Geflüchtete im Marie-Bautz-Weg - Bedarfe abdecken Beschluss der Bezirksversammlung vom 05.05.2022 (Drs. 21-5202)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die Verwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, zu prüfen,
a. ob im Rahmen der Belegung zusätzliche Spielplätze/Spielflächen zu schaffen sind und wo diese zeit- und ortsnah hergestellt werden können;
b. in welchem Umfang die bisherige Sporthalle im Rahmen der Belegung für Angebote genutzt werden kann;
c. wo ortsnah Angebote von Trägern der Spielmobilarbeit erbracht werden können, hierbei ist insbesondere gemeinsam mit der Erich-Kästner-Schule, die den Sportsplatz Hermelinweg für ihren Unterricht nutzt, und dem Grundeigentümer zu prüfen, ob dieser Sportplatz, welcher direkt an den Marie-Bautz-Weg grenzt, hierzu kurzfristig zur Verfügung stünde und genutzt werden könne.
d. ob neben einer ggf. auch kurzfristig erforderlichen personellen Verstärkung des Kinder- und Familienzentrums im Marie-Bautz-Weg aufgrund der nun geänderten Belegung oder im Zusammenhang mit diesen räumlichen Veränderungen der Einrichtung erforderlich sind;
e. zu prüfen ob durch die neue Situation Veränderungsbedarfe für die vorhandenen Einrichtungen entstehen und sollte dies der Fall sein, die Einrichtungen bei der Veränderung zu unterstützen.
f. inwiefern eine Selbstversorgung der Geflüchteten mit einem Zugang zu einer Küche möglich ist und inwiefern es zu einem Verkauf der am Standort des BfW verfügbaren Großküche kam und ob dies in Anbetracht von Wirtschaftlichkeit ggf. rückgängig zu machen ist oder diese kurzfristig ersetzt werden kann;
g. wie der Bedarf an psychosozialer Betreuung sichergestellt werden kann.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt teilweise auf Grundlage von Auskünften von F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) und der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) zu den Punkten 1. und 2. des o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Die Sozialbehörde wird in enger Abstimmung und mit Unterstützung der weiteren beteiligten Fachbehörden und dem Bezirksamt Wandsbek dafür Sorge tragen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit sich die Menschen in der Unterkunft im Marie-Bautz-Weg gut aufgenommen fühlen und diese gut an die soziale Infrastruktur angebunden ist.
Die Auskömmlichkeit der Angebote (Spielmobile, Sozialräumliche Integrationsnetzwerke, Frühe Hilfen und Familienförderung, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienförderung) wird laufend überprüft und bedarfsgerecht angepasst. Die Sozialbehörde ist hierzu aktuell und regelmäßig im Gespräch mit den relevanten Akteuren (bezirkliche Vertretungen, Trägern, Verbänden).
Mit dem Auf- und Ausbau sozialräumlicher Integrationsnetzwerke werden den in Erstaufnahmeeinrichtungen und in öffentlich-rechtlicher Unterbringung lebenden Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien integrative Kontakte von Beginn an und Zugänge zu den Regelsystemen ermöglicht. Die Sozialbehörde unterstützt die Integration der ukrainischen Geflüchteten mit einer Erhöhung der Fördermittel um 1 Mio. Euro für die Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke. Die Bedarfsmeldung obliegt den Bezirken. Im Rahmen der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke (SIN) wurden für den Bezirk Wandsbek kürzlich zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.
Im Übrigen haben die zuständigen Behörden mit den Drs. 22/7525, 22/7528, 22/7575, 22/7592, 22/7609, 22/7615, 22/7766, 22/7877, 22/7938, 22/8028, 22/8158, 22/8178, 22/8206 und 22/8308 bereits ausführlich zum Thema Schutzsuchende aus der Ukraine, einschließlich der Versorgungsaspekte, berichtet. Zudem hat die Sozialbehörde zur Beschlussempfehlung/ dem Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek „Geflüchtete im Marie-Bautz-Weg“ mit der BV-Drs. 21-5070.1 zum Standort Marie-Bautz-Weg Stellung genommen.
Hamburg informiert darüber hinaus ausführlich auf https://www.hamburg.de/ukraine zum Thema Geflüchtete aus der Ukraine.
Zu 1:
a.-e. Im Rahmen der Überprüfung der Angebote im Sozialraum und vor Ort in der Unterkunft wird auch die Schaffung von Spielangeboten betrachtet. Konkret soll die Außenfläche der Häuser C und D (reguläre öffentlich-rechtliche Unterbringung) neugestaltet und dort eine Kinderspielfläche geschaffen werden.
Die Anregung, die Nutzung der bisherigen Sporthalle zu prüfen, wird durch F&W als Betreiberin der Unterkunft aufgenommen. Allerdings ist die Sporthalle nicht Bestandteil des Mietvertrages zwischen F&W und dem Eigentümer des Objektes.
