Gehweg Barkenkoppel Eingabe
Folgende Eingabe ist bei der Geschäftsstelle eingegangen:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
mir geht es in dieser Eingabe um den Gehweg vor der Barkenkoppel 38.
Dort gibt es einen Gehweg mit einer nutzbaren Breite von nur knapp 30-40 cm (wie Sie dem angehängten Foto entnehmen können).
Dies ist für mobilitätseingeschränkte Personen besonders ärgerlich. Eine gerade eben ausreichende Breite für mobilitätseingeschränkte Personen sind 1,3 m (RASt, Tabelle 4). Mehr als das Dreifache der hier nutzbaren Breite. Es wird aber eigentlich in den Hamburger ReStra eine Gehwegbreite von 2,6 m angestrebt. Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwägen haben hier keine Chance.
Aufgrund des direkt daneben platzierten Parkplatzes ist, wie auch auf dem Bild zu erkennen ist, ein Ausweichen auf die Fahrbahn nicht möglich. Wegen der vielen nahelegenden Ziele für den Fußverkehr (Supermarkt, Drogerie, Bäckerei, Kirche, …) ist die Situation besonders fatal.
Um diese Situation zu entschärfen müssen kurzfristig Maßnahmen eingeleitet werden. Um einen ausrechend breiten Gehweg herzustellen zu können, sehen die EFA den „Verzicht auf Flächen für ruhenden […] Verkehr“ (EFA, 3.2.4) vor. Dies wäre hier problemlos möglich, da direkt ein Parkplatz anliegt.
Somit bitte ich Sie, sich für eine kurzfristige Verbreiterung des Gehwegs auf ein Maß von mind. 2,1 m vor der Barkenkoppel 38 zulasten von einer Parkfläche einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen“