21-1653

Freigabe Einbahnstraßen für Radfahrer

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Im kürzlich beschlossenen Koalitionsvertrag von SPD und Grünen für Hamburg ist zu lesen, dass

„…..Einbahnstraßen weiterhin soweit wie möglich für den Radverkehr freigegeben werden;

hierbei sollen Vorschläge der Bezirke und Bürgerinnen und Bürger in die Prüfung einbezogen werden, um eine größtmögliche Zahl zu erreichen.“

Deshalb sind die Erfahrungen der letzten Jahre mit der angewendeten Möglichkeit der Freigabe für Radfahrer in Einbahnstraßen interessant für die weitere verstärkte Anwendung in Wandsbek.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Bei wie vielen und welchen Einbahnstraßen im Verwaltungsbereich Wandsbek wurde in den letzten fünf Jahren von der Freigabe für Radfahrer Gebrauch gemacht?

Bitte nach Jahren und Regionen entsprechend der Regionalausschüsse darstellen

  1. Wurden geplante Freigaben abgelehnt oder nicht umgesetzt? Wenn ja, warum?
  2. Wurden bei den eingeführten Freigaben hinsichtlich Erhöhung Unfallgefahren und stärkerer Nutzung durch Radfahrer eine Evaluation durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  3. Wie sieht der Ablauf bzw. Prozess in der Bezirksverwaltung von Vorschlag zur Freigabe von Radfahrern einer Einbahnstraße bis zur Aufstellung des Schildes und somit der Einführung?
  4. Welche Stellen sind mit der Entscheidung über die Einführung einer Freigabe involviert?
  5. Welche Rolle spielt dabei die untere Straßenverkehrsbehörde?

 

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