Fußgängerüberweg an der Bekassinenau 126 Beschluss der Bezirksversammlung vom 08.06.2023 (Drs. 21-7181)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Straßenverkehrsbehörden werden gebeten zu prüfen, ob der Fußgängerüberweg trotz der Einführung von Tempo-30 wiederhergestellt werden kann. Die Ergebnisse mögen
im Regionalausschuss Rahlstedt vorgestellt werden.
PK 382, als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde, nimmt zu der o.a. Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:
Seit der Einrichtung einer Baustelle mit Vollsperrung in der Berner Straße wurde die Straße Bekassinenau als Umleitungsstrecke eingerichtet. Dabei handelt es sich um eine temporäre Maßnahme, die nach Fertigstellung der Baustelle Berner Straße aufgehoben wird. Im Zuge der Einrichtung der Umleitungsstrecke waren verkehrsrechtliche Maßnahmen notwendig, um den Umleitungsverkehr sicher zu führen. So wurde u.a., eine Baustellenlichtzeichenanlage in Höhe der Hausnummer 126 notwendig, wodurch der vorhandene Fußgängerüberweg vorübergehend entfernt und unkenntlich gemacht werden musste. Nach Beendigung der Maßnahme wird der Fußgängerüberweg in der Straße Bekassinenau, in Höhe Hausnummer 126, wieder in den vorherigen Zustand zurückgebaut. Das bedeutet, dass unabhängig von einer mittlerweile angeordneten Tempo 30 Strecke der zuvor vorhandene Fußgängerüberweg wiederhergestellt wird.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.