Frühzeitige Einbindung der Bezirksversammlung Wandsbek bei baulichen Schulplanungen durch Übersichtsliste gewährleisten Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 18.04.2024 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.2
Die Bezirksversammlung Wandsbek erfuhr über umfangreiche Schulbauvorhaben in Wandsbek über die Presse. Eine Beteiligung der Bezirksversammlung ist jedoch frühzeitig geboten, damit die Interessen des Stadtteiles, wie z.B. Sportbelange, frühzeitig mit eingesteuert werden können. Zudem werden in den Wettbewerben zum Schulneubau wichtige städtebauliche Entscheidungen gefällt, die über 100 Jahre Auswirkungen auf das Stadtbild vor Ort haben.
Im Ausschuss für Soziales hat am 11.03.2024 die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und die Finanzbehörde (FB) in einem Referentenvortrag zu Schulbauvorhaben von über 110 Millionen Euro in der Region 1 (Eilbek) und 15 (Wandsbek, Marienthal, Jenfeld und Tonndorf) vorgetragen. Deutlich wurde, dass zwar die Bezirksversammlung Wandsbek nicht frühzeitig in den Planungsprozessen beteiligt wurde, das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Wandsbek mit der Abteilung Übergeordnete Planungen wurde jedoch sehr wohl eingebunden.
Schulbau Hamburg (SBH) stellt auch vor Projektbeginn von konkreten Baumaßnahmen (Leistungsphase 0/1) allen Beteiligten und damit auch dem Bezirksamt Wandsbek die Vorhaben vor. Die Stadtplanung entwickelt und betreut zudem im Bereich der Übergeordneten Planung konzeptionelle Grundlagen der Stadtentwicklung und großräumige Planungen. Sie führt städtebauliche und architektonische Wettbewerbe durch oder betreut diese. Außerdem wirkt sie an konkreten Projektentwicklungen mit und widmet sich der Pflege des Stadtbildes.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
Das Bezirksamt Wandsbek möge die Bezirksversammlung Wandsbek fortlaufend mit einer Liste darüber informieren, wenn die Behörde für Schule und Berufsbildung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung von konkreten Schulbaumaßnahmen das Bezirksamt Wandsbek beteiligt. Diese Liste soll die betroffenen Schulen oder Schulsportflächen, die Belegenheit, eine kurze Umschreibung der Baumaßnahme, Stand der Leistungsphase und den angestrebten Baubeginn beinhalten. Geführt wird diese Übersichtsliste im Ausschuss für Soziales (vergleichbar mit der 9er Liste in den Bauprüfausschüssen). Dem Ausschuss steht es dann frei, zu den jeweiligen geplanten Schulbauvorhaben Referenten von der zuständigen Fachbehörde einzuladen, um damit frühzeitig die wichtigen Stadtteilinteressen einbringen zu können.
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