20-3150

Gelebte Integration im neuen Wohnquartier am Rehagen Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.06.2016 (Drs.: 20-2883.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in der Sitzung vom 16.06.2016 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Das Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 29 (Wildes Moor / Glashütter Landstraße) wird eingestellt. Das Verfahren zur Entlassung des Flurstücks 21 oder von Teilen davon aus dem Landschaftsschutzgebiet wird ebenfalls eingestellt.
  2. Um eine Versachlichung auch für zukünftige, fundierte Diskussionen um mögliche Wohnungsbaupotentiale in der Feldmark zu erreichen, wird den zuständigen Fachbehörden empfohlen, ein Fachgutachten in Auftrag geben, das – mit der ausdrücklichen Prämisse des Erhalts der Hummelsbütteler Feldmark – klären soll, ob, inwieweit, wo und mit welchen Maßgaben in kleinen Teilbereichen der Feldmark regulärer Wohnungsbau im Rahmen regulärer Bebauungsplanverfahren und aufgrund umfassender Umweltverträglichkeitsprüfungen machbar und sinnvoll ist, ohne unvertretbare Eingriffe in die Feldmark zu verursachen. Hierbei sind die die ökologischen, stadtklimatischen, stadtentwicklungspolitischen, sozialstrukturellen, verkehrlichen, landwirtschaftlichen und sonstigen Folgen flächenbezogen präzise zu analysieren und umfassend abzuwägen. Sollten Wohnungsbaupotentiale gesehen werden, ist auch zu prüfen, ob und inwieweit ein Ausgleich auch innerhalb der Feldmark ggf. unter anderem durch eine Vergrößerung oder Verbindung der beiden Naturschutzgebiete erreicht werden kann. Auch andere ökologisch wertvolle Flächen innerhalb der Feldmark wären für eine Aufwertung zu identifizieren. An dem Gutachtenverfahren sind neben der Kommunalpolitik auch die örtlichen Initiativen und mindestens zwei Naturschutzverbände zu beteiligen. Aus dem Gutachtenauftrag werden die unmittelbar an den Tegelsbarg angrenzenden Flächen ausgenommen, da der Beitrag aus diesem Sozialraum bereits am Rehagen geleistet wurde.
  3. Die beiden westlich zum Rehagen geplanten Wohnhöfe werden in vier- bzw. fünfgeschossiger Bauweise für die öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) von Flüchtlingen vorgesehen (196 WE, d.h. 784-980 Flüchtlinge), die beiden östlichen Wohnhöfe zur Bestandsbebauung hin werden in durchgehend viergeschossiger Bauweise in einem zweiten Bauabschnitt für regulären Wohnungsbau (d.h. ab Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans) vorgesehen (182 WE). Damit wird die Zahl von 378 Wohnungen für diesen Standort insgesamt nicht überschritten.

Die Belegung der Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen hat mit Haushalten mit Bleibeperspektive und möglichst bereits erfolgter bzw. eingeleiteter Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erfolgen. Nach Feststellung des schnellstmöglich durch den Bezirk parallel zum laufenden Baugenehmigungsverfahren aufzustellenden Bebauungsplans Hummelsbüttel 28 (Rehagen/ Poppenbütteler Weg) wird die mit der Aufteilung in zwei Bauabschnitte bereits wirksam werdende Belegungsmischung weiter ausgebaut. Ziel ist es, innerhalb der ersten drei bis fünf Jahre nach Beginn der rechtlichen Möglichkeit, die zunächst als örU genutzten Wohneinheiten als normale Wohnungen zu belegen, so dass die Flüchtlingsbelegung auf rund 150 WE für Flüchtlinge (max. 750 Plätze) reduziert werden kann. Für die reguläre Wohnungsnutzung, die einen erheblich positiven Einfluss auf die soziale Mischung und die Integration haben wird, werden damit bereits nach Realisierung des zweiten Bauabschnitts 182 WE und in dem weiteren Belegungsschritt im Ergebnis rund 230 WE vorgesehen. Bis zur Entlassung aller Wohneinheiten in den regulären Wohnungsmarkt nach spätestens 15 Jahren sind weitere geeignete Zwischenschritte der Belegungsmischung vorzunehmen.

