Güterverkehr und das dazugehörige Schienenlärmschutzgesetz
In der Podiumsdiskussion zum Thema Güterverkehr auf der S-Bahnlinie S4 Ost
(Hamburg- Bad Oldesloe) am 23.10.2017, kamen seitens der Zuhörer auch Fragen zum neuen Schienenlärmschutzgesetz auf. Dieses wurde am 30.03.2017 vom Bundestag verabschiedet. Das Gesetz sieht unter anderem ein vollständiges Betriebsverbot von lauten Güterwagen ab Fahrplanwechsel zum 13.12.2020 vor. Ab dann sollen nur noch leise Güterzügen auf deutschen Schienen fahren dürfen. Für die Gesetzesumsetzung müssen die Güterwagenbetreiber von Grauguss-Bremssohle (laut) auf Verbundstoffbremssohle (leise) umrüsten.
Die letzten Planfeststellungsunterlagen der drei Planfeststellungsabschnitte der S-Bahnlinie S4 wurden im Oktober 2017 beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht.
Nach Aussage der Deutschen Bahn AG hat das neue Schienenlärmschutzgesetz allerdings keine Auswirkung auf die eingereichten Planfeststellungsunterlagen, da die schalltechnischen Untersuchungen aller drei Planfeststellungsabschnitte bereits vor dem 30.03.2017 stattgefunden haben. Somit wurde das neue Schienenlärmschutzgesetzt bei den Untersuchungen nicht berücksichtigt.
Diese Verfahrensweise führt zu neuen berechtigten Fragen, insbesondere seitens der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Fachbehörden sowie die Deutsche Bahn AG:
lagen aufzunehmen/einzuarbeiten?
- Wenn ja, bis wann ist dieses noch möglich?
- Wenn nein, warum nicht?
eine der Hauptforderungen des Schienenlärmschutzgesetzes.
wer sind die anderen Güterwagenhalter?
den Erträgen ?
Deutsche Bahn AG sogenannte Radschmieranlagen und Schienensteg-
dämpfer verwendet bzw. installiert werden.
Wie viele Güterwagen wurden bislang mit Radschmieranlagen ausgerüstet
ausgerüstet und wie viele Schienenstegdämpfer wurden verbaut? Wenn keine, warum nicht?
die hier zur Anwendung kommen könnten?
keine Anlage/n
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