21-5514

Gastronomie und Einzelhandel auch außerhalb von Pilotprojekten unterstützen - Außenflächen im Bezirk Wandsbek zur Verfügung stellen Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 30.06.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.5

Sachverhalt

 

Im Rahmen des Pilotprojektes „Flaniermeile Volksdorf“ wurden der Gastronomie und dem Einzelhandel teilweise Außenflächen im öffentlichen Bereich im Volksdorfer Ortskern zur Nutzung mit verbesserten Konditionen bzw. kostenfrei zur Verfügung gestellt. Außerhalb von Pilotprojekten werden in der Regel Gebühren für die Nutzung von Außenflächen für Gastronomie oder Ausstellungsflächen erhoben. Die letzten zwei Jahre waren bedingt durch die Coronapandemie und „Lockdowns“ für den stationären Einzelhandel und die Gastronomie umsatzschwache und schwierige Jahre. Viele Betriebe standen kurz vor der Insolvenz. Um attraktive und belebte Ortskerne und Stadtteilzentren im Bezirk Wandsbek zu erhalten, ist es umso wichtiger der Gastronomie und dem Einzelhandel erleichterte und attraktive Bedingungen zu bieten. Daher sollte der Bezirk Wandsbek auch zukünftig und unabhängig von Pilotprojekten Außenflächen für die Gastronomie und den Einzelhandel zu verbesserten Konditionen zur Verfügung stellen und wo möglich für einen begrenzten Zeitraum auf das Erheben von entsprechenden Gebühren verzichten. Ein wichtiger Beitrag für belebte Ortskerne und Stadtteilzentren und eine gute Unterstützungsmöglichkeit. Entsprechende Forderungen hat die CDU-Fraktion bereits eingebracht (vgl. Drucksache 21-1506). Die Dringlichkeit und Notwendigkeit für die Förderung der Wandsbeker Wirtschaft sind gleichsam weiterhin geboten.

 

Zudem hat sich die Bezirksversammlung Wandsbek bereits in der Vergangenheit mit dieser Thematik befasst und entsprechende Beschlüsse gefasst (vgl. Drucksachen 21-1569/21-3461). Entsprechend wäre auch die Inbezugnahme des Schaustellergewerbes bei entsprechenden Entlastungen sinnvoll.

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek möge beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die zuständigen Stellen werden gebeten die Nutzung von Außenflächen für Gastronomie und Einzelhandel im Bezirk Wandsbek zu verbesserten Konditionen auch außerhalb von Pilotprojekten zu ermöglichen.

 

  1. Die zuständigen Stellen werden gebeten, die Nutzung entsprechender Außenflächen für einen begrenzten Zeitraum auch ohne das Erheben von Gebühren zu genehmigen. Insbesondere auf die bezirklichen Gebühren des Außenbewirtungsangebots gastronomischer Betriebe und im Zusammenhang mit dem Gastronomieangebot oder sonstigen Verkaufsständen anfallende Benutzungs- und Verwaltungsgebühren, welche für die Sondernutzung von öffentlichen Wegen und ggf. in Verbindung mit der besonderen Benutzung privater Verkehrsflächen nach dem Hamburgischem Wegegesetz (HWG) – § 19 Abs. 1 und § 25 Abs. 2 – in Verbindung mit dem Gebührengesetz (GebG) und der dazu erlassenen Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen erhoben werden, zu verzichten.

 

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, auf Antrag schnell und unbürokratisch Sondernutzungserlaubnisse für die Nutzung des öffentlichen Raumes zum Zwecke der Außengastronomie zu erteilen.

 

  1. Die Verwaltung wird weiterhin gebeten, zu prüfen, welche weiteren Gebühren herabgesetzt oder ausgesetzt werden können, um Unternehmen zu entlasten.

 

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