21-3466

Gerade in Coronazeiten: Soziale Teilhabe erfordert Digitale Teilhabe; WLAN Bereitstellung in den Wandsbeker Flüchtlingsunterkünften beschleunigen Hier: Stellungnahme der BSB zur Referentenanfrage

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

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16.08.2021
14.06.2021
Sachverhalt

 

In der o.g. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wie folgt Stellung:

 

Um neu zugewanderte Kinder und Jugendliche ohne bzw. mit nur geringen Kenntnissen der deutschen Sprache zügig in das Schulleben zu integrieren und ihre erfolgreiche Teilnahme an einem Bildungsgang zu sichern, werden altersgemäße Vorbereitungsmaßnahmen an Hamburger Schulen eingerichtet. Ziel ist der Aufbau einer kommunikativen Sprachkompetenz im Deutschen, die es den Schülerinnen und Schülern im Anschluss ermöglicht, dem Unterricht in einer ihrem Alter entsprechenden Regelklasse zu folgen und somit einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss zu erreichen. Im allgemeinbildenden Bereich werden an weiterführenden Schulen insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrung Basisklassen (BK) für nicht Alphabetisierte und Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) für in lateinischer Schrift alphabetisierte Kinder als schulformunabhängige Klassenformen eingerichtet.

 

BK nehmen Schülerinnen und Schüler auf, die keine oder nur eine geringe schulische Vorbildung mitbringen bzw. in ihrem Herkunftsland keine grundlegenden Kenntnisse im Lesen und Schreiben erworben haben. IVK sind auf den möglichst schnellen Übergang in eine altersgerechte und den individuellen Lernmöglichkeiten entsprechende Regelklasse an einer allgemeinbildenden Schule ausgerichtet.

 

Die Schulpflicht der Kinder und Jugendlichen im Alter von sechs bis 17 Jahre beginnt nach Bezug einer dezentralen Erstaufnahmeeinrichtung oder Folgeunterkunft.

 

Schülerinnen und Schüler, bis einschließlich des 15. Lebensjahres, werden in BK oder IVK zugeschult. Siehe hierzu auch die Rahmenvorgaben für die Vorbereitungsklassen an allgemeinbildenden Schulen (https://www.hamburg.de/contentblob/3237252/373a25b7609f9134373c29900e30c342/data/ivk.pdf). Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr werden direkt in berufsbildenden Schulen zugeschult. Die Zuschulung erfolgt durch das Schulinformationszentrum sowie das Beratungszentrum des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB).

 

Die Beschulung von schulpflichtigen Kindern im Grundschulalter in Erstaufnahmeeinrichtungen kann auch in sogenannten Lerngruppen vor Ort stattfinden. In diesen altersgemischten Lerngruppen besuchen Kinder aus verschiedenen Ländern und mit unterschiedlichen Sprach- und Bildungsständen den Unterricht. Die Unterrichtinhalte der Lerngruppen entsprechen der pädagogischen Ausrichtung von IVK an Grundschulen und es können bis zu 15 Schülerinnen und Schüler beschult werden. Aufgrund der Vielzahl von Zu- und Wegzügen ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Lerngruppen stark schwankend.

 

Für die Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Basisklassen und Internationalen Vorbereitungsklassen in den Schulen des Bezirks Wandsbek im Schuljahr 2020/2021 siehe die nachfolgende Übersicht:

 

