22-0720

Fortführung des Bezirklichen Inklusionsfonds in der Wahlperiode 2024-2029 Debattenantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der FDP-Fraktion und der CDU-Fraktion, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 12.12.2024 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.4

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek hat sich seit 2014 interfraktionell auf den Weg gemacht, die Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen im öffentlichen Raum Schritt für Schritt zu verbessern. Zwei wesentliche Bausteine auf diesem Weg sind der bezirkliche Inklusionsfonds und der bezirkliche Inklusionsbeirat. Das Ziel ist dabei, dass sowohl der Besuch der politischen Gremien als auch alltägliche Behördengänge für ALLE möglich ist. 

 

Mit dem bezirklichen Inklusionsfonds wurden seit 2014 Projekte für mehr Barrierefreiheit von in Summe über 500.000 Euro finanziert. Einige Beispiele aus den letzten fünf Jahren sind etwa ein Orientierungs- und Leitsystem im Wandsbeker Rathaus, die Erhöhung der Barrierefreiheit im Kundenzentrum Rahlstedt und das bezirkliche Budget für Barrierefreiheit zur Teilnahme an Sitzungen.

 

Um diesen erfolgreichen Weg auch in Zukunft fortzusetzen und weitere Projekte finanzieren zu können, ist es sinnvoll, auch in den Jahren 2025 bis 2029 wieder einen bezirklichen Inklusionsfonds einzurichten.

 

Dieses vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Der Inklusionsfonds wird in der 22. Wahlperiode fortgeführt, hierfür werden in den Haushaltsjahren 2025-2029 aus dem Förderfonds Bezirke konsumtiv jeweils 50.000 EUR reserviert.
  2. r die Mittelvergabe ist weiterhin der Ausschuss für Soziales in enger Abstimmung mit dem Inklusionsbeirat zuständig.

 

 

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