21-2958.1

Gefahrensituation Boizenburger Weg entschärfen - Gehwegüberfahrt kenntlich machen Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.04.2021
Sachverhalt

 

  •    Einstimmiger Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt vom 31.3.2021

zum geänderten Ursprungsantrag der Grünen- und SPD-Fraktion 21-2958

 

Der Boizenborger Weg ist eine Fußngerpassage, die den Helmut-Steidl-Platz mit dem Rahlstedt Center an der Südseite verbindet. Im Boizenburger Weg befinden sich mehrere Geschäfte und einer kleiner Spielplatz mit einigen Spielgeräten.

 

Über bzw. neben dem Rahlstedt Center befinden sich Wohnungen. Für die Wohnanlage ist im Innenhof eine Parkpalette, die in Höhe der Hausnummer 11 durch eine Überfahrt bzw. Durchfahrt zu erreichen ist. Die vorhandene Pflasterung suggeriert den Fahrzeug­hrer*innen, dass es sich mehr um eine Straße als um eine Gehwegüberfahrt handelt (siehe beigefügte Fotos). Dieser Eindruck wird zusätzlich noch dadurch verstärkt, dass auf der Westseite der Überfahrt ein Straßenschild „Boizenburger Weg“ steht, dass auf den Beginn dieses Weges an dieser Stelle und damit auf eine Kreuzung schließen lässt (siehe Foto).

 

Der Boizenburger Weg scheint nach dem Straßenschild erst hier als Fußngerzone zu beginnen und nicht wie über das Geoportal der Stadt Hamburg zu erkennen ist zusammen mit der Gehwegüberfahrt (siehe Abbildung im Anhang).

 

Wir wurden von Anwohner*innen angesprochen, dass es dort aufgrund des obigen Ein­druckes immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Insbesondere aufgrund des nahgelegenen Spielplatzes ist das Konfliktpotenzial mit den dort spielenden Kindern gerade in den Sommermonaten hoch.

 

Auch bei unserer Vor-Ort-Besichtigung am frühen Morgen wurde das deutlich. Eine Mutter näherte sich der Durchfahrt und ermahnte sofort ihr Kind dort vorsichtig zu sein. Leider befinden sich weder an der Durchfahrt noch an der Einfahrt Schilder, die die Fahrzeug­hrer*innen auf die Gefahrensituation hinweisen. Unsere Rücksprache mit der Polizei hat ergeben, dass es sich um eine Gehwegüberfahrt handelt. Vorrang haben die Fußnger*innen. Die Installation zusätzlicher Schilder soll laut Polizei aufgrund der klaren Rechtslage und der Fachanweisungen nicht möglich sein.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung Folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

 

  1. Das Bezirksamt Wandsbek möge gemeinsam mit der Polizei nochmals nach Möglichkeiten suchen durch eine geeignete Beschilderung auf den Vorrang der Fußgänger*innen hinzuweisen. Dabei sollte insbesondere in Betracht gezogen werden eine Erweiterung und klarere Abgrenzung der Fußgängerzone und die Nutzung der Verkehrszeichen VZ242.1 „Fußgängerzone“ und VZ1020-30 „Anlieger frei“ als Lösung zu prüfen.
     
  2. Sollte eine klarere ggf. erweiterte Abgrenzung der Fußgängerzone mit einer Beschilderung auf öffentlichen Grund nicht machbar oder zulässig sein, bitten wir das Bezirksamt Wandsbek sich mit der Eigentümer*in des Gebäudes Boizenburger Weg 11 in Verbindung zu setzen und zu klären, ob diese im Bereich der Durchfahrt eine geeignete Beschilderung anbringen kann.
     
  3. Sollte eine Beschilderung nicht möglich sein, wird das Bezirksamt Wandsbek gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, die Pflasterung im Boizenburger Weg so anzupassen, dass Fahrzeugführer*innen die Gehwegüberfahrt besser erkennen können (z.B. durch andersfarbige Pflastersteine als eine Art Haltelinie oder eine Erhöhung wie bei einer Gehwegüberfahrt), diese Maßnahmen zu berechnen und die Kosten dem Regionalausschuss vorzustellen.
     
  4. Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten dem Regionalausschuss über die Ergebnisse zu berichten.