22-3378

Förderung eines inklusiven Spielgeräts auf dem öffentlichen Spielplatz Borchertring in Hamburg Steilshoop (Drs. 22-0720 - Fortführung Inklusionsfonds)

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 20.04.2026 Ausschuss für Soziales Ö 6.1

Sachverhalt

In Bezugnahme auf die Drucksache 22-0720 (Fortführung des Inklusionsfonds 2024 bis 2029), sowie die vorgehenden Drucksachen 20-1147 (Einrichtung Inklusionsfonds) und 21-0724 (Er-höhung und Verstetigung Inklusionsfonds) beantragt das Bezirksamt Management des öf-fentlichen Raumes Stadtgrün, die Förderung der Herstellung eines inklusiven Spielgeräts auf einem öffentlichen Spielplatz nördlich der Hochhaus-Wohnsiedlung Steilshoop.

Der Antrag beinhaltet die Herstellung eines rollstuhlgerechtem Drehkarussells mit umlaufender farbiger Kunststofffläche, auf dem bei Eltern und Kindern beliebten Spielplatz Borchertring südlich des Erholungsgebiets am Bramfelder Sees.

Das inklusive Spielgerät dient als Ersatz des alten und maroden Drehkarussells, das aktuell in einer Fallschutzkiesfläche steht und somit für Kinder mit Einschränkungen nur schwer oder gar nicht erreichbar ist. Für das rollstuhlgerechte Drehkarussell soll die Kiesfläche größtenteils aufgelöst werden und die notwendige neue Kunststofffläche unmittelbar an den barrierefreien Weg angebunden werden. Kinder mit Einschränkungen können dann gemeinsam mit Freund*innen ohne Einschränkung spielen und dieses über die weitestgehend stufenlose Anbindung innerhalb des Spielplatzes erreichen.

Durch die in den kommenden Jahren geplante Wohnbauerweiterung im nördlichen Bereich der Wohnsiedlung in Steilshoop werden voraussichtliche viele neue Familien mit Kindern eine neue Heimat vor Ort finden und somit der Nutzungsdruck auf die öffentlichen Spielplatz Borchertring ansteigen.

Daher würde ein bisher fehlendes inklusives Spielangebot für eingeschränkte Kinder, z.B. mit Rollstuhl den Spielplatz verbessern. Im ortsnahen Umfeld gibt es derzeit kein ähnliches Spiel-angebot im öffentlichen Raum für Kinder mit Einschränkungen.

Die Schätzkosten für ein solches inklusives Spielgerät, einschließlich der fallschutzdämmenden und rutschfesten Kunststofffläche beläuft sich derzeit auf rund 36.500,-€ (Komplettkosten einschließlich Einbau).

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Soziales wird gebeten, der Umsetzung der Maßnahme zuzustimmen und die erforderlichen Haushaltsmittel in der entsprechenden Höhe von 36.500,-€ aus dem Inklusionsfonds in 2026 oder 2027 bereitzustellen. Es handelt sich um eine konsumtive Mnahme.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
20.04.2026
Ö 6.1
Lokalisation Beta
Borchertring Steilshoop

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