21-5461.1

Hinweisschilder zum Sportplatz Deepenhorn Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.06.2022
Sachverhalt

 

  • Einstimmiger Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt vom 22.6.22 bei Abwesenheit der FDP-Fraktion zum Ursprungsantrag der CDU-Fraktion Drs.Nr. 21-5461

 

Mit der Drucksache 20-7395.1 hat die Bezirksversammlung am 09.05.2019 einstimmig

beschlossen:

 

Die Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob und wo die Installierung von Hinweisschil_dern zu dem Sportplatz am Deepenhorn in Meiendorf im öffentlichen Raum möglich ist.

 

In der Niederschrift vom Regionalausschuss Rahlstedt vom 13. November 2019 hat die

Verwaltung dem Regionalausschuss Rahlstedt mitgeteilt:

 

Die Verwaltung teilt zur Nachfrage aus der letzten Sitzung mit, dass Klärung der Zustän_digkeit leider längere Zeit in Anspruch genommen habe. Das Fachamt empfehle, an drei

Standorten diese Hinweisschilder aufzustellen:

- Saseler Straße

- Meiendorfer Weg

- Nordlandweg

Die Umsetzung erfolge durch das Bezirksamt.“

 

Da bis zum 01.09.2021, wie von Anwohner und Nutzer des Sportplatzes festgestellt, die

Hinweisschilder noch immer nicht aufgestellt wurden, hat der Regionalausschuss

Rahlstedt mit der Drucksache 21-3779 nochmals einstimmig beschlossen:

Die Verwaltung wird gebeten, die 3 Hinweisschilder, wie vom Fachamt empfohlen, kurz_fristig aufzustellen.

Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah zu informieren.

 

Am 30.03.2022 wurde im Regionalausschuss Rahlstedt, unter dem Punkt Verschiedenes,

folgendes angemerkt:

Frau Folkers weist darauf hin, dass zum Beschluss des Ausschusses 21-3779 vom

01.09.2021 (Hinweisschilder zum Sportplatz Deepenhorn) noch keine Umsetzung erfolgt

sei und erkundigt sich nach dem Sachstand.“

 

In der Niederschrift zu Regionalausschuss Rahlstedt vom 30.03.2022 gibt dieVerwaltung  folgende Anmerkung zu Protokoll:

 

Anmerkung der Verwaltung zu Protokoll

Das Aufstellen der Hinweisschilder wird in der Fachanweisung Werbeanlagen, Hinweisschilder und Sonderbeleuchtung geregelt und bedingt ein erhebliches öffentliches Interesse und die Notwendigkeit, die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig verkehrsgerecht zu lenken. Nach 3.1 der Fachanweisung ist das Aufstellen von Hinweisschildern nur erlaubt, wenn aus straßenverkehrsbehördlicher, baumpflegerischer oder wegerechtlicher Sicht keine Bedenken vorliegen.

Im Rahmen der Anhörung der zu beteiligenden Dienststellen stellte sich heraus, dass die

Anforderungen an ein erhebliches öffentliches Interesse vom Sportplatz Deepenhorn nicht

erfüllt werden. Der Forderung zum Aufstellen von Hinweisschildern kann daher nicht

nachgekommen werden.

 

Um die Standortempfehlungen des Bezirksamts und einer damit einhergehenden Befürwortung mit der nun im Widerspruch stehenden Ablehnung der Fachbehörde aufzuklären,

erfolgte mit Drucksache 21-5160.1 eine Anfrage zu diesem Vorgang.

 

Auf Fragestellung Punkt 3 „Warum können die Hinweisschilder zum Sportplatz Deepenhorn nicht, wie bei anderen Sportplätzen und Sporthallen, wo sich auf öffentlichem Grund

durchaus Hinweisschilder zu den Sportstätten befinden (u.a. in Rahlstedt Sporthalle am

Schierenberg und Sportpark in Rahlstedt), ohne erkennbaren Grund der Verkehrslenkung, sondern weil diese offensichtlich vielmehr der Orientierung ortsunkundiger Besucher dienen, aufgestellt werden?“ antwortete die Fachbehörde: „Bei der für wegweisende

Beschilderung nach Straßenverkehrsordnung und Richtlinien für wegweisende Beschilderung zuständigen VD 513 als oberste Landesbehörde war bis zum Zeitpunkt der Fertigung dieser Stellungnahme kein Antrag zur Beschilderung der Sportanlage eingegangen.

Eine Prüfung der Fragestellung kann von hier nicht erfolgen.“

 

Auf die Frage Punkt 4 „Welche Gründe waren für das Fachamt ausschlaggebend, die

Standorte Saseler Straße, Meiendorfer Weg, Nordlandweg für die Hinweisschilder zu

empfehlen?“ antwortete das Bezirksamt: „Der Bezirk hat die Standorte der Beschilderung

so ausgesucht, dass die zu erwartenden Besucherströme gelenkt werden.“

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss Rahlstedt bekräftigt seine Beschlussvorlage der Bezirksver_sammlung mit der Drucksache 20-7395.1 und bittet die Verwaltung diese mit Empfeh_lungscharakter zur Prüfung an die Fachbehörde weiterzuleiten.

Hierbei sollte nochmals auf die beispielhafte Beschilderung zur Bezirkssporthalle am

Schierenberg und zu dem Sportpark Rahlstedt hingewiesen werden, welche ebenfalls

eher der Orientierung und dem Entgegenwirken von Suchverkehren dienen, denn einer

Verkehrsleitung.

 

Über die Ergebnisse ist der Regionalausschuss Rahlstedt zeitnah zu informieren

 

Anhänge

keine Anlage/n