Stadtteil

Schulname

Schulform

Klassenart

Klassenstufe

Bergstedt

Stadtteilschule Bergstedt

Stadtteilschule

IVK

5/6

Bramfeld

Gymnasium Osterbek

Gymnasium

Basisklasse

5/7

Bramfeld

Gymnasium Osterbek

Gymnasium

IVK

5/6

Bramfeld

Schule An der Seebek

Grundschule

IVK

3/4

Bramfeld

Stadtteilschule Bramfeld

Stadtteilschule

IVK

5/6

Eilbek

Schule Wielandstraße

Grundschule

IVK

3/4

Poppenbüttel

Stadtteilschule Poppenbüttel

Stadtteilschule

IVK

5/6

Hummelsbüttel

Carl von Ossietzky-Gymnasium

Gymnasium

IVK

 7/8

Jenfeld

Otto-Hahn-Schule

Stadtteilschule

IVK

5/6

Jenfeld

Schule Potsdamer Straße

Grundschule

IVK

3/4

Tonndorf

Gyula Trebitsch Schule Tonndorf

Stadtteilschule

Basisklasse

8/9

Marienthal

Gymnasium Marienthal

Gymnasium

IVK ESA 2

10   

Marienthal

Gymnasium Marienthal

Gymnasium

IVK ESA 2

9   

Rahlstedt

Schule Kamminer Straße

Grundschule

Basisklasse

3/4

Rahlstedt

Gymnasium Rahlstedt

Gymnasium

IVK

7/8

Rahlstedt

Stadtteilschule Altrahlstedt

Stadtteilschule

IVK ESA 1

9   

Rahlstedt

Gymnasium Oldenfelde

Gymnasium

IVK

5/6

Sasel

Gymnasium Oberalster

Gymnasium

IVK ESA 2

10   

Steilshoop

Schule am See

Stadtteilschule

IVK ESA 1

9   

Steilshoop

Schule am See

Stadtteilschule

IVK MSA+

10   

Volksdorf

Schule Buckhorn

Grundschule

IVK

3/4

Wandsbek

Matthias-Claudius-Gymnasium

Gymnasium

IVK

7/8

Wandsbek

Schule Am Eichtalpark

Grundschule

IVK

3/4

Wandsbek

Schule Am Eichtalpark

Grundschule

IVK

0/2

 

Seit dem 15. März 2021 befanden sich alle Schülerinnen und Schüler aus Grundschulen, alle Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen sowie alle Schülerinnen und Schüler aus Internationalen Vorbereitungsklassen und Basisklassen im Wechselunterricht.

 

Seit dem 31. Mai 2021 können alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge und Schulformen bis zu den Sommerferien wieder zum vollen Präsenzunterricht nach Stundenplan in die Schulen kommen. Siehe hierzu auch die Pressemitteilung der BSB vom 26. Mai 2021 (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/15087782/2021-05-26-praesenzunterricht-fuer-alle/) und das Schreiben des Landesschulrates vom 26. Mai 2021 (https://www.hamburg.de/contentblob/15087800/1d20a76256de43cea4162d50fe4c4e9e/data/b-brief-26-mai-2021.pdf).

 

Mit dem Wechselunterricht gestaltet sich die Beschulungssituation auch und besonders für schulpflichtige Kinder und Jugendliche in Wohnunterkünften für geflüchtete Menschen noch deutlich besser als zu Zeiten der vollständigen Aussetzung des Präsenzunterrichts an den Schulen vor den Märzferien.

 

Wo es infektionstechnisch vertretbar war, haben die Schulen die Schülerinnen und Schüler aus Wohnunterkünften, wie schon während der Aussetzung des Präsenzunterrichts an den Schulen, in den Präsenzunterricht geholt.

 

Für die Ermittlung und Bearbeitung von „unversorgten Schülerinnen und Schülern“ (Neuzuzüge nach Hamburg ohne Schulplatz in Hamburg) sind die Rechtsabteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung für Schülerinnen und Schüler bis 16 Jahre und das HIBB für Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr 16 Jahre alt werden oder älter sind, zuständig.

Beide Dienststellen ermitteln diese bisher unversorgten Schülerinnen und Schüler über das Zentrale Schülerregister und nehmen dazu schriftlich Kontakt mit einem der Sorgeberechtigten auf. Es wird der schulische Verbleib geklärt und ein Schulplatz gesucht. Es gilt, dass die Nachverfolgung erst endet, wenn ein Schulbesuch in Hamburg tatsächlich angetreten wurde, ein Nachweis vorliegt, dass außerhalb Hamburgs eine Schule besucht wird oder die Schulpflichtige bzw. der Schulpflichtige aus Hamburg abgemeldet wurde.

 

Bei Schülerinnen und Schüler, die in einer Zentralen Erstaufnahme oder Erstaufnahme gemeldet sind, trägt die Einrichtungsleitung für die Erfüllung der Schulpflicht die Verantwortung.

Für Schülerinnen und Schüler in Wohnunterkünften, die bereits einen Schulplatz in Hamburg haben und umziehen, sind die bisher besuchten Schulen für die Schulplatzsuche verantwortlich. Sind an den Wunschschulen keine Plätze frei, übernehmen die BSB bzw. das HIBB die Schulplatzzuweisung. Bis zur Zuweisung eines neuen Schulplatzes bleibt die bisherige Stammschule für die Beschulung verantwortlich.

