21-3570

Gefahrenpunkt Wagnerstraße/Blumenau Beschluss der Bezirksversammlung vom 01.10.2020 (Drs. 21-2071)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.09.2021
19.08.2021
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird im Rahmen der Veloroutenplanung gebeten,

  1. dass Verkehrskonzept Wagnerstraße als wichtige Querungsstraße in Richtung Eilbek-Süd zu überprüfen
  2. die Möglichkeit der Einrichtung eines Kreisverkehrs zur Entschärfung des Gefahrenpunktes Ecke Wagnerstraße/Blumenau zu prüfen.

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

 

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat den Auftrag, im Rahmen der Planung zur Veloroute 13 die Wagnerstraße von der Hasselbrookstraße bis zur Eilenau zu überplanen. Die Planung hierzu befindet sich derzeit noch in einem sehr frühen Stadium, so dass noch keine Planungsvariante für diesen Abschnitt und den darin enthaltenen Knotenpunkt Wagnerstraße/Blumenau vorliegt. Die Hinweise werden dementsprechend an das zuständige Planungsteam weitergegeben, um diese ggf. mit zu berücksichtigen. Gleichwohl wird der besagte Knotenpunkt von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nicht als Gefahrenpunkt oder Unfallschwerpunkt eingestuft.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n