Handlungsmöglichkeiten für Lärmschwerpunkte in Rahlstedt darstellen Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 18.01.2024 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 8.14
„Der EU-Umgebungslärmrichtlinie folgend werden alle fünf Jahre Lärmkarten erstellt. Im Jahr 2022 wurden diese erstmals nach einem EU-weit einheitlichen Berechnungsverfahren (CNOSSOS - Common NOise aSSessment methOdS in Europe, 2018) erstellt [ … ]“. Die Lärmkarten sind in diesem Zuge aktualisiert worden. – Zur Mitte des Jahres 2024 wird der Lärmplan turnusmäßig wieder erneuert.
Es wird weiterhin ausgeführt, die Lärmkarten seien: „ein wichtiges Instrument, um Lärmbelastungen großflächig darzustellen und Lärmschwerpunkte zu ermitteln.“
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:
Beschluss:
Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten, dem Regionalausschuss die erhobenen Lärmschwerpunkte für Rahlstedt vorzustellen und mögliche Maßnahmen zur Eindämmung von Lärm darzulegen.
Insbesondere soll zwischen den unterschiedlichen Lärmkategorien: Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr und Industrie unterschieden werden.
Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah über das Ergebnis zu informieren
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