 

Die Ausführung, dass Sorgeberechtigte in den Wohnunterkünften „Bahngärten“ oder „Waldweg“ nicht über die zuständige Schule für ihre Kinder informiert seien, kann also nur auf Familien zutreffen, die aktuell neu nach Hamburg zugezogen waren und für die BSB bzw. das HIBB zu diesem Zeitpunkt erst die Schulplatzsuche aufgenommen hatte.

 

Die BSB hat seit Beginn der Corona-Pandemie auch gerade die Schülerinnen und Schüler in den Blick genommen, die aus unterschiedlichen Gründen der gezielten Unterstützung bedürfen - beispielsweise weil sie an ihrem Wohnort keine förderlichen Lernbedingungen vorfinden. Die Schulen haben ein Lern- und Betreuungsangebot von 8 bis 16 Uhr vorgehalten, bei dem unter pädagogischer Anleitung Kinder die für den Distanzunterricht vorgesehenen Aufgaben bearbeiten konnten. Kein Kind sollte bzw. soll von den Schulen abgewiesen werden. Von diesem Angebot partizipierten auch besonders schulpflichtige Kinder in dezentralen Erstaufnahmeeinrichtungen oder Folgeunterkünften.

 

Obwohl der Unterricht bis zum Beginn der Märzferien in der Regel in Form von Distanzunterricht abgehalten werden musste, hatten alle Sorgeberechtigten die Möglichkeit, ein Lern- und Betreuungsangebot in der Schule zu nutzen, in dem ihr Kind unter pädagogischer Anleitung die für den Distanzunterricht vorgesehenen Aufgaben bearbeiten konnte. Die Schulen haben ein Lern- und Betreuungsangebot von 8 bis 16 Uhr vorgehalten und kein Kind sollte von den Schulen abgewiesen werden. Alle Schülerinnen und Schüler, die an ihrem Wohnort keine förderlichen Lernbedingungen vorfinden, hatten durch diese Regelung die Möglichkeit, sich für das Lern- und Betreuungsangebot in der Schule anzumelden.

Von diesem Präsenzangebot partizipierten auch besonders schulpflichtige Kinder in Wohnunterkünften für geflüchtete Menschen.

 

Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Raumsituation in den Unterkünften, der unterschiedlich hohen Anzahl von zu beschulenden Kindern in den einzelnen Schulen aus den Unterkünften und der unterschiedlichen WLAN-Anbindung der Unterkünfte sind die einzelnen Schulen gehalten, jeweils individuelle Konzepte zu erarbeiten, damit die Beschulung dieser Kinder insbesondere auch in den Distanzphasen sichergestellt wird.

 

Die Schulen haben dazu Schülerinnen und Schülern in Wohnunterkünften angesprochen, um diese bzw. deren Sorgeberechtigten in der Pandemiezeit zu informieren und zu beraten. Die Lehrkräfte wurden aufgefordert, geeignete Wege für die Kommunikation von Regelungen und Unterstützungsmöglichkeiten an die Sorgeberechtigten zu entwickeln, die nicht über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen. Dies betrifft auch die angesprochenen Wohnunterkünfte „Bahngärten“ und „Waldweg“.

 

Für die Zeit des Distanz- bzw. Wechselunterrichts wurde von der der Unterkunft „Bahngärten“ am nächsten gelegenen Grundschule, Schule Bovestraße, allen Familien, deren Kinder die Schule besuchen, das Angebot der Präsenzbetreuung unterbreitet.

Die Kommunikation mit den Familien erfolgte in allen Fällen über das Handy, Video-Konferenzen oder über die Chat-Funktion. Auch Hausbesuche bzw. Treffen am Zaun zwischen Schule und Unterkunft wurden regelmäßig genutzt. Material wurde persönlich vorbeigebracht (Arbeitsblätter, Hefte, Lösungen), in der Präsenzbetreuung ausgegeben, bereits im Dezember unmittelbar vor Aufhebung der Anwesenheitspflicht mitgegeben oder in Materialkisten vor der Schule bereitgestellt. In einem Fall wurden Arbeitsblätter digital verschickt. Als sich das Ausdrucken als problematisch herausstellte, wurden diese in der Schule ausgedruckt und persönlich vorbeigebracht.

 

Für die der Unterkunft „Waldweg“ nächstgelegene Schule An den Teichwiesen ist festzustellen, dass die Grundschülerinnen und Grundschüler durchgehend in die Präsenzbetreuung geholt wurden. Dies geschah aktiv durch die Schulleitung, um die unterrichtliche Versorgung und die sprachliche Entwicklung der Kinder sicherzustellen. Um die Kommunikation gerade in der Pandemie erfolgreich gestalten zu können, wurde in Einzelfällen auch eine Dolmetscherin durch die Schule gestellt. Die Schülerinnen und Schüler haben durchgehend das notwendige Material von der Schule ausgedruckt erhalten.

