Gebührenerhöhung Wochenmärkte
Letzte Beratung: 31.08.2023 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 6.2
Die Standgebühren auf den bezirklichen Wochenmärkten in Wandsbek wurden zum 01.04.2023 um 1,00 € auf 4,50 € je angefangener Frontmeter angehoben. Zeitgleich wurde die Stromkostenpauschale auf 5,00 € je angefangenen 500 Watt erhöht.
Eine Übersicht der Gebührenhöhen aller bezirklichen Wochenmärkte (Stand: 10.03.2023) findet sich in der Bürgerschaftsdrucksache 22/11200 (https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/83059/massive_gebuehrenerhoehungen_im_bezirk_wandsbek_wird_die_existenz_von_marktbetrieben_und_wochenmaerkten_aufs_spiel_gesetzt.pdf).
Das Bezirksamt Wandsbek veranstaltet insgesamt zehn bezirkliche Wochenmärkte in den Stadtteilen Bramfeld, Farmsen, Jenfeld, Ohlstedt, Poppenbüttel, Rahlstedt, Sasel, Volksdorf, Wandsbek und Wellingsbüttel.
Die haushaltsrechtliche Vorgabe sieht vor, dass die Kosten der Wochenmärkte sich durch deren Einnahmen selbst decken.
Für das Jahr 2021 konnte ein Kostendeckungsgrad von insgesamt 96,65 % erzielt werden. In den Vorjahren wurden ähnliche Kostendeckungsgrade erzielt (2020: 95,49 %; 2019: 94,76 %). Die Ermittlung des Kostendeckungsgrads erfolgt über jährliche Evaluationen. Die Kostendeckungsgrade der Wochenmärkte sind jeweils unterschiedlich hoch. Kostendefizite einzelner Märkte werden durch einnahmenstarke Märkte ausgeglichen. Die Evaluation für das Jahr 2022 liegt noch nicht vor.
Im Jahr 2022 stiegen die Kosten für den Betrieb der Wochenmärkte, u.a. aufgrund der Neuvergabe der Reinigungsleistungen. Hierüber wurde der Ausschuss in der Sitzung am 22.09.2022 mündlich im Zusammenhang mit der Vorstellung der Evaluation 2021 informiert.
Im Nachgang prüfte der zuständige Abschnitt im Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, wie die Vorgabe der Kostendeckung auch zukünftig erreicht werden kann.
Die Alternative zur Gebührenerhöhung wäre die Schließung von einzelnen Marktstandorten bzw. die Reduzierung von Markttagen gewesen.
Die nunmehr umgesetzte Gebührenerhöhung wird voraussichtlich die erhöhten Betriebskosten decken und somit ab dem Jahr 2023 zu einer Kostendeckung der Wochenmärkte in bisheriger Form und Umfang beitragen.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
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