Gefahrensituation Boizenburger Weg entschärfen - Gehwegüberfahrt kenntlich machen Beschluss der Bezirksversammlung vom 08.04.2021 (Drs. 21-2958.1)
Letzte Beratung: 01.09.2021 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 8.11
Folgender Beschluss wurde gefasst:
In Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat 38 nimmt die Verkehrsdirektion 51 wie folgt Stellung:
Der Bereich zwischen Rahlstedter Bahnhofstraße und der Überfahrt zum Parkdeck ist mit dem Verkehrszeichen (VZ) 239 (Gehweg) korrekt ausgeschildert. Durch bauliche Maßnahmen (Treppenbereiche, Terrassen für die Außengastronomie) ist der Verkehr von Kraftfahrzeugen dort nicht möglich. Zusätzlich wurde die Überfahrt zum Torbogen/Parkdeck als Ausfahrt gepflastert und mit „FW-Zufahrt“ und „Zufahrt Parkdeck“ beschildert. Bei der Durchfahrt des Boizenburger Wegs Nr. 11 handelt es sich ab der Durchfahrt um privaten Bereich, der davor befindliche Bereich ist öffentlich.
Eine Auswertung der Unfalllage der letzten 3 Jahre ergab ein unauffälliges Bild, es haben sich keine Unfälle in Zusammenhang mit Fußgängerbeteiligung ereignet. Insgesamt wurden vier Unfälle registriert, aus denen kein Konflikt zwischen Fußgängern und Fahrverkehr abzuleiten war.
Eine Veränderung der vorhandenen Beschilderung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da gem. § 45 (9) StVO Verkehrszeichen nur dort anzuordnen sind, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Beabsichtigte bauliche Veränderungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamt Wandsbek als Straßenbaulastträger.
Das Bezirksamt ergänzt wie folgt:
zu 1:
Der Boizenburger Weg ist aufgrund einiger baulicher Engstellen für Fahrzeuge nicht durchgängig befahrbar und wurde daher mit dem VZ 239 „Gehweg“ und nicht mit dem VZ 241.1 „Fußgängerzone“ und VZ 1020-30 „Anlieger frei“ ausgeschildert. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Daher wird keine Notwendigkeit gesehen, die Beschilderung anzupassen bzw. zu ändern.
Zu 3:
Die Zufahrt zur Parkpalette ist als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet, die Fußgängerquerungen sind mit taktilen Elementen ausgestattet und durch die Materialänderung ist eine optische Trennung der Gehwegüberfahrt hergestellt. Das Bezirksamt und das zuständige Polizeikommissariat sehen keinen Bedarf die Gehwegüberfahrt baulich anzupassen, zumal sie im Jahre 2018 aufwendig mit rotem Klinkerpflaster neu hergestellt worden ist.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.