 

Die BSB unterstützte die Schulen durch zahlreiche Maßnahmen wie z. B. mehrsprachige Elternbriefe und Podcasts, finanzielle Zuschüsse und Hilfe bei der Vermittlung von Sprach- und Kulturmittlern und/oder Elternmentoren aus dem entsprechenden Kulturkreis und ein umfangreiches Beratungsangebot der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI)

 

Die BSB und das LI unterstützten die Schulen gezielt bei der Gestaltung eines Unterrichtsangebots für die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler unabhängig davon, ob dieser in Form von Präsenzunterricht oder Distanzunterricht stattfindet. Zu diesem Zweck wurde eigens ein Padlet für alle Vorbereitungsklassen- und Deutsch-als-Zweitsprache-Lehrkräfte eingerichtet (https://padlet.com/LIF11/2ffjj8wu3jcv3kig) und jeden Dienstag von 16 bis 17 Uhr einen Online-Austausch für diese Zielgruppe an (https://li-hh.reflact.com/austausch) angeboten.

 

Die zu Beginn der Pandemie zum Teil noch komplett fehlende technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler in Folgeunterkünften (Endgeräte, Zugang zu WLAN etc.) konnte durch die massive Anschaffung zusätzlicher Endgeräte für die Schulen deutlich verbessert werden, die nun an diese Schülerinnen und Schüler verliehen werden können. In Fällen, in denen dies nicht möglich ist, besteht – aufgrund eines zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung, der Sozialbehörde und den Jobcentern abgestimmten Verfahrens – die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler eine einmalige Leistung bis zu 350 € für digitale Endgeräte, Drucker oder sonstiges Zubehör erhalten können.

 

Hamburg führt bei der Umsetzung des DigitalPakts Schule weit vor den anderen Bundesländern und investiert in die Digitalisierung fast fünf Mal so viel wie die anderen Bundesländer (siehe Pressemitteilung vom 22. Februar 2021 https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/14918424/2021-02-22-bsb-hamburg-spitze-bei-investition-in-digitalisierung/).

Unter der Zusatzvereinbarung Sofortausstattungsprogramm zum DigitalPakt Schule hat der Bund insgesamt 500 Mio. € für die Anschaffung von mobilen Endgeräten zur Verfügung gestellt, wovon 12,79 Mio. € auf die Freie und Hansestadt Hamburg entfallen.

Die für Bildung zuständige Behörde hat diese Gelder bereits vollständig abgerufen und investiert und hat 2020 im Rahmen einer Ausstattungsinitiative mehr als 45.000 mobile Endgeräte für die Schulen angeschafft. Hinzu kommen die bereits vorhandenen 8.000 mobilen Endgeräte an allgemeinbildenden Schulen sowie die 10.000 an den berufsbildenden, so dass die staatlichen Hamburger Schulen insgesamt über 63.000 mobile Endgeräte verfügen.

 

Die BSB hat damit eine im bundesweiten Vergleich sehr gute Ausstattung geschaffen, die auch an Schülerinnen und Schüler in öffentlich-rechtlichen Unterkünften durch die jeweiligen Schulen ausgeliehen werden können.

 

Alle beschafften Endgeräte sind prinzipiell internetfähig. Sie können über WLAN oder über mobile Hotspots auf das Internet zugreifen. Sobald ein Internetvertrag geschlossen wurde, können sich die Endgeräte mit den SIM-Karten mit dem Internet verbinden. Die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Endgeräten obliegt den Schulen, sodass die Entscheidung, LTE-fähige Geräte beziehungsweise SIM-Karten anzuschaffen, die einzelne Schule im Rahmen Ihrer Selbstverantwortung trifft.

 

Die BSB und das LI informieren die Schulen über die Möglichkeit, für Schülerinnen und Schüler ohne Zugang zu einem leistungsfähigen mobilen LTE-WLAN-Hotspot SIM-Karten anzuschaffen, um die diesen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellten Endgeräte entsprechend auszustatten.

 

Hamburgs Schulen haben in den vergangenen Jahren ein umfangreiches Fördersystem aufgebaut. Dazu zählen beispielsweise die etablierten schulischen Lernförderungen oder die im letzten Jahr erstmals organisierten Lernferien, aber auch viele schulindividuelle Förderangebote in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Kräften und pädagogischen Organisationen.

