Güterverkehr und das dazugehörige Schienenlärmschutzgesetz
In der Podiumsdiskussion zum Thema Güterverkehr auf der S-Bahnlinie S4 Ost
(Hamburg- Bad Oldesloe) am 23.10.2017, kamen seitens der Zuhörer auch Fragen zum neuen Schienenlärmschutzgesetz auf. Dieses wurde am 30.03.2017 vom Bundestag verabschiedet. Das Gesetz sieht unter anderem ein vollständiges Betriebsverbot von lauten Güterwagen ab Fahrplanwechsel zum 13.12.2020 vor. Ab dann sollen nur noch leise Güterzügen auf deutschen Schienen fahren dürfen. Für die Gesetzesumsetzung müssen die Güterwagenbetreiber von Grauguss-Bremssohle (laut) auf Verbundstoffbremssohle (leise) umrüsten.
Die letzten Planfeststellungsunterlagen der drei Planfeststellungsabschnitte der S-Bahnlinie S4 wurden im Oktober 2017 beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht.
Nach Aussage der Deutschen Bahn AG hat das neue Schienenlärmschutzgesetz allerdings keine Auswirkung auf die eingereichten Planfeststellungsunterlagen, da die schalltechnischen Untersuchungen aller drei Planfeststellungsabschnitte bereits vor dem 30.03.2017 stattgefunden haben. Somit wurde das neue Schienenlärmschutzgesetzt bei den Untersuchungen nicht berücksichtigt.
Diese Verfahrensweise führt zu neuen berechtigten Fragen, insbesondere seitens der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Fachbehörden sowie die Deutsche Bahn AG:
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Deutsche Bahn AG (DB AG) wie folgt (06.03.2018):
lagen aufzunehmen/einzuarbeiten?
- Wenn ja, bis wann ist dieses noch möglich?
- Wenn nein, warum nicht?
Zu 1. und 2.:
Die Planfeststellungsunterlagen für alle Planfeststellungsabschnitte sind beim Eisenbahnbundesamt eingereicht worden und der Planfeststellungsabschnitt 1 befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren. Da das ergebnisoffene Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen zu 1., 2., 7. und 8. getroffen werden.
Informationen zu dem aktuellen Planfeststellungsverfahren sind unter http://www.hamburg.de/bwvi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/9023850/s4/ abrufbar.
eine der Hauptforderungen des Schienenlärmschutzgesetzes.
wer sind die anderen Güterwagenhalter?
Zu 3. a) und b):
Eine genaue Einschätzung des Umrüstungsbedarfs ist derzeit nicht möglich, da das deutsche Schienennetz mit Güterwagen von Halterinnen und Haltern aus dem In- und Ausland befahren wird. Es verkehren dort ca. 180.000 Güterwagen. Etwa ein Drittel dieser Güterwagen (rund 64.000) befinden sich im Eigentum der DB Cargo, ca. zwei Drittel im Eigentum anderer Halterinnen und Halter.
den Erträgen ?
Zu 4. a) und b):
Der Aufschlag für laute Züge beträgt im lärmabhängigen Trassenpreissystem der DB Netz AG seit der Netzfahrplanperiode 2017/2018 vier Prozent.
Weitere Informationen, auch hinsichtlich der Erträge, wurden auf http://fahrweg.dbnetze.com/fahrweg-de/kunden/leistungen/trassen/latps.html veröffentlicht.
Deutsche Bahn AG sogenannte Radschmieranlagen und Schienensteg-
dämpfer verwendet bzw. installiert werden.
Wie viele Güterwagen wurden bislang mit Radschmieranlagen ausgerüstet und wie viele Schienenstegdämpfer wurden verbaut? Wenn keine, warum nicht?
Zu 5 und 6:
Es gibt keine Radschmieranlagen an den Güterwagen, diese werden stationär in Kurvenbereichen der Gleise als lärmmindernde Maßnahmen eingesetzt.
Daten darüber, wie viele Schienenstegdämpfer bislang verbaut wurden, liegen nicht vor. Aufgrund geringerer Wirksamkeit und höherer Kosten der innovativen Maßnahmen, zu denen auch Schienenstegdämpfer/-abschirmungen gehören, können sie herkömmliche Lärmschutzmaßnahmen nicht ersetzen und nur in besonders begründeten Fällen eingesetzt werden.
die hier zur Anwendung kommen könnten?
Zu 7. und 8.:
Siehe Antwort zu 1. und 2.
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