Gefahrenpunkt Wagnerstraße/Blumenau Beschluss der Bezirksversammlung vom 01.10.2020 (Drs. 21-2071)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Veloroutenplanung gebeten,
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat den Auftrag, im Rahmen der Planung zur Veloroute 13 die Wagnerstraße von der Hasselbrookstraße bis zur Eilenau zu überplanen. Die Planung hierzu befindet sich derzeit noch in einem sehr frühen Stadium, so dass noch keine Planungsvariante für diesen Abschnitt und den darin enthaltenen Knotenpunkt Wagnerstraße/Blumenau vorliegt. Die Hinweise werden dementsprechend an das zuständige Planungsteam weitergegeben, um diese ggf. mit zu berücksichtigen. Gleichwohl wird der besagte Knotenpunkt von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nicht als Gefahrenpunkt oder Unfallschwerpunkt eingestuft.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n