21-6992

Geplante Ausschreibung für das Energetische Quartierskonzept (=EQK) für das RISE-Gebiet Tegelsbarg-Müssenredder (TeMu): Kommunalpolitik und Stadtteil-beirat einbeziehen Beschluss der Bezirksversammlung vom 08.09.2022 (Drs. 21-5670.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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03.05.2023
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten, den Regionalausschuss Alstertal und den Stadtteilbeirat Tegelsbarg-Müssenredder bei dem Ausschreibungsverfahren Energetisches Quartierskonzept für das

RISE-Gebiet Tegelsbarg-Müssenredder rechtzeitig in geeigneter Weise zu beteiligen, sodass  Änderungen am Ausschreibungstext noch vorgenommen werden können.

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Die auszuschreibende Leistung hat Beiträge zu den auf Seite 8 (Präsentation „Zusammenfassung Energetisches Quartierskonzept Tegelsbarg Müssenredder“) beschriebenen Zielen zu liefern und die Untersuchung im Rahmen der auf den Seiten 6 und 7 (Präsentation „Zusammenfassung Energetisches Quartierskonzept Tegelsbarg Müssenredder“) beschriebenen Rahmenbedingungen zu halten. Mit der erbrachten Leistung sollen die Arbeitsschritte auf Seiten 9 und 10 (Präsentation „Zusammenfassung Energetisches Quartierskonzept Tegelsbarg Müssenredder“) erfüllt werden.

 

Die Ausschreibung wird dabei aber insoweit ergebnisoffen sein, dass im Ausschreibungstext keine Maßnahmen der energetischen Quartierssanierung ausgeschlossen oder priorisiert werden. Ziel der Ausschreibung ist es einen Auftragnehmer zu finden, welcher innerhalb des o. g. Rahmens fachliche Untersuchungen und eine breite Beteiligung (aller denkbaren Akteure) vor Ort organisiert (vgl. insoweit die Arbeitsschritte auf Seite 9 der vorgenannten Präsentation). Das Ergebnis der Untersuchung und Beteilung soll eine fundierte und faktenbasierte Grundlage liefern, aus der die tatsächlichen Maßnahmen zur Quartierssanierung abgeleitet werden.

 

Der Entwurf des Ausschreibungstextes wurde seitens des BAW mit Konkretisierungs- und Präzisierungsvorschlägen kommentiert. Für das Vergabeverfahren ist allein die BUKEA zuständig. Die Veröffentlichung und Abstimmung einer Leistungsbeschreibung im Rahmen eines in Vorbereitung befindlichen Ausschreibungsverfahrens widerspricht den vergaberechtlichen Grundsätzen und ist nicht konform zur üblichen Verfahrensordnung. Aus diesem Grund können hier auch keine konkreten Angaben zu den Konkretisierungs- oder Präzisierungsvorschlägen des BAW gemacht werden. Damit kann seitens des BAW keine weitere Beteiligung des RegioA At veranlasst werden. Für die auf die Vergabe folgende Konzepterstellung gelten diese Einschränkungen nicht, hier ist eine inhaltliche Zusammenarbeit sehr wohl möglich und erwünscht.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss Alstertal nimmt Kenntnis.