Im Rahmen der Schritte zur Belegungsmischung soll im Wege des Bindungstausches auch ein relevanter, den Gedanken des Drittelmixes aufgreifender Anteil für freifinanzierte Mietwohnungen vorgesehen werden, um den Gesichtspunkt der Quartiersstabilisierung besonders zu berücksichtigen.

  1. Das Gesamtquartier Tegelsbarg-Rehagen ist von dem wesentlichen Bestandshalter SAGA GWG, der Bezirksverwaltung und den zuständigen Behörden in besonderem Maße als Sozialraum zu begleiten, um von Beginn an die bestehende soziale Infrastruktur am Bedarf ausgerichtet auszubauen und entsprechende neue Angebote zu schaffen. Dabei sind gemäß der Bürgerschafts-Drucksache 21/2550 insbesondere weitere Kita-Angebote, ein Quartiersmanagement und eine Beteiligungsstruktur für die ortsansässige Bevölkerung und die neuen Bewohnerinnen und Bewohner vorzusehen und die Angebote und Kapazitäten u. a. des bestehenden Eltern-Kind-Zentrums am Tegelsbarg, des Bauspielplatzes, des Berufsorientierungsprojekts BEO und des Hauses der Jugend anzupassen. Die zusätzlichen bezirklichen Mittel zur sozialen Flankierung der Flüchtlingsunterbringung (z.B. aus dem Quartiersfonds) sind besonders nach Hummelsbüttel zu lenken.
  2. Für die geplante Neubebauung auf der Fläche am Rehagen sind die folgenden für den Ökoraum, das Mikroklima und die Energieeffizienz relevanten Maßgaben zu berücksichtigen:

a. Die Dächer sollen als Flachdächer mit einer extensiven Dachbegrünung als freiwillige, förderfähige Leistung des Investors umgesetzt werden.

b. Für jeden zu fällenden Baum sind 1,5 neue Bäume zu pflanzen (es wird aufgerundet und Baumpflanzungen im Rahmen der vorgesehenen Ausbildung neuer Knicks werden angerechnet).

c. Vorhandene Knicks werden möglichst erhalten.

d. Es werden nur einheimische Gehölze gepflanzt.

e. Sofern technisch machbar, sind alle Zuwegungen wasserdurchlässig zu gestalten.

f. Für den Kaltluftstrom sind nach Möglichkeit trotz der Eilbedürftigkeit für die Stellung der Baukörper die Ergebnisse des im Bezirk Wandsbek in Auftrag gegebenen Gutachtens angemessen zu berücksichtigen.

g. Die Energieeffizienz der Gebäude erfüllt die Anforderungen an das Niveau KfWEffizienzhaus-55 nach der EnEV 2016.

h. Die Beheizung des Quartiers erfolgt über ein eigenes BHKW.

  1. Für die Inanspruchnahme der Fläche am Rande der Hummelsbütteler Feldmark ist ein geeigneter Ausgleich nicht nur innerhalb der Stadt, sondern ergänzend auch innerhalb der Feldmark herzustellen. Konkrete Maßnahmen sind im Rahmen des Bebauungsplan- bzw. des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen und zu gewährleisten. Dabei ist zu prüfen, inwieweit diese Ausgleichsmaßnahmen über dem gesetzlich vorgeschriebenen Maß liegen können (monetär betrachtet nach Möglichkeit mindestens 30 Prozent). Ziel des Ausgleichs muss dabei die ökologische Aufwertung der Feldmark entsprechend der Maßgaben ausZiffer 2 sein.
  2. Der Zuwachs an Grundsteuereinnahmen durch die Bebauung von Teilen des Landschaftsschutzgebietes am Rehagen soll gemäß des Programms „Natur-Cent“ für Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes eingesetzt werden. Dabei sollen zusätzlich zu den Ausgleichsleistungen nach Punkt 6 zunächst prioritär Maßnahmen in der Hummelsbütteler Feldmark neben dem Aufbau der notwendigen Personalkapazität im Bereich der Landschaftsplanung und Grünpflege des Bezirks umgesetzt werden. Der Bezirk möge zum nächstmöglichen Zeitpunkt die entsprechenden Mittel als laut Senat mögliche Vorauszahlungen auf zukünftige Grundsteuereinnahmen aus dem Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“ beantragen.
  3. Es soll eine angemessene Zahl an Tiefgaragen-Stellplätzen für PKW und Fahrräder bereitgestellt werden.
  4. Über den Standort am Rehagen hinaus soll es keine weiteren neuen Planungen und Standorte der Flüchtlingsunterbringung in Hummelsbüttel geben. Sollten sich gesamtstädtisch Spielräume für Platz- und Standortreduzierungen ergeben, ist Hummelsbüttel entsprechend beschleunigt und besonders zu berücksichtigen.
  5. Die Bezirkspolitik wird für die durch die Reduzierung und die Aufgabe eines Standortes entfallenden örU-Kapazitäten kurzfristig mit den Behörden Ersatzoptionen außerhalb des Stadtteils Hummelsbüttel prüfen. In diesen Prüfprozess werden transparente Befassungen in den Gremien der Bezirksversammlung sowie die aktuellen Beteiligungsprozesse vor Ort und landesweit mit einfließen, insbesondere das FindingPlaces-Projekt der HafenCity Universität.

