Hexenwäldchen in Tonndorf: Langfristig den Zugang gewährleisten Debattenantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion
Letzte Beratung: 10.07.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.2
Das Hexenwäldchen im Stadtteil Tonndorf (Flurstück 2995, 4.531 m² groß) gehört zum Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) und besitzt die planrechtliche Ausweisung als Kindertagesheim. In der Drucksache 21-8748 wurde bereits ein Konzeptverfahren für eine Waldkindertagesstätte, ein Wunsch für einen öffentlich zugänglichen und naturnahen Spielplatz, sowie Maßnahmen für den Abbau des dortigen Bauzaunes gefordert. Nicht zuletzt in der Drucksache 22-1649.1 wurde erst vor kurzem der Wunsch nach neuen Informationen gefordert.
Insbesondere mit den immer heißeren und trockeneren Sommern ist der Zugang zu diesen grünen Flächen für die Anwohnerinnen und Anwohner umso wichtiger. Auch als Erholungsort ist das Hexenwäldchen unerlässlich.
Erfreulicherweise gibt es positive Entwicklungen zu vermelden. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt aktuell artenschutzrechtliche und waldrechtliche Prüfungen vor. Auch die Einbindung naturnaher und anerkannter Naturschutzvereinigungen erfolgen bei diesem Prüfungsprozess.
Bei einem positiven Ergebnis seitens der Fachbehörde möchten wir uns erneut dafür einsetzen, dass die verkehrssicherenden Maßnahmen erfolgen, damit der Bauzaun um das Hexenwäldchen herum entfernt werden kann und das Hexenwäldchen wieder der Bevölkerung als Gemeinbedarfsfläche zur Verfügung stehen kann.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
Die Fachbehörde wird gebeten, bei einem positiven Ergebnis der artenschutz- und waldrechtlichen Prüfungen den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen damit zu beauftragen die verkehrssichernden Maßnahmen zeitnah umzusetzen, damit das Hexenwäldchen in Tonndorf der Bevölkerung als Naherholungsort wieder zur Verfügung stehen kann.
keine Anlage/n
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.