21-1653.1

Freigabe Einbahnstraßen für Radfahrer

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Im kürzlich beschlossenen Koalitionsvertrag von SPD und Grünen für Hamburg ist zu lesen, dass

„…..Einbahnstraßen weiterhin soweit wie möglich für den Radverkehr freigegeben werden;

hierbei sollen Vorschläge der Bezirke und Bürgerinnen und Bürger in die Prüfung einbezogen werden, um eine größtmögliche Zahl zu erreichen.“

Deshalb sind die Erfahrungen der letzten Jahre mit der angewendeten Möglichkeit der Freigabe für Radfahrer in Einbahnstraßen interessant für die weitere verstärkte Anwendung in Wandsbek.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) antwortet wie folgt:           03.08.2020

Zu den einzelnen Punkten der o. g. Empfehlung nimmt die Verkehrsdirektion VD 52 federführend als Zentrale Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit den örtlichen zuständigen Straßenverkehrsbehörden an den Polizeikommissariaten PK 31, 34, 35, 36, 37 und 38 wie folgt Stellung:

 

  1. Bei wie vielen und welchen Einbahnstraßen im Verwaltungsbereich Wandsbek wurde in den letzten fünf Jahren von der Freigabe für Radfahrer Gebrauch gemacht?

Bitte nach Jahren und Regionen entsprechend der Regionalausschüsse darstellen

BIS:

Im zu betrachtenden 5-Jahres-Zeitraum wurden nachfolgende Örtlichkeiten im Bezirksamtsbereich Wandsbek für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben:

 

-          Claus-Ferck-Straße (PK 35 im Jahr 2016)

-          Heckkoppel zwischen Berner Weg und Konrad-Reuter-Straße (PK 35 im Jahr 2019)

-          Basaltweg (PK 35 im Jahr 2019)

-          Große Horst (PK 35 im Jahr 2016)

-          Maimoorweg zwischen Ellernreihe und Bramfelder Chaussee (PK 36 im Jahr 2015)

-          Schreyerring (PK 36 im Jahr 2016)

-          Puvogelstraße (PK 37 im Jahr 2016)

-          Kielmannseggstraße (PK 37 im Jahr 2017)

 

In den übrigen Gebieten der örtlich zuständigen PK sind keine weiteren Einbahnstraßen in den Tempo-30-Zonen des Verwaltungsbereiches Wandsbek in Gegenläufigkeit für Radfahrer freigegeben worden. Alle Straßen, die die rechtlichen Kriterien dafür erfüllen, sind bereits vor dem Zeitraum der vergangenen fünf Jahre für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet worden.

 

 

  1. Wurden geplante Freigaben abgelehnt oder nicht umgesetzt? Wenn ja, warum?

 

BIS:

In den folgenden Einbahnstraßen wurde auf Grund fehlender rechtlicher Voraussetzungen die Freigabe für die Benutzung in Gegenrichtung durch den Radverkehr abgelehnt:

 

-          Dorfwinkel (PK 35 im Jahr 2016)

-          Waldreiterring (PK 35 im Jahr 2016)

-          Waldvogtstraße (PK 35 im Jahr 2016)

 

 

  1. Wurden bei den eingeführten Freigaben hinsichtlich Erhöhung Unfallgefahren und stärkerer Nutzung durch Radfahrer eine Evaluation durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

BIS:

Eine separate Evaluation wurde in keinem unter der Antwort zu 1.) genannten Fall durchgeführt. Es erfolgt jedoch eine jährliche Verkehrsunfallauswertung, um mögliche Unfallhäufungsstellen zu erkennen und zu entschärfen. Diese Auswertung umfasst auch Einbahnstraßen, die für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben wurden. Eine Erhöhung der Verkehrsunfallzahlen war in den letzten fünf Jahren in keinem Fall erkennbar.

 

 

  1. Wie sieht der Ablauf bzw. Prozess in der Bezirksverwaltung von Vorschlag zur Freigabe von Radfahrern einer Einbahnstraße bis zur Aufstellung des Schildes und somit der Einführung?

 

BIS:

Die Bezirksverwaltung Wandsbek ist in den vergangenen fünf Jahren nicht mit Vorschlägen zur Öffnung von Einbahnstraßen in Gegenläufigkeit für Radfahrer an die örtlich zuständigen Polizeikommissariate herangetreten. Die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen werden nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen eigenständig von den PK gefertigt und dem Bezirk zur Umsetzung übersandt.

 

 

  1. Welche Stellen sind mit der Entscheidung über die Einführung einer Freigabe involviert?

 

BIS:

Diese Entscheidungen erfolgen ausschließlich durch die örtlich zuständigen Straßenverkehrsberden nach Prüfung der Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Die Umsetzung der Anordnung, d.h. die Aufstellung der erforderlichen Verkehrszeichen und das Aufbringen von Markierung erfolgt durch den zuständigen Straßenbaulastträger, hier dem Bezirksamt Wandsbek.

 

 

  1. Welche Rolle spielt dabei die untere Straßenverkehrsbehörde?

 

BIS:

Die Prüfung weiterer Einbahnstraßen zur Öffnung für den Radgegenverkehr gehört zu den ständigen Aufgaben der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden und wird jeweils den gesetzlichen Bestimmungen angepasst.

 

Im Übrigen siehe Antwort zu Punkt 5.

 

Anhänge

 

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