 

Die BSB hatte im März 2021 nun bereits zum dritten Mal seit Beginn der Pandemie, gerade auch für Schülerinnen und Schüler mit Lernschwächen und Sprachförderbedarf die Hamburger Lernferien angeboten. Auch diejenigen Kinder, die während des Distanzunterrichts das digitale Lernen als besonders herausfordernd erlebt haben oder wenig Unterstützung durch erwachsene Bezugspersonen bekommen, wurden eingeladen. Die Abschlussjahrgänge, die sich gerne intensiv auf die anstehende Prüfung vorbereiten wollten, konnten ebenfalls die Lernferien in der Schule nutzen. Lehrkräfte haben gezielt einigen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am Ferienunterricht besonders empfohlen. Die Teilnahme an allen Kursen war kostenlos und freiwillig. Hiervon profitierten auch die Schülerinnen und Schüler, die in dezentralen Erstaufnahme oder Folgeunterkunft leben.

Aufgrund der guten und zunehmenden Anwahl der „Lernferien“ werden auch in den Sommerferien 2021 wieder von den allgemeinbildenden Schulen und den Regionalen Bildungs- und Beratungszentren Lernferien im Umfang von 2 Wochen angeboten.  Sie richten sich an Schülerinnen und Schüler mit Lernschwächen, Sprachförderbedarf und pandemiebedingten Problemlagen.

 

Mit Schuljahresbeginn 2021/22 startet die Behörde für Schule und Berufsbildung das Lernförderprogramm „Anschluss“ für alle vierten Klassen. Es orientiert sich an den spezifischen Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern der vierten Jahrgangsstufe, um den besonderen Herausforderungen des Übertritts an eine weiterführende Schule zu begegnen. Die Teilnahme der Schulen an dem Programm ist verbindlich. Das Programm wird von der BSB und der ZEIT-Stiftung finanziert und zu einem großen Teil organisiert, beide rekrutieren auch einen Großteil der künftigen Kursleitungen. Siehe hierzu auch die Pressemitteilung der BSB vom 25. März 2021 (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/14984118/2021-03-25-bsb-lerfoerderung/) und das Schreiben des Landesschulrates vom 4. Juni 2021 (https://www.hamburg.de/contentblob/15143280/e26d2ec43a9180236ff298bca0c33991/data/b-brief-4-juni-2021.pdf).

 

Die zusätzliche bedarfsgerechte Förderung in kleinen Lerngruppen – durchgeführt von qualifizierten (vorrangig studentischen) Mentorinnen und Mentoren – soll die nach Feststellung der Lernstände ausgewählten Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, entstandene Lernrückstände, insbesondere in den Kernfächern Deutsch und Mathematik, auszugleichen. Neben dem fachlichen Lernen geht es darum, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeit und Leistungsmotivation zu stärken und selbstgesteuertes Lernen zu fördern, um sie an ihr Leistungsniveau vor der Pandemie heranzuführen und gut auf den Wechsel in die fünfte Jahrgangsstufe vorzubereiten. Vorgesehen sind wöchentlich zweimal jeweils zwei Fördereinheiten à 45 Minuten.  

 

Um Kinder, Jugendliche und Familien in der aktuellen Situation und nach der Pandemie zu unterstützen, hat der Bund ein „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Höhe von 2 Mrd. Euro in den Jahren 2021/2022 beschlossen. Damit sollen unter Nutzung bereits vorhandener Strukturen Angebote geschaffen werden, die schnell bei den Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen. Dazu wird der Bund eigene Programme deutlich ausweiten, Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen gezielt unterstützen und auch den Ländern erhebliche zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.

Es soll jeweils eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt werden zum Abbau von Lernrückständen und zur Förderung frühkindlicher Bildung, für Freizeit-, Ferien- und Sportaktivitäten sowie für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Alltag und in der Schule.

Ziel ist es, Angebote zu schaffen, die schnell bei den Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen und dafür bereits vorhandene Strukturen zu nutzen. Dazu wird der Bund den Ländern erhebliche zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. Gleichzeitig wird der Bund seine Programme im Bereich der frühkindlichen und außerschulischen Bildung deutlich ausweiten und Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen gezielt unterstützen. Siehe hierzu auch die Informationen der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/programm-aufholen-nach-corona-1897750.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Soziales wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n