaften Stellen zeitnah in einen Zustand zu versetzen bzw. von den zuständigen Stellen versetzen zu lassen, der nicht nur, aber insbesondere bei nassem Wetter eine Nutzung für die Bevölkerung und die verschiedenen Bedarfe ermöglicht.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

In seiner Sitzung am 27.04.2022 bat der Regionalausschuss Alstertal den Regionalbeauftragten für das Alstertal um Klärung, wer die Kosten für die Wiederherstellung des Wegekörpers zu tragen hat. Dazu teilt die Verwaltung das Folgende mit:

 

Die Maßnahme bzw. Wiederherstellung der Fläche von Hamburg Wasser wurde von W/MR abgenommen, daher besteht kein Anspruch gegenüber Hamburg Wasser zur erneuten Widerherstellung bzw. Instandsetzung.

Die Versackung befindet sich zudem außerhalb der abgeschlossenen und von der Wegeaufsicht abgenommenen Baumaßnahme von Hamburg Wasser. Daher sind diese Schäden Hamburg Wasser nicht anzulasten.

Alle notwendigen Maßnahmen zahlt der Bezirk aus den bezirklichen mitteln.

 

Zu den Beschlüssen des Regionalausschusses Alstertal und der Bezirksversammlung teilt die Verwaltung das Folgende mit:

 

Im Högenredder ist das VZ 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art mit Zusatz 1026-38 Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei und Zusatz 1022-10 Fahrrad frei aufgestellt.

Der Fußgänger- und Radfahrer/innen benutzen daher den asphaltierten und im Jahre 1979 / 1980 hergestellten Fahrbahnbereich.

An einer Stelle befinden sich im Fahrbahnbereich leichte Versackungen und wurden seitens der Wegeaufsicht als Baulicher Mangel eingestuft.

Bauliche Mängel können jedoch immer nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden wirtschaftlichen und personellen Ressourcen abgearbeitet werden. Gefahrenstellen haben bei der Bearbeitung grundsätzlich Vorrang. Aufgrund der Vielzahl bestehender baulicher Mängel im gesamten öffentlichen Wegebereich dauert eine Abarbeitung daher bedauerlicherweise länger. Aufgrund des Beschlusses der Bezirksversammlung wird der Bezirk aber versuchen, den dortigen Bereich in absehbarer Zeit instand zu setzen.

 

Im Übrigen wird auf die anliegenden Fotos zur Dokumentation des Wegezustandes verwiesen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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