Flüchtlingsunterbringung in Wandsbek - einvernehmlich, sozial und flächenschonend Debattenantrag der Fraktionen von SPD und Grüne
Trotz der in den vergangenen Jahren bereits erheblichen Anzahl an neu aufgebauten Einrichtungen für die öffentlich-rechtliche Unterbringung für Geflüchtete in der gesamten Stadt aber auch insbesondere in Wandsbek besteht auch weiterhin Bedarf an neuen Flächen und Einrichtungen für die ÖRU. Derzeit befinden sich immer noch über 7.000 Menschen in den nur für eine kurzfristige Aufenthaltsdauer ausgerichteten Erstaufnahmen, die den Anspruch auf Umzug in eigenen Wohnraum bzw. in eine öffentlich-rechtliche Unterkunft haben. Zusätzlich kommen weiterhin jeden Monat ca. 500 bis 600 Flüchtlinge (inklusive Familiennachzug) nach Hamburg, die hier verbleiben.
Um die Suche nach geeigneten Flächen möglichst im Einvernehmen mit den Bürgerinnen und Bürgern zu gestalten, haben in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche in den Stadtteilen sowie die durch die Hafencity Universität gestützten Workshops „Finding Places“ stattgefunden. Dabei wurden diverse Flächen geprüft, diskutiert, zum Teil verworfen und zum Teil für eine Umsetzung vorgeschlagen.
Aktuelle Pläne des Senats sehen nun vor, dass in verschiedenen Stadtteilen Projekte geplant werden, die vor Ort als unverträglich und wenig nachhaltig angesehen werden. Aufgabe von Bezirkspolitik in Hamburg ist es, die Interessen der Bevölkerung vor Ort mit den gesamtstädtischen Interessen in Einklang zu bringen und durch eigene Vorschläge das Verwaltungshandeln zu beeinflussen. Nachdem die große Krise der Flüchtlingsunterbringung bewältigt wurde, gilt es nun, die öffentlich-rechtliche Unterbringung stärker unter dem Fokus stadtplanerischer Aspekte zu organisieren. Das Planungsrecht ist ureigenste Zuständigkeit der Bezirke und sollte auch in diesem Zusammenhang von den Bezirken gestaltend genutzt werden.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Wandsbek:
Die Bezirksversammlung Wandsbek bekennt sich auch weiterhin zu der Aufgabe, weitere Flächen für die öffentlich-rechtliche Unterbringung (ÖRU) zur Verfügung zu stellen. Sie bittet die zuständige Fachbehörde bei der Auswahl der Standorte im Sinne von Nachhaltigkeit bezüglich der Flächen, der Gebäude als auch der Integrationsfähigkeit des Umfeldes und der Akzeptanz vor Ort darum,
Die Bezirksverwaltung wird gebeten, im einzuleitenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Duvenstedt 18 – Lohe/Tangstedter Weg – die entsprechenden Festsetzungen vorzubereiten.
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