 

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, die SAGA GWG, die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, sowie das Bezirksamt Wandsbek nehmen wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Es wird entsprechend verfahren.

 

Zu 2.:

Die Vergabe des empfohlenen Fachgutachtens zur räumlichen Entwicklung der Hummelsbütteler Feldmark durch die BSW ist in Vorbereitung. Die Kommunalpolitik sowie örtliche Initiativen und Naturschutzverbände werden zu gegebener Zeit einbezogen.

 

Zu 3.:

Die im Kontext der Diskussionen über die Bürgerverträge entstandene Politische Selbstverpflichtung gemäß Anlage 5 zur Bürgerschaftsdrucksache 21/5252 (Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“) für das Projekt Rehagen besagt, dass lediglich 182 Wohneinheiten für Flüchtlinge und 182 freifinanzierte Wohneinheiten (mithin insgesamt 364 Wohnungen) errichtet werden sollen. Die Bauweise wird viergeschossig sein. Diese Vorgaben werden im Planungsverfahren berücksichtigt.

Zu der Forderung nach einer frühzeitigen sozialen Durchmischung des ersten Bauabschnittes (örU) ist festzustellen, dass die vorgesehenen Vertragsstrukturen dies ermöglichen.

 

Zu 4.:

Die Begleitung des Quartiers Tegelsbarg-Rehagen wird als Arbeitsauftrag an das Bezirksamt aufgefasst, mit dessen Umsetzung bereits begonnen wurde.

 

Am 15. Juli 2016 hat der Gebietsbeauftragte einen Workshop mit den Jugendhilfeeinrichtungen aus dem Quartier durchgeführt. Die bestehende Angebotsstruktur wurde mit aktuellen und zu erwartenden Bedarfen abgeglichen und bewertet. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Eine Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner wird im weiteren Verlauf erfolgen.

 

Die Lenkung weiterer zusätzlicher Mittel nach Hummelsbüttel, wie z.B. aus dem Quartiersfond ist darüber hinaus eine Selbstverpflichtung der zuständigen politischen Gremien, da diese selbst abschließend über die Vergabe der Mittel entscheiden.

 

Zu 5.:

Ökologische Anforderungen sind bereits bei der Projektierung des Vorhabens berücksichtigt worden. Darüber hinaus gehende Anforderungen fließen so weit wie möglich im Rahmen der anstehenden Genehmigungs- und Bebauungsplanverfahren ein.

 

Zu 6.:

Dem Petitum wird so weit wie möglich im Rahmen der anstehenden Genehmigungs- und Bebauungsplanverfahren nachgekommen.

 

Zu 7.:

Die Realisierung dieser Zielsetzung steht unter dem Vorbehalt der Umsetzung des bürgerschaftlichen Ersuchens an den Senat, die Ausgestaltung der Regelungen zum "Natur-Cent" bis zum 3. Quartal 2016 darzulegen und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzuschlagen (Vgl. Drs. 21/5263, Nr. IV. 1.).

 

Zu 8.:

Es sollen ausreichend Stellplätze geschaffen werden. Eine konkrete Angabe ist derzeit aber noch nicht möglich.

 

Zu 9.:

Der Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek zu Punkt 9 der Drucksache-Nr. 20-2883.1 ist wortgleich in den Beschluss der Bürgerschaft vom 13. Juli 2016 zur Bürgerschaftsdrucksache 21/5252 (Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“) aufgenommen worden. Die Bürgerschaft hat die zuständigen Behörden beauftragt, diese Beschlüsse umzusetzen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n     

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.