Fußgängerüberweg Ecke Brockdorffstraße / Amtsstraße - Mehr Sicherheit auf dem Schulweg Interfraktioneller Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 29.04.2026 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.11
Im Bereich Brockdorffstraße / Amtsstraße besteht ein dringender Handlungsbedarf, um einen sicheren Schulweg zu gewährleisten. Angesichts steigender Schülerzahlen nimmt die Zahl der Kinder zu, die diesen Bereich täglich zu Fuß queren müssen. Gleichzeitig ist dort ein zunehmender Verkehr zu beobachten, wodurch die Verkehrssituation für Fußgängerinnen und Fußgänger weiter belastet wird.
Besonders problematisch ist, dass die Querung der Fahrbahn an dieser Stelle nur unzureichend einsehbar und die Vorfahrtsregeln nicht jedem Verkehrsteilnehmer dort ersichtlich sind. Die ungünstigen Sichtverhältnisse im Querungsbereich werden unter anderem durch die Eckrundung, eine Hecke sowie einen Schaltkasten geprägt. Dies erhöht das Risiko für Kinder, aber auch für ältere Menschen und andere Fußgängerinnen und Fußgänger erheblich. Ein gesicherter Fußgängerüberweg würde deshalb einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.
Zugleich gibt er Eltern die notwendige Sicherheit, ihren Kindern mehr Selbstständigkeit im Alltag zu ermöglichen, ohne dabei Sorge um deren Sicherheit im Straßenverkehr haben zu müssen.
Die Dringlichkeit wird zudem durch eine vom Elternrat der Grundschule Brockdorffstraße initiierte Unterschriftenaktion mit rund 780 Unterstützerinnen und Unterstützern deutlich, die den breiten Rückhalt in der örtlichen Gemeinschaft widerspiegelt. Angesichts steigender Schülerzahlen sieht die Elternschaft hier dringenden Handlungsbedarf.
Bereits in der Vergangenheit wurde für den Bereich Brockdorffstraße ein Fußgängerüberweg thematisiert (siehe z.B. Protokoll des Regionalausschusses 03.12.2024), was die örtliche Relevanz des Themas darüber hinaus unterstreicht.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:
Beschluss:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, nachfolgende Prüfungen durchzuführen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen durchzuführen:
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