21-3693

Gefahrensituation Boizenburger Weg entschärfen - Gehwegüberfahrt kenntlich machen Beschluss der Bezirksversammlung vom 08.04.2021 (Drs. 21-2958.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.09.2021
19.08.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Das Bezirksamt Wandsbek möge gemeinsam mit der Polizei nochmals nach Möglichkei-ten suchen durch eine geeignete Beschilderung auf den Vorrang der Fußgänger*innen hinzuweisen. Dabei sollte insbesondere in Betracht gezogen werden eine Erweiterung und klarere Abgrenzung der Fußgängerzone und die Nutzung der Verkehrszeichen VZ242.1 „Fußgängerzone“ und VZ1020-30 „Anlieger frei“ als Lösung zu prüfen.
  2. Sollte eine klarere ggf. erweiterte Abgrenzung der Fußgängerzone mit einer Beschilde-rung auf öffentlichen Grund nicht machbar oder zulässig sein, bitten wir das Bezirksamt Wandsbek sich mit der Eigentümer*in des Gebäudes Boizenburger Weg 11 in Verbin-dung zu setzen und zu klären, ob diese im Bereich der Durchfahrt eine geeignete Be-schilderung anbringen kann.
  3. Sollte eine Beschilderung nicht möglich sein, wird das Bezirksamt Wandsbek gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, die Pflasterung im Boizenburger Weg so anzupassen, dass Fahrzeugführer*innen die Gehwegüberfahrt besser erkennen können (z.B. durch an-dersfarbige Pflastersteine als eine Art Haltelinie oder eine Erhöhung wie bei einer Geh-wegüberfahrt), diese Maßnahmen zu berechnen und die Kosten dem Regionalaus-schuss vorzustellen.
  4. Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten dem Regionalausschuss über die Ergebnisse zu berichten.

 

 

 

 

 

In Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat 38 nimmt die Verkehrsdirektion 51 wie folgt Stellung:

 

Der Bereich zwischen Rahlstedter Bahnhofstraße und der Überfahrt zum Parkdeck ist mit dem Verkehrszeichen (VZ) 239 (Gehweg) korrekt ausgeschildert. Durch bauliche Maßnahmen (Treppenbereiche, Terrassen für die Außengastronomie) ist der Verkehr von Kraftfahrzeugen dort nicht möglich. Zusätzlich wurde die Überfahrt zum Torbogen/Parkdeck als Ausfahrt gepflastert und mit „FW-Zufahrt“ und „Zufahrt Parkdeck“ beschildert. Bei der Durchfahrt des Boizenburger Wegs Nr. 11 handelt es sich ab der Durchfahrt um privaten Bereich, der davor befindliche Bereich ist öffentlich.

 

Eine Auswertung der Unfalllage der letzten 3 Jahre ergab ein unauffälliges Bild, es haben sich keine Unfälle in Zusammenhang mit Fußgängerbeteiligung ereignet. Insgesamt wurden vier Unfälle registriert, aus denen kein Konflikt zwischen Fußgängern und Fahrverkehr abzuleiten war.

 

Eine Veränderung der vorhandenen Beschilderung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da gem. § 45 (9) StVO Verkehrszeichen nur dort anzuordnen sind, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

 

Beabsichtigte bauliche Veränderungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamt Wandsbek als Straßenbaulastträger.

 

Das  Bezirksamt ergänzt wie folgt:

 

zu 1:

Der Boizenburger Weg ist aufgrund einiger baulicher Engstellen für Fahrzeuge nicht durchgängig befahrbar und wurde daher mit dem VZ 239 „Gehweg“ und nicht mit dem VZ 241.1 „Fußgängerzone“ und VZ 1020-30 „Anlieger frei“ ausgeschildert. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Daher wird keine Notwendigkeit gesehen, die Beschilderung anzupassen bzw. zu ändern.

 

Zu 3:

Die Zufahrt zur Parkpalette ist als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet, die Fußgängerquerungen sind mit taktilen Elementen ausgestattet und durch die Materialänderung ist eine optische Trennung der Gehwegüberfahrt hergestellt. Das Bezirksamt und das zuständige Polizeikommissariat sehen keinen Bedarf die Gehwegüberfahrt baulich anzupassen, zumal sie im Jahre 2018 aufwendig mit rotem Klinkerpflaster neu hergestellt worden ist.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n