21-2300.1

Glashütter Landstraße: Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h Beschlussvorlage des Regionalausschusses Alstertal

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.12.2020
Sachverhalt

 

-          Ursprünglicher Antrag der CDU-Fraktion

-          Der Regionalausschuss Alstertal behandelte den Antrag Drs. 21-2300 in seiner Sitzung am 02.12.2020. Die CDU-Fraktion zog den Punkt 3 des Petitums zurück.

-          Der Regionalausschuss Alstertal beschloss den Antrag (Punkte 1 und 2) einstimmig.

-          Die Fraktion Die Linke war in dieser Sitzung nicht vertreten.

 

Die Glashütter Landstraße ist eine stark befahrene Einfallstraße für Bewohner aus

Norderstedt und entlang der B432.

Das Ortseingangsschild für Hamburg steht aus Richtung Norden kommend erst

Höhe Högenbarg.

Viele Fahrer stadteinwärts reduzieren Ihre Geschwindigkeit auf die zulässige 50

km/h erst deutlich südlich des Högenbargs.

Andererseits fangen auch viele der stadtauswärts fahrende Autofahrer schon vor

dem Ortsausgangsschild an, Ihre Geschwindigkeit deutlich zu erhöhen.

In Höhe des Högenbargs queren außerdem viele Fußgänger, Radfahrer und

Reiter die Glashütter Landstraße, was aufgrund der dort gefahrenen tatsächlich

höheren Geschwindigkeit nicht ungefährlich ist.

Um die erforderliche Geschwindigkeitsreduzierung bereits im Bereich der

Kreuzung mit dem Högenbarg zu erreichen, muss der Übergang zur „normalen“

Stadtstraße so ausgebildet sein, dass sie möglichst nur mit der innerörtlichen

Zielgeschwindigkeit (oder langsamer) passiert werden kann. Als "harte"

Maßnahmen im Bereich der eigentlichen Ortseinfahrt haben sich lt.

Umweltbundesamt

(https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/1933

.pdf) u.a. Mittelinseln mit Verschwenken bewährt.

 

 

Der Regionalausschuss Alstertal möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Das Bezirksamt Wandsbek und die zuständige Fachbehörde werden gebeten:

1)      Auf der Glashütter Landstraße direkt nördlich des Högenbargs eine

Verschwenkung so einzubauen, dass die Glashütter Landstraße in beiden

Richtungen in diesem Bereich nur mit maximal 50 km/h befahren werden

kann.

2)      Im Rahmen der Verschwenkung eine sog. „Sprunginsel“ für Fußgänger,

Radfahrer und Reiter einzubauen

 

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