21-6144.1

Grundinstandsetzung Walddörferstraße Beschlussvorlage des Ausschusses für Mobilität und Wirtschaft

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 17.11.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.29

Sachverhalt

 

-          Ursprünglicher interfraktioneller Antrag der Fraktionen Die Grünen und SPD

 

-          Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 über den ursprünglichen Antrag (Drs.-Nr. 21-6144) der Fraktionen Die Grünen und SPD beraten.

 

-          Der Antrag wurde in geänderter Form mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion, bei Gegenstimme der CDU-Fraktion sowie bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und der AfD-Fraktion.

 

Im Anschluss an die Öffentlichkeitsveranstaltung des Bezirksamtes vom 30.08.2022 sind nun detaillierte Planungen für die Grundinstandsetzung der Walddörferstraße aufzunehmen. Aufgrund des begrenzten Straßenraumes wird es zu Zielkonflikten kommen. Bislang dominiert der Kfz-Verkehr. Der Radverkehr und Fußverkehr finden nur unzureichende Bedingungen vor. Ziel muss es sein künftig auch diesen Verkehrsteilnehmern mehr Raum zu geben und das Lebensumfeld in der Walddörferstraße attraktiver zu gestalten, wozu auch der Erhalt des vorhandenen Baumbestandes maßgeblich beitragen soll.

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten:

 

b)      Planungen für die Grundinstandsetzung der Walddörferstraße aufzunehmen, mit dem Ziel deutliche Verbesserungen der Radverkehrsbedingungen und der Fußverkehrsbedingungen zu erreichen; unter Berücksichtigung der Belange der Anwohnenden und Gewerbetreibenden.

 

c)      bei den Planungen zu berücksichtigen, dass der vorhandene Baumbestand nach Möglichkeit geschützt wird; für etwaig notwendige Baumfällungen sollen möglichst ortsnah Ersatzpflanzungen im Verhältnis 1 zu 1,5 vorgenommen werden;

 

d)      verschiedene Varianten der Gestaltung zu entwerfen und den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Gewerbetreibenden der Walddörferstraße in einer Bürgerbeteiligungsveranstaltung vorzustellen und deren Anregungen und Bedenken einzuholen und bei den Umbauplänen einfließen zu lassen und diese sodann von der Verwaltung abgewogen werden.

 

  1. Über die umzusetzende Grundinstandsetzungsvariante beschließt im Anschluss an die Bürgerbeteiligung die Bezirksversammlung.

 

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