21-6827

Haushaltsplan 2023/2024 Verteilung der Rahmenzuweisungen - § 41 (2) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) - Nachtrag Rahmenzuweisung Senioren

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 08.05.2023 Ausschuss für Soziales Ö 6.2

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung entscheidet gemäß § 41 Absatz 2 BezVG über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen während der Ausführung des Einzelplans.

 

Im Rahmen der Drs. 21-6573 wurden dem HK die Rahmenzuweisungen des Bezirksamtes am 21.02.2023 mit der bitte um Weiterleitung an die Fachausschüsse vorgelegt. Die Rahmenzuweisung Seniorenarbeit lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor und wird nun nachgereicht.

 

Die Aufteilung der Rahmenzuweisungen wird auf sogenannten PSP-Elementen abgebildet. PSP-Elemente ermöglichen eine budgetbezogene Darstellung von Maßnahmen oder auch zusammengefasster gleichartiger Maßnahmen.

 

Als Anlage wird die Rahmenzuweisung Seniorenarbeit des Bezirksamtes Wandsbek für die Jahre 2023/2024 auf dem Stand des aktuellen Haushaltsplans 2023/2024 vorgelegt. Sollten sich im laufenden Haushalt Änderungen bei den Rahmenzuweisungen ergeben (z. B. durch eine Nachbewilligungsdrucksache), wird das Bezirksamt der Bezirksversammlung eine neue Spezifikation zur Beschlussfassung vorlegen.

 

Verpflichtungsermächtigungen (VE) bleiben bei der Spezifikation der Rahmenzuweisungen unberücksichtigt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Haushalt und Kultur wird um

 

1)      Kenntnisnahme der Vorlage und

2)      Überweisung an den Ausschuss für Soziales zur Beratung gebeten.

Das Ergebnis des Fachausschusses ist anschließend aufgrund der Terminlage direkt an die Bezirksversammlung zur Zustimmung zu überweisen.

Zeitziel zur Zustimmung der Verteilung der Rahmenzuweisung durch die  Bezirksversammlung ist der 11.05.2023.

 

 

Der Sitzungstermin für den Ausschuss für Soziales ist der 08.05.2023.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Übersichtsblatt Rahmenzuweisung Seniorenarbeit 

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