Gegen Maskenarmut: Staatliche verordnete FFP2-Masken kostenfrei zur Verfügung stellen Debattenantrag der AfD-Fraktion
Das öffentliche Leben ist bundesweit stark eingeschränkt. Dies ist den Maßnahmen der Bundesregierung und der Landesregierungen zur Eindämmung gegen das SARS-CoV-2-Virus geschuldet. So haben die Entscheidungen der Bundesregierung und des Hamburger Senats Auswirkungen auf das öffentliche Leben eines jeden Einzelnen – auch im Bezirk Wandsbek. Insbesondere die Regelungen im öffentlichen Nahverkehr, mit der Pflicht des Tragens von vorgeschriebenen Masken, machen dies sichtbar.
Aktuell sind erneut Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet eine FFP2-Maske oder eine sonstige Atemschutzmaske mit technisch vergleichbarem oder höherwertigem Schutzstandard zu tragen. Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind verpflichtet, eine medizinische Maske im Sinne des § 8 Absatz 1a Sätze 2 und 3 zu tragen.
Die beschriebenen Regelungen finden sich sinngemäß in der aktuellen Eindämmungsverordnung des Hamburger Senats wieder.
Darüber hinaus wurde Hamburg mit den Stimmen von SPD, GRÜNE und LINKE am 30.03.2022 zum Corona-Hotspot gemäß Infektionsschutzgesetz erklärt. Somit bleibt die Maskenpflicht, im Gegenteil zu vielen anderen Bundesländern wie beispielsweise Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, in öffentlich zugänglichen Innenräumen, dem Einzelhandel oder dem öffentlichen Nahverkehr auch weiterhin erhalten.
Die Masken werden den Bürgern nun aber nicht kostenlos bzw. unentgeltlich angeboten, sondern sind von jedem Einzelnen selbst zu bezahlen. War dies während der einfachen Stoffmaskenpflicht des Jahres 2020 oder den, als 1-Cent-Produkte einzuordnenden, medizinischen Masken unter Umständen noch als verhältnismäßige Belastung zu bewerten, stellt sich die Lage bei den deutlich kostspieligeren FFP2-Masken gänzlich anders dar. Anfang Januar mussten wir verschiedenen Medien entnehmen, dass unsere, durch die deutsche Politik überhaupt erst zur Produktion animierten, FFP2-Masken-Produzenten dank dem öffentlichen Vergabeverfahrensrecht, meist keine Chancen bei öffentlichen Aufträgen haben. Und dass obwohl Masken aus deutscher Produktion ebenfalls, bei entsprechend hoher Abnahme, nur 20 bis 25 Cent kosten. Die Preise für den Endverbraucher im Einzelhandel sind um ein Vielfaches höher!
Die Maskentragepflicht ist aber eine Maßnahme des Staates, eine de facto Zwangsbedingung zur Teilhabe am öffentlichen Leben. Ebenso wie ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, Mittel und Werkzeuge zur Vollrichtung des von ihm gestellten Auftrags zur Verfügung stellen muss, steht auch in diesem Fall die Politik in der Pflicht seinen Bürgern entsprechende Mittel an die Hand zu geben. Dabei ist es nicht getan für ein entsprechendes Angebot an Masken im Einzelhandel zu sorgen, es gilt vielmehr jene Masken entgeltfrei zur Verfügung zu stellen.
Um den kostenfreien Zugang zu FFP2-Masken und medizinischen Masken auf lokaler Ebene im einwohnerstärksten Bezirk Hamburgs in Wandsbek zu verankern, kann und sollte der Bezirk hier vorangehen. Insbesondere öffentlich zugängliche Räumlichkeiten wie zum Beispiel die Kundenzentren, der Bürgersaal oder die öffentlichen Jugendzentren eignen sich dafür.
Die Bezirksversammlung wolle daher beschließen:
Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten,
Die Verwaltung wird gebeten,
Soziales berichten.
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