Für eine solidarische Gesellschaft Wandsbeker Beteiligung an den "Wochen gegen Rassismus" auch im Jahr 2023 Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.10.2022 (Drs. 21-5945)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. dass der Bezirksamtsleiter eine Beteiligung des Bezirks Wandsbek an den Internationalen Wochen gegen Rassismus im Jahr 2023 veranlasst.
2. Aktionen im Rahmen der Wochen gegen Rassismus in Höhe von bis zu € 15.000 aus dem Aktionsfonds der Lokalen Partnerschaften im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben“ zu fördern. Die Entscheidung über entsprechende Anträge erfolgt durch den Begleitausschuss „Lokale Partnerschaften für Demokratie Wandsbek“
3. Das Bezirksamt wird gebeten wie in 2022 Infomaterialien zur Woche gegen Rassismus in öffentlich zugänglichen Bereichen zur Verfügung zu stellen und Plakate zur Woche gegen Rassismus aufzuhängen und eine begleitende Pressemitteilung herauszugeben.
4. Die Fachbehörden mögen der Bezirksversammlung mitteilen, ob und in welcher Form sich die Schulen, Kitas, Sportvereine und Kultureinrichtungen mit Aktionen innerhalb der Internationalen Wochen gegen Rassismus beteiligen.
5. Das Bezirksamt wird gebeten in dieser Woche besonders auf die Anlaufstellen für Opfer von rassistischen Übergriffen hinzuweisen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Die Internationalen Wochen gegen Rassismus finden jährlich im März statt. Der Bezirk Wandsbek hat sich auch in diesem Jahr beteiligt. Die Aktionswochen haben in der Zeit vom 20.03.23 - 02.04.23 stattgefunden.
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und zur Dokumentation der Umsetzung in Wandsbek wurde ein kurzer und schlaglichtwerfender Film über einzelne Veranstaltungsformate erzeugt.
Dieser wurde dem Ausschuss für Soziales am 03.07.2023 in seiner Sitzung gezeigt. Zudem wurden das Bundesprogramm Demokratie leben / Lokale Partnerschaften für Wandsbek vorgestellt und Fragen beantwortet.
In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wie folgt Stellung:
Die BSB begrüßt das Vorhaben einer erneuten Beteiligung des Bezirks Wandsbek an den Internationalen Wochen gegen Rassismus im Jahr 2023.
Die Auseinandersetzung mit dem Thema Rassismus ist den Schulen schulgesetzlich vorgegeben und erfolgt dort regelhaft im Rahmen des Unterrichts. Grundlegend für den schulischen Unterricht ist das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG), dort wiederum insbesondere der in § 2 HmbSG niedergelegte allgemeine schulische Bildungs- und Erziehungsauftrag. Er beinhaltet als Querschnittsaufgabe der Schule auch den pädagogischen Umgang mit Diskriminierung und möglichen Konflikten jedweder Prägung, ebenso wie die Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern.
Demnach ist es Aufgabe einer jeden Schule, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, an der Gestaltung einer der Humanität verpflichteten demokratischen Gesellschaft mitzuwirken und für ein friedliches Zusammenleben der Kulturen sowie für die Gleichheit und das Lebensrecht alle Menschen einzutreten (§ 2 Abs. 1 HmbSG).
Somit sind alle an Schule Beteiligten angehalten, ein möglichst diskriminierungsarmes Schul- und Lernklima zu schaffen. Auf der Grundlage der Bildungs- und Rahmenpläne werden in schulinternen Curricula für Fächer und Aufgabengebiete Themen wie wertschätzende Kommunikation sowie Umgang mit Vorurteilen und Diskriminierung aufgegriffen. Im Rahmen der selbstverantworteten Schulen entscheiden die Schulen eigenständig über die Art und Weise der unterrichtlichen Auseinandersetzung mit diesem Thema und können hierzu außerschulische Kooperationspartner einbinden. Dies umfasst grundsätzlich auch die Teilnahme an externen Veranstaltungen oder die Kooperation mit externen Partnern. Ob und in welcher Form sich die Schulen innerhalb der Internationalen Wochen gegen Rassismus beteiligen, obliegt im Rahmen der selbstverantworteten Schule den Schulen selbst. Zur Frage der Teilnahme werden regelhaft keine Daten erhoben, sodass eine inhaltliche Einlassung der BSB zu Punkt 4 des Petitums nicht erfolgen kann.
Die zuständigen Schulaufsichten im Bezirk Wandsbek begrüßen die Internationalen Wochen gegen Rassismus und werden zur Unterstützung des Vorhabens auf der regionalen Schulleitungsdienstbesprechung im Dezember 2022 erneut auf die Internationalen Wochen gegen den Rassismus hinweisen.
Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) Hamburg (hier insbesondere die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung und das Referat Gesellschaft am LI begrüßt die Internationalen Wochen gegen Rassismus ebenfalls.
Bei Bedarf können bei den genannten Referaten Abruf-Angebote für Lehrkräfte oder für Schülerinnen und Schüler für die geplanten „Wochen gegen Rassismus“ angefragt werden. Mehr Informationen dazu unter den jeweiligen Webseiten: https://li.hamburg.de/bie und https://li.hamburg.de/gesellschaft/kontakt/, bzw. in der TIS/Teilnehmerinformationssystem (Seminardatenbank) des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg (auf den jeweiligen Webseiten).
Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien:
Die Behörde für Kultur und Medien begrüßt die Internationalen Wochen gegen Rassismus vom 20. März bis 2. April 2023 und wird die Hamburger Kultureinrichtungen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu gegebener Zeit auf die Möglichkeit zur Teilnahme aufmerksam machen. Eine eigene Erhebung der geplanten Aktivitäten und Veranstaltungen ist nicht vorgesehen. Zur Unterstützung der Initiative der Bezirksversammlung Wandsbek wird das Referat für Stadtteilkultur den Dachverband Stadtkultur Hamburg e.V. vorab informieren. Auch das Referat Interkultur wird diese Information in die entsprechenden Netzwerke (z.B. Interkulturelles Forum) einbringen.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu 4. des o. g. Beschlusses wie folgt Stellung:
Aus Sicht der Sozialbehörde wird das Engagement in Wandsbek zu den „Wochen gegen Rassismus“ begrüßt. Kenntnisse, inwieweit sich Kitas an den Internationalen Wochen gegen Rassismus in 2023 beteiligen werden, liegen der Sozialbehörde nicht vor.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.