21-8088

Handlungsmöglichkeiten für Lärmschwerpunkte in Rahlstedt darstellen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
18.01.2024
06.12.2023
Ö 7.6
Sachverhalt

Der EU-Umgebungslärmrichtlinie folgend werden alle fünf Jahre Lärmkarten erstellt. Im Jahr 2022 wurden diese erstmals nach einem EU-weit einheitlichen Berechnungsverfahren (CNOSSOS - Common NOise aSSessment methOdS in Europe, 2018) erstellt [ … ]“. Die Lärmkarten sind in diesem Zuge aktualisiert worden. Zur Mitte des Jahres 2024 wird der Lärmplan turnusmäßig wieder erneuert.

 

Es wird weiterhin ausgeführt, die Lärmkarten seien: „ein wichtiges Instrument, um Lärmbelastungen großflächig darzustellen und Lärmschwerpunkte zu ermitteln.“

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten, dem Regionalausschuss die erhobenen Lärmschwerpunkte für Rahlstedt vorzustellen und mögliche Maßnahmen zur Eindämmung von Lärm darzulegen.

Insbesondere soll zwischen den unterschiedlichen Lärmkategorien: Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr und Industrie unterschieden werden.

 

Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah über das Ergebnis zu informieren