Gelebte Integration im neuen Wohnquartier am Rehagen Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.06.2016 (Drs.: 20-2883.1)
Die Bezirksversammlung hat in der Sitzung vom 16.06.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Die Belegung der Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen hat mit Haushalten mit Bleibeperspektive und möglichst bereits erfolgter bzw. eingeleiteter Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erfolgen. Nach Feststellung des schnellstmöglich durch den Bezirk parallel zum laufenden Baugenehmigungsverfahren aufzustellenden Bebauungsplans Hummelsbüttel 28 (Rehagen/ Poppenbütteler Weg) wird die mit der Aufteilung in zwei Bauabschnitte bereits wirksam werdende Belegungsmischung weiter ausgebaut. Ziel ist es, innerhalb der ersten drei bis fünf Jahre nach Beginn der rechtlichen Möglichkeit, die zunächst als örU genutzten Wohneinheiten als normale Wohnungen zu belegen, so dass die Flüchtlingsbelegung auf rund 150 WE für Flüchtlinge (max. 750 Plätze) reduziert werden kann. Für die reguläre Wohnungsnutzung, die einen erheblich positiven Einfluss auf die soziale Mischung und die Integration haben wird, werden damit bereits nach Realisierung des zweiten Bauabschnitts 182 WE und in dem weiteren Belegungsschritt im Ergebnis rund 230 WE vorgesehen. Bis zur Entlassung aller Wohneinheiten in den regulären Wohnungsmarkt nach spätestens 15 Jahren sind weitere geeignete Zwischenschritte der Belegungsmischung vorzunehmen.
Im Rahmen der Schritte zur Belegungsmischung soll im Wege des Bindungstausches auch ein relevanter, den Gedanken des Drittelmixes aufgreifender Anteil für freifinanzierte Mietwohnungen vorgesehen werden, um den Gesichtspunkt der Quartiersstabilisierung besonders zu berücksichtigen.
a. Die Dächer sollen als Flachdächer mit einer extensiven Dachbegrünung als freiwillige, förderfähige Leistung des Investors umgesetzt werden.
b. Für jeden zu fällenden Baum sind 1,5 neue Bäume zu pflanzen (es wird aufgerundet und Baumpflanzungen im Rahmen der vorgesehenen Ausbildung neuer Knicks werden angerechnet).
c. Vorhandene Knicks werden möglichst erhalten.
d. Es werden nur einheimische Gehölze gepflanzt.
e. Sofern technisch machbar, sind alle Zuwegungen wasserdurchlässig zu gestalten.
f. Für den Kaltluftstrom sind nach Möglichkeit trotz der Eilbedürftigkeit für die Stellung der Baukörper die Ergebnisse des im Bezirk Wandsbek in Auftrag gegebenen Gutachtens angemessen zu berücksichtigen.
g. Die Energieeffizienz der Gebäude erfüllt die Anforderungen an das Niveau KfWEffizienzhaus-55 nach der EnEV 2016.
h. Die Beheizung des Quartiers erfolgt über ein eigenes BHKW.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, die SAGA GWG, die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, sowie das Bezirksamt Wandsbek nehmen wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Es wird entsprechend verfahren.
Zu 2.:
Die Vergabe des empfohlenen Fachgutachtens zur räumlichen Entwicklung der Hummelsbütteler Feldmark durch die BSW ist in Vorbereitung. Die Kommunalpolitik sowie örtliche Initiativen und Naturschutzverbände werden zu gegebener Zeit einbezogen.
Zu 3.:
Die im Kontext der Diskussionen über die Bürgerverträge entstandene Politische Selbstverpflichtung gemäß Anlage 5 zur Bürgerschaftsdrucksache 21/5252 (Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“) für das Projekt Rehagen besagt, dass lediglich 182 Wohneinheiten für Flüchtlinge und 182 freifinanzierte Wohneinheiten (mithin insgesamt 364 Wohnungen) errichtet werden sollen. Die Bauweise wird viergeschossig sein. Diese Vorgaben werden im Planungsverfahren berücksichtigt.
Zu der Forderung nach einer frühzeitigen sozialen Durchmischung des ersten Bauabschnittes (örU) ist festzustellen, dass die vorgesehenen Vertragsstrukturen dies ermöglichen.
Zu 4.:
Die Begleitung des Quartiers Tegelsbarg-Rehagen wird als Arbeitsauftrag an das Bezirksamt aufgefasst, mit dessen Umsetzung bereits begonnen wurde.
Am 15. Juli 2016 hat der Gebietsbeauftragte einen Workshop mit den Jugendhilfeeinrichtungen aus dem Quartier durchgeführt. Die bestehende Angebotsstruktur wurde mit aktuellen und zu erwartenden Bedarfen abgeglichen und bewertet. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Eine Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner wird im weiteren Verlauf erfolgen.
Die Lenkung weiterer zusätzlicher Mittel nach Hummelsbüttel, wie z.B. aus dem Quartiersfond ist darüber hinaus eine Selbstverpflichtung der zuständigen politischen Gremien, da diese selbst abschließend über die Vergabe der Mittel entscheiden.
Zu 5.:
Ökologische Anforderungen sind bereits bei der Projektierung des Vorhabens berücksichtigt worden. Darüber hinaus gehende Anforderungen fließen so weit wie möglich im Rahmen der anstehenden Genehmigungs- und Bebauungsplanverfahren ein.
Zu 6.:
Dem Petitum wird so weit wie möglich im Rahmen der anstehenden Genehmigungs- und Bebauungsplanverfahren nachgekommen.
Zu 7.:
Die Realisierung dieser Zielsetzung steht unter dem Vorbehalt der Umsetzung des bürgerschaftlichen Ersuchens an den Senat, die Ausgestaltung der Regelungen zum "Natur-Cent" bis zum 3. Quartal 2016 darzulegen und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzuschlagen (Vgl. Drs. 21/5263, Nr. IV. 1.).
Zu 8.:
Es sollen ausreichend Stellplätze geschaffen werden. Eine konkrete Angabe ist derzeit aber noch nicht möglich.
Zu 9.:
Der Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek zu Punkt 9 der Drucksache-Nr. 20-2883.1 ist wortgleich in den Beschluss der Bürgerschaft vom 13. Juli 2016 zur Bürgerschaftsdrucksache 21/5252 (Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“) aufgenommen worden. Die Bürgerschaft hat die zuständigen Behörden beauftragt, diese Beschlüsse umzusetzen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
keine Anlage/n
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