21-6609.1

Gewerbegebiet Poppenbütteler Bogen: Endlich eine Busanbindung schaffen! Beschlussvorlage des Regionalausschusses Alstertal

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.03.2023
Sachverhalt

 

-          Ursprünglicher Antrag der CDU-Fraktion

-          Der Regionalausschuss Alstertal beschloss den Antrag am 22.02.2023 einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion.

 

Bei diesem großen Gewerbegebiet mit seinen vielen Arbeitnehmer sind viele Gehwege bis

zu den Bushaltestellen an der Harksheider Straße unakzeptabel weit.

Daher ist der ÖPNV hier für viele Arbeitnehmer keine ernsthafte Alternative für den Weg

zur Arbeit.

Deshalb hat die Bezirksversammlung Wandsbek bereits am 30.01.2020 mit der

Drucksache 21-0864.1 u.a. beschlossen, dass eine Buslinie über den Poppenbütteler

Bogen mit zwei zusätzlichen Haltestellen am Verbindungsweg Schäperdresch und am

Verbindungsweg nördlich der Siedlung Hamburg Bau eingerichtet werden soll.

Hierzu gibt es vom 3.6.2020 folgende Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr

und Innovation (Drucksache 21-1538 ):

„Die vorgeschlagene Bedienung der Straße Poppenbütteler Bogen wird geprüft. Hierdurch

könnten sich für das Gewerbegebiet, wie auch für die angrenzenden Wohnsiedlungen (der

Bereich Schäperdresch / Kreienhoop sowie Kreienkoppel) spürbare Verkürzungen der

Wege zur nächstgelegenen Haltestelle ergeben“

Lediglich ist in der aktuellen Drucksache 21-6522 die Rede davon, dass vor Teppich-Stark

im Poppenbütteler Bogen eine Bedarfshaltestelle errichtet werden soll.

Ob nun wirklich eine Buslinie mit einem regelmäßigen Fahrplan durch den Poppenbütteler

Bogen kommt und wann dieses erfolgen soll, ist jedoch auch im Februar 2023 nicht

bekannt.

Der Regionalausschuss Alstertal möge daher beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

 

 

 

Die Verwaltung/zuständige Fachbehörde werden gebeten sich dafür einzusetzen, dass

spätestens mit Beginn des Winterfahrplans 2023/24 eine Buslinie mit einem regelmäßigen

Fahrplan durch das Gewerbegebiet Poppenbütteler Bogen geführt wird.

 

Die Bezirksversammlung möge sich diesem Beschluss anschließen.

 

Anhänge

keine Anlage/n