21-4673.1

Fortsetzung der Sicherung der Radweg-Überfahrten an der Saseler Chaussee - Rotfärbung an Trichter-Einmündung Saseler Mühlenweg und Stichstraße Saseler Ch. 217/219 Beschlussvorlage des Regionalausschusses Alstertal

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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03.02.2022
Sachverhalt

 

-          Ursprünglicher Antrag von Frauke Häger (Fraktionslos)

-          Der Regionalausschuss Alstertal behandelte den Antrag Drs. 21-4673 in seiner Sitzung am 26.01.2022 und beschloss ihn einstimmig, bei Enthaltung der Fraktionen FDP und AfD.

 

In 2021 hat der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) die Sanierung der Geh- und Radwege der Saseler Chaussee von der Kreuzung Rolfinckstraße (Wellingsbüttel) bis zur „Kreuzung Kratzmann“ Stadtbahnstr. (Ost) und Ring 3 (West) in Sasel fertiggestellt. Im Zuge dieser Maßnahme wurden die Radweg-Überfahrten von sieben einmündenden Straßen rot eingefärbt (vier südlich, drei nördlich der Saseler Ch.). Die Fortsetzung der Sanierung/Überplanung der Saseler und Bergstedter Chaussee ist bereits in zwei weiteren Teilabschnitten vor geraumer Zeit öffentlich vorgestellt worden. Die ursprüngliche Planung ab Saseler Mühlenweg/Saseler Park bis Iland/Immenhorstweg (Bergstedt) wurde in einen Sanierungsstart mit Abschnitt III ab Landesgrenze gewandelt. Wann es „in Sasel“ genau weitergeht ist nicht bekannt.

Der signalisierte Übergang am Saseler Park (Bedarfs-LSA) und die zuführenden Geh- und Radwege werden stark frequentiert (Ein-/Ausfallstrecke Innenstadt und Bergstedt/Landesgrenze) in Richtung Saseler Ortsmitte und (Wochen-)Marktplatz sowie als Schul-/Freizeitsportweg (Schulen am Alsterredder, Sportplatz TSV Sasel, öffentlicher Spielplatz, Kita, Sasel Haus). Am signalisierten Übergang gab es leider wiederholt Unfälle, auch mit starken Körperschäden sodass die Straßenverkehrsbehörde eine Reduktion der Fahrspuren im Abbiegebereich veranlasste (ausgedehnte Sperrflächen-Markierung).

Der Einmündungsbereich Saseler Mühlenweg/Saseler Chaussee ist durch „Vorfahrtgewähren mit Stoppschild an Haltelinie“ geregelt (für die zukünftige Planung wurde auch eine LSA-Lösung diskutiert). Der querende Radweg wird von zwei (!) Stopplinien eingefasst. Wartende motorisierte Fahrzeuge ragen je nach Positionierung Abbiegerichtung links (verkehr-kreuzend, meist länger wartend) oder rechts (dem Verkehrsfluss folgend) und Größe des Fahrzeuges deutlich in die Radweg-Überfahrt. So behindern diese die Radfahrenden und auch Fußgänger. Fortgesetzt Richtung Innenstadt quert der Radweg eine Stichstraße bevor er nach s-förmiger Verschwenkung in den Radstreifen zur „Kreuzung Kratzmann“ einmündet. Der Radstreifen wird bis dorthin vom Fahrzeugverkehr aus zwei Baumarkt- und einer Tankstellen-Ausfahrt gequert.

Dieses vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung Wandsbek folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Fachbehörden Behörde für Mobilität (BVM), Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), Straßenverkehrsbehörde (PK 35) sowie die Verwaltung Wandsbek werden gebeten,

1) sich für eine fortgesetzte Roteinfärbung des Radweges/Radweg-Überfahrt Saseler Chaussee Süd ab Saseler Mühlenweg bis Einmündung in den Radstreifen Saseler Chaussee Nr. 217 (Süd vor Baumarkt) einzusetzen

2) die Situation, dass wartende motorisierte Fahrzeuge (Häufung im Berufsverkehr) die Radwegüberfahrt versperren und Radfahrende behindern, bzgl. einer Verbesserung zu prüfen.

3) den Einmündungsbereich Radweg-Überfahrt/Verschwenkung in den Radstreifen auf der Chaussee-Fahrbahn und den Beginn des Radstreifens für die motorisierten Nutzer der Hauptstraße sichtbarer zu machen (das erste Fahrrad-Piktogramm folgt erst nach einigen Metern).

 

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