21-4572.1

Haus der Jugend Jenfeld / Befristeter Mietvertrag

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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03.02.2022
Sachverhalt

 

Der JHA hat die Ursprungsvorlage 21-4572 in seiner Sitzung am 19.01.2022 abschließend beraten.

 

Punkt 1 wurde einstimmig angenommen.

 

Punkt 2 wurde einstimmig bei Gegenstimme der LINKEN angenommen.

 

Punkt 3 wurde in geänderter Form einstimmig angenommen:

Der JHA bekräftigt seine bisherige Beschlusslage und fordert die Fachbehörden auf, zusätzliche Mittel in den Bezirk zu geben.

 

Der JHA bittet die Bezirksversammlung zuzustimmen, die Verwaltung zu ermächtigen, den abgeänderten Mietvertrag abzuschließen.

 

 

Die ungeklärte, dauerhafte Refinanzierung der Mietkosten für das Haus der Jugend Jenfeld hat dazu geführt, dass der Mietvertrag mit Schulbau Hamburg (SBH) bislang nicht abgeschlossen werden konnte. Nach wie vor, wird der Abschluss eines Mietvertrages vom ISZ der Sprinkenhof GmbH dringend empfohlen  und liegt im Interesse aller Parteien.

 

Die Vertragsparteien haben sich in den vergangenen Wochen nochmals ausgetauscht, um ein Mietverhältnis formalisieren zu können, welches das zur Verfügung stehende Budget berücksichtigt und die Voraussetzung schafft, die dringend erforderlichen Sanierungsarbeiten durchführen zu können.

 

Folgende Mittel stehen bisher für die Mietkosten zur Verfügung:

Die Finanzbehörde hat zweckgebundene Mittel in Höhe von 100.000 EUR aus dem Quartiersfonds (konsumtiv) für 2019 und 2020 zur Verfügung gestellt (s.a. Drs. 20-7057.1). Die Mittel stehen weiterhin zur Verfügung.

Der HK hat am 03.11.2021 weitere 51.000 EUR (konsumtiv) für 2021 zur Verfügung gestellt (s.a. Drs. 21-4143).

Für die Sanierungsarbeiten wurden von der Finanzbehörde 117.600 EUR aus dem Quartiersfonds IV (investiv) bereitgestellt. Auch diese Mittel stehen weiterhin zur Verfügung.

 

Dem JHA wird hiermit ein abgeänderter Mietvertragsentwurf vorgelegt.

Der Mietvertrag soll rückwirkend ab dem 01.01.2021 bis 30.04.2022 befristet abgeschlossen werden (ohne Verlängerung auf unbestimmte Zeit). Zudem ist eine Absenkung der monatlichen Gesamtmiete auf 4.166,67 EUR (statt bisher 4.293,15 EUR) berücksichtigt  und in § 17 wird der mieterseitige Zuschuss zu den Kosten der Sanierung auf den o.g. Betrag iHv. 117.600 EUR begrenzt.

 

Die für die Mietkosten ab 2019 zur Verfügung stehenden 151.000 EUR sollen aufgewendet werden für

  • die Begleichung der Nutzungsentschädigung 2019/2020 in Höhe von 82.428,48 EUR
  • eine monatliche Gesamtmiete in Höhe von 4.166,67 EUR für den Zeitraum 01.01.2021 bis 30.04.2022 (insgesamt 66.666,72 EUR)

 

Die Verwaltung hat konsumtive Mehrbedarfe in Höhe von jährlich 50.000 EUR ab dem nächsten Doppelhaushalt 2023/2024 bei der Sozialbehörde angemeldet und um entsprechende Aufstockung die RZ KJ / Betriebsausgaben gebeten.

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme des abgeänderten Mietvertragsentwurfes gebeten.
  2. Die Bezirksversammlung wird gebeten, die Verwaltung zu ermächtigen den abgeänderten Mietvertrag abzuschließen.
  3. Der JHA bekräftigt seine bisherige Beschlusslage und fordert die Fachbehörden auf, zusätzliche Mittel in den Bezirk zu geben.

 

Anhänge

 

- Entwurf Mietvertrag HdJ Jenfeld (befristet 01.01.2021 bis 30.04.2022) Stand: 21.10.2021

- Rechnung SBH Nutzungsentschädigung 2019 - 2020

- Klärung Sanierungsbedarf