20-5422

Güterverkehr und das dazugehörige Schienenlärmschutzgesetz

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

In der Podiumsdiskussion zum Thema Güterverkehr auf der S-Bahnlinie S4 Ost

(Hamburg- Bad Oldesloe) am 23.10.2017, kamen seitens der Zuhörer auch Fragen zum neuen Schienenlärmschutzgesetz auf. Dieses wurde am 30.03.2017 vom Bundestag verabschiedet. Das Gesetz sieht unter anderem ein vollständiges Betriebsverbot von lauten Güterwagen ab Fahrplanwechsel zum 13.12.2020 vor. Ab dann sollen nur noch leise Güterzügen auf deutschen Schienen fahren dürfen. Für die Gesetzesumsetzung müssen die Güterwagenbetreiber von Grauguss-Bremssohle (laut) auf Verbundstoffbremssohle (leise) umrüsten.

Die letzten Planfeststellungsunterlagen der drei Planfeststellungsabschnitte der S-Bahnlinie S4 wurden im Oktober 2017 beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht.

Nach Aussage der Deutschen Bahn AG hat das neue Schienenlärmschutzgesetz allerdings keine Auswirkung auf die eingereichten Planfeststellungsunterlagen, da die schalltechnischen Untersuchungen aller drei Planfeststellungsabschnitte bereits vor dem 30.03.2017 stattgefunden haben. Somit wurde das neue Schienenlärmschutzgesetzt bei den Untersuchungen nicht berücksichtigt.

Diese Verfahrensweise führt zu neuen berechtigten Fragen, insbesondere seitens der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Fachbehörden sowie die Deutsche Bahn AG:

  1. Welche Änderungen wurden durch das neue Schienenlärmschutzgesetz veranlasst, die  in den schalltechnischen Untersuchungen der Planfest-stellungsunterlagen nicht mehr berücksichtigt werden konnten?
  1. Besteht noch die Möglichkeit, Änderungen in die Planfeststellungsunter-

lagen aufzunehmen/einzuarbeiten?

- Wenn ja, bis wann ist dieses noch möglich?

- Wenn nein, warum nicht?

  1. Die Lärmreduktion an der Fahrzeugflotte bzw. den Güterwagen ist

eine der Hauptforderungen des Schienenlärmschutzgesetzes.

  1. Wie viele umzurüstende Güterwagen fahren derzeit auf deutschen Schienen?
  1. Wie viele Güterwagen davon sind im Besitz der Deutschen DB Cargo und

wer sind die anderen Güterwagenhalter?

  1. Die Deutsche Bahn AG hat ein lärmabhängiges Trassenpreissystem eingeführt. Seitdem muss für laute Güterwagen ein prozentualer Zuschlag gezahlt werden.
  1. Wie hoch ist dieser Zuschlag?
  2. Wer bekommt die Erträge aus den Zuschlägen und was geschieht mit

den Erträgen ?

  1. Neben diesen lärmreduzierenden Maßnahmen können von der

Deutsche Bahn AG sogenannte Radschmieranlagen und Schienensteg-

dämpfer verwendet bzw. installiert werden.

Wie viele Güterwagen wurden bislang mit Radschmieranlagen ausgerüstet

ausgerüstet und wie viele Schienenstegdämpfer wurden verbaut? Wenn keine, warum nicht?

  1. Wie viel Zeit würde die Umrüstung auf Radschmieranlagen und Schienenstegdämpfern in Anspruch nehmen und wie groß wäre der finanzielle Aufwand?
  1. Welche weiteren lärmreduzierende Technologien gibt es an der Infrastruktur,

die hier zur Anwendung kommen könnten?

  1. Wann können die weiterentwickelten Technologien eingesetzt werden und sind diese auch bereits so weit entwickelt, dass sie zur Lärmreduzierung im laufenden Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden können?
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