Wohnungsbau, Flüchtlingsunterbringung und Naturerhalt am Buchenkamp Beschlussvorlage des Planungsausschusses
- Ursprünglich als interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion (Drs. 20-2771) im Planungsausschuss am 10.05.2016.
- Einstimmig beschlossen, bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Linke.
Die rot-grüne Koalition in Wandsbek hat mit Unterstützung der Bürgerschaftskoalition in Volksdorf in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche sowohl mit Eigentümern, örtlichen Bürgerinitiativen als auch Naturschutzverbänden mit dem Ziel geführt, östlich des Buchenkamps in Volksdorf sowohl Wohnbebauung zu realisieren als auch eine Flüchtlingsunterbringung zu prüfen. Dabei galt es, die Bedarfe für zusätzlichen Wohnungsbau und Folgeunterbringungsplätze mit den Belangen der Natur- und Stadtteilverträglichkeit zusammenzubringen. Im Zuge der Gespräche sind zahlreiche andere Flächen in Volksdorf geprüft worden, ob sie für eine Flüchtlingsunterbringung in Betracht kommen – angesichts der kaum noch vorhandenen geeigneten öffentlichen Flächen im Stadtteil ein schwieriger Prüfprozess. Die nun gefundene, im Stadtteil bereits vorgestellte und diskutierte Lösung trägt auch der Tatsache Rechnung, dass Volksdorf als größter Stadtteil der Walddörfer auch einen relevanten Beitrag zur Herausforderung der Flüchtlingsunterbringung leisten soll und kann.
Dies vorausgeschickt soll nun ein Bebauungsplanverfahren für Flächen der Öko-Baugenossenschaft im Umfeld des so genannten Ferckschen Hofs am Buchenkamp zeitnah eingeleitet werden. Wie im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen vereinbart sollen dort 60 Wohneinheiten entstehen. Außerdem ist eine Einrichtung für Demenzkranke mit bis zu 30 Plätzen vorgesehen – bei gleichzeitiger Sicherung, Aufwertung bzw. Renaturierung aller rückwärtigen Landwirtschaftsflächen und Grünbereiche der Liegenschaften der Genossenschaft, um einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Belangen des Wohnungsbaus und der Naturverträglichkeit zu erreichen.
Die zunächst für die Unterkunft vorgesehene Tonradswiese ist durch ihre sehr feuchten Bereiche und den hohen Grundwasserstand schwer zu bebauen und weist einen hohen ökologischen Wert auf. Daher soll die Idee der Nutzung der Tonradwiese für eine Flüchtlingsunterkunft nicht weiter verfolgt werden. Auch in Zukunft ist aus vorgenannten Gründen von jeglicher Bebauung abzusehen; die Festsetzungen des B-Planes Volksdorf 32 bleiben insofern unangetastet.
Für eine Folgeunterbringung in Volksdorf konnte als Alternative zur Tonradswiese eine Freifläche an der Eulenkrugstraße (Flurstück 270) benannt und geprüft werden, die kurzfristig verfügbar ist. Die Fläche ist zwar wegen der 380 kV-Leitung (vorzusehender Abstand 50 Meter bezogen auf die Mittelachse) und des Schutzes der beiden landschaftsprägenden und zu erhaltenden Bäume nicht vollständig nutzbar, sie unterliegt aber wesentlich geringeren ökologischen Restriktionen als die Tonradswiese.. Der Einsatz von 2-geschossigen Holz-Modul-Häusern würde nach ersten Masseplanungen des Zentralen Koordinierungsstabs Flüchtlinge (ZKF) eine Platzkapazität in einer Dimension von 260 Plätzen bedeuten. Eine zunächst auf 3 Jahre befristete Genehmigung einer Unterkunft wäre ohne Bebauungsplanverfahren möglich. Verlängerungen, die eine Gesamtnutzungsdauer von 15 Jahren nicht überschreiten sollen, wären im Rahmen des hiermit anzustoßenden Bebauungsplanverfahrens mit entsprechenden Gebietsausweisungen in geeigneter Weise abzusichern. Zur Anbindung an die Wohnbebauung soll auch je nach Verfügbarkeit und in Abstimmung mit dem Eigentümer auch eine Einbeziehung des sog. „Erdbeerfeldes“ (Flurstück 5716) in das Bebauungsplanverfahren geprüft werden – ausdrücklich nicht für Zwecke einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft, da diese auf das Nachbarflurstück 270 beschränkt bleiben soll. Im vorliegenden ökologischen Gutachten wurde diese Fläche für Wohnungsbau als ähnlich geeignet erklärt, wie die Fläche am Ferckschen Hof. Welche Bebaubarkeit sich für das sog. „Erdbeerfeld