Der Einsatz von Spielmobilen am Standort wird derzeit geprüft. Standortentscheidungen der mobilen Spielarbeit werden innerhalb der Lenkungsgruppe Spielmobile getroffen, die sich aus Mitarbeitenden der bezirklichen Jugendhilfe, F&W sowie des zuständigen Fachamtes der Sozialbehörde zusammensetzt. Die jeweiligen Entscheidungen werden anhand eines standardisierten Kriterienkatalogs (u.a. Anzahl der vor Ort lebenden Kinder, Wohnform, Einbindung in den Stadtteil; Vorhandensein und ggfs. Suche nach bedarfsgerechten Spielflächen) getroffen, um eine Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Unterkünfte im Hamburger Stadtgebiet sicherzustellen. Der Standort Marie-Bautz-Weg wird im Rahmen dieses Verfahrens bewertet und als möglicher Spieleinsatzort in der nächsten Lenkungsgruppensitzung besprochen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Der Sozialbehörde liegen keine Informationen zu baulichen oder räumlichen Änderungsnotwendigkeiten bzw. Personalmehrbedarfen im Kinder- und Familienzentrum im Marie-Bautz-Weg aufgrund der geplanten Unterbringung von Schutzsuchenden am Standort Marie-Bautz-Weg vor. Diese Einschätzung ist aufgrund der Zuständigkeit und Sachkenntnis nur durch das zuständige Bezirksamt möglich.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Da das Objekt Marie-Bautz-Weg in Privateigentum ist, kann keine Aussage bezüglich des Verkaufs der Großküche getroffen werden. Die zuständigen Behörden haben hiervon auch keine Kenntnis.
Mit Drs. 22/6187 wurde darüber hinaus ausführlich zum Childhood-Haus Hamburg – Kompetenzzentrum für Kinderschutz! am UKE berichtet, welches eine kinderfreundlich ausgestattete, multidisziplinär betriebene, ambulante Anlaufstelle für Kinder, die Opfer oder Zeugen von jeglicher Form von Gewalt, Sexualdelikten oder körperlicher beziehungsweise körperlich-seelischer Vernachlässigung geworden sind oder geworden sein könnten, ist.
Zu 2:
Siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 1. a.- e. Im Übrigen siehe Drs. 22/8253.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1b:
Ein Zusammenschluss aus Vereinen/Organisationen hat Interesse für den Betrieb der
Sporthalle angemeldet und befindet sich hierzu in Gesprächen mit dem Eigentümer und dem BFW. Von der Betreibergesellschaft wird ein nahtloser Übergang angestrebt.
Zu 1d:
Anlässlich des Zuzugs Geflüchteter aus der Ukraine und der Aufstockung der Plätze in den Wohnunterkünften (insbes. im Marie-Bautz-Weg), haben die Fachämter JA und SR zusätzliche Mittel gemäß der Förderrichtlinie „Sozialräumliche Integrationsnetzwerke“ (SIN) für 2022 bei der Sozialbehörde angemeldet.
Die Sozialbehörde hat dem Bezirk Wandsbek zusätzlich 196.319 EUR zur Verfügung gestellt. Von diesen Mitteln kann u.a. das Angebot der Sozialberatung im Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) Farmsen-Berne verstärkt werden.
Darüber hinaus bestehen durch den Umzug des KiFaZ Farmsen-Berne in das Haus W auf dem Gelände des ehemaligen Berufsförderungswerks keine Personalmehrbedarfe.
Zu 1e:
Hier kann erst im späteren Prozess Stellung bezogen werden. Fehlende Strukturdaten verhindern die Anpassung der Angebotsstruktur.
Zu 1g:
Aus den SIN-Mitteln, die dem Bezirk Wandsbek zur Verfügung stehen, wird bereits das überregionale Angebot der „Trauma-Sprechstunde“ vom Träger selbst und sicher e.V. finanziert. Über die in 2022 bereitgestellten zusätzlichen Mittel (s. 1d) wird dieses Angebot erweitert, um noch mehr betroffene junge Menschen und Eltern erreichen zu können.
Das ambulante Hilfesystem mit seinen vielfältigen Angeboten ist im Stadtteil Farmsen-Berne gut aufgestellt, so dass hier u.E. hinreichend auf Hilfsangebote/Netzwerke bezüglich psychosozialer Beratung zurückgegriffen werden kann. Die Einrichtungen sind mit Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen in der Regel gut ausgestattet und können Hilfen koordinieren. Zusätzliche Angebote kann der Sozialpsychiatrische Dienst (SpD) nicht anbieten.
Der SpD wird bei akuten Krisen und sonstigen Anfragen der Einrichtung selbstverständlich tätig werden, so wie es auch für alle anderen Einrichtungen in unserem Bezirk erfolgt.
Im Marie-Bautz-Weg besteht im KiFaZ der AWO ebenfalls ein Standort der Mütterberatung. Alle Mütter mit Kindern können dort zur Beratung hingehen. Die Mütterberatung betreut jedoch keine Personen die eine ausgeprägte psychosoziale Betreuung benötigen. Sie werden an den JpD, SpD oder andere Träger / Einrichtungen verwiesen. Der Mütterberatung steht als Hilfe ein Videodolmetscher-System zur Verfügung. Bisher wird das Angebot von Geflüchteten noch nicht angenommen.
Zu 2:
Rund um das KiFaZ Farmsen-Berne gibt es verschiedene Gremien, in denen sich Fachkräfte der Jugendhilfe, Schule, Kita, ehrenamtlich engagierte Bürger:innen, politische Vertreter:innen, Verbände, Kirche, Sportverein u.a. zusammen mit dem Träger der Wohnunterkunft am Marie-Bautz-Weg über die Situation der Geflüchteten austauschen. Hierdurch werden Informationen gebündelt, Zugänge in die bestehenden Angebote erleichtert und zusätzlich notwendige Angebote auf den Weg gebracht (u.a. über die Anmeldung zusätzliche Mittel, siehe Frage 1).
Ein Spielefest zur Vorstellung der Einrichtungen ist für den September dieses Jahres geplant, die Zielgruppe sind Menschen aus dem Stadtteil (Inkl. der Unterkünfte).
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n