Gefährliche Straßenquerung und fehlende Barrierefreiheit - August-Krogmann-Straße / Stuhtsweg / Aspersort Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.06.2026 (Drs. 22-3741)
Letzte Beratung: 02.07.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.22
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung spricht sich für eine Überquerungsmöglichkeit im Stuhtsweg aus und
bittet die zuständigen Stellen darum, diese bei ihren Planungen mit zu berücksichtigen.
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:
Vorweg sei angemerkt, dass ich als Leiter der Straßenverkehrsbehörde des PK 38 zur gesamten Thematik bereits in der Drucksache 22-3163 umfassend Stellung genommen habe.
Bei der betreffenden Örtlichkeit handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße mit je einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung, auf der eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt.
Die spezifischen Voraussetzungen für die Anordnung von Fußgängerüberwegen sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 26 sowie in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) festgelegt. Die derzeit maßgebliche Hamburger Richtlinie für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) stellt eine Ergänzung und Konkretisierung der VwV-StVO dar und dient der einheitlichen Anwendung der Straßenverkehrs-Ordnung durch die Straßenverkehrsbehörden in Hamburg.
Nach der modifizierten Verwaltungsvorschrift zur StVO ist es nicht mehr zwingend erforderlich, dass das Verhältnis zwischen Fußgänger- und Fahrzeugverkehr stets stimmig sein muss. Dies bedeutet jedoch nicht, dass an jeder beliebigen Stelle ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann und sollte.
Es wurde daher zur objektiven Gefahrenanalyse das Programm EUSKA (elektronische Unfallsteckkarte) herangezogen, um zu prüfen, ob an der genannten Örtlichkeit eine Unfallhäufung vorliegt.
Eine solche Häufung wäre ein wichtiger Indikator für eine objektiv als gefährlich einzustufende Verkehrssituation und würde entsprechende Sofortmaßnahmen erforderlich machen. Die Auswertung der Unfallstatistiken zeigt jedoch, dass im genannten Bereich des Stuhtsweg in den letzten drei Jahren kein Verkehrsunfall im Zusammenhang mit Fußgängern aufgetreten ist.
Daher wird dieser Bereich als unauffällig und verkehrlich unbedenklich eingestuft.
Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde des PK 38 spricht grundsätzlich nichts gegen die Anordnung eines Fußgängerüberwegs in diesem Bereich. Allerdings sind erhebliche bauliche Maßnahmen erforderlich, die vom Straßenbaulastträger umzusetzen wären. Diese Maßnahmen müssen vor einer endgültigen Entscheidung geprüft und umgesetzt werden.
In der bereits erfolgten Rückantwort des Straßenbaulastträgers des Bezirksamtes konnten vier potenzielle Standorte identifiziert werden, an denen durch umfangreiche bauliche Maßnahmen ein Fußgängerüberweg realisiert werden könnte.
Zusätzlich wird in der Rückantwort darauf hingewiesen, dass die August-Krogman-Straße derzeit einer Überplanung unterzogen wird. Diese Überplanung fällt in die Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG).
Vor diesem Hintergrund sollten die Beschlussvorlage sowie die genannten Überlegungen in Abstimmung mit dem LSBG zusammengeführt werden.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Als Hauptverkehrsstraße liegt die Planungshoheit für die August-Krogmann-Straße beim LSBG. MR wird den Wunsch nach einer Überquerungsmöglichkeit im Bereich des Stuhtsweg an den LSBG weitergeben.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.