Heinrich-Heine-Gymnasium: Vorhandene Einfeld-Sporthalle retten! Beschluss der Bezirksversammlung vom 03.02.2022 (Drs. 21-4630.1)
Letzte Beratung: 09.05.2022 Ausschuss für Soziales Ö 6.4
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt Wandsbek / die zuständige Fachbehörde werden gebeten, zu prüfen, ob und wie nach Fertigstellung der geplanten neuen Zweifeldhalle am Heinrich-Heine-Gymnasium die vorhandene Einfeldhalle (Gebäude 03) aufrechterhalten werden kann.
In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unter Beteiligung der Finanzbehörde (FB) wie folgt Stellung:
Der Senat hat in den vergangenen Jahren mit hohem Aufwand in den Ausbau der Sportstadt Hamburg investiert. Davon haben auch die Schulsporthallen profitiert. Dieser Trend wird sich fortsetzen: Insgesamt wächst die Zahl der Schulsporthallen in Hamburg aktuell und in den kommenden Jahren deutlich. Parallel zum Neubau und zur Sanierung von Schulsporthallen ist der Erhalt des vielfältigen Bestands ein wesentliches Ziel, das wie in der von der Bezirksversammlung genannten Drucksache 22/6550 umgesetzt wird.
Davon profitiert auch das Heinrich-Heine-Gymnasium: Hier entsteht eine multifunktionale und inklusive Schulsporthalle mit Bühne, die nicht nur dem Schul- und Vereinssport, sondern auch für kulturelle und stadtteilbezogene Nutzungen zur Verfügung stehen soll.
Dafür lässt die Behörde für Schule und Berufsbildung durch SBH | Schulbau Hamburg eine neue Zweifeldhalle mit Mitteln des Bundes für die angestrebte Multifunktionalität ausgestattet werden kann.
Um die Bedarfe der zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer angemessen berücksichtigen zu können, hat SBH | Schulbau Hamburg erfolgreich einen mehrstufigen und digitalen Beteiligungsprozess mit zukünftigen Nutzerinnen und Nutzern durchgeführt.
Der Schulstandort stellt zukünftig einen zentralen Anlaufpunkt im kulturellen und sozialen Gesamtbild des Quartiers dar und ist durch seine zentrale Lage hervorragend für eine Erweiterung um Quartiersflächen geeignet.
Den Bewohnerinnen und Bewohnern und Vereinen des Stadtteils steht durch diesen Neubau nicht nur ein qualitativ besseres Hallenangebot zur Verfügung, selbst unter der Berücksichtigung des Wegfalls der hier angesprochenen Halle (Gebäude-Nummer 03), erhöht sich die zur Verfügung stehende Hallenfläche quantitativ.
Das vierzügige Heinrich-Heine-Gymnasium hat einen Bedarf an rechnerischen 2,2 Sporthallenfeldern, wobei davon für Sport im Freien und für sonstige externe Sportangebote pauschal bis zu 10 % in Abzug gebracht werden könnten. Zukünftig soll die Belegenheit drei Sporthallenfelder aufweisen. Dafür hatte die BSB ursprünglich eine Einfeldhalle bei SBH | Schulbau Hamburg bestellt. Indem die BSB statt der aus schulischer Sicht benötigten Einfeldhalle sowie als Ersatz für die aufgegebene Nutzung der Sporthalle 03 nun eine Zweifeldhalle plant, ermöglicht sie die Umsetzung des Bürgervertrages für Poppenbüttel und trägt den wesentlichen Teil der Kosten. Die neue Halle soll mit weiteren Unterrichts- und Ganztagsflächen kombiniert werden. Es ist vorstellbar, dass die Ganztagsflächen ggf. in Kombination mit der Sporthalle auch für kulturelle Zwecke genutzt werden können. Mit den zukünftig zur Verfügung stehenden drei Sporthallenfeldern ist die regionale Versorgung des Schulsports langfristig gut abgesichert. Das sich ebenfalls im Stadtteil befindliche Carl-von-Ossietzky-Gymnasium mit seinem Sportschwerpunkt kann von diesen neuen Flächen ebenfalls profitieren. Aus Sicht der BSB ist an dieser Belegenheit die Anmietung weiterer Flächen für den Schulsport nicht zu rechtfertigen.
Die Bedingungen des Bundes sehen aktuell eine Förderung nur für eine Sanierung oder einen Ersatzbau - das heißt, einen Abriss und anschließende Neubau - vor. Vor diesem Hintergrund sind die Planungen und Erwägungen für einen Erhalt weiterer Sportflächen am Heinrich-Heine-Gymnasium noch nicht abgeschlossen. Zunächst erfolgt die weitere Planung und der Bau der Multifunktionshalle, die nach aktuellem Stand im Schuljahr 2025/26 abgeschlossen sein wird.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme und weiteren Beschluss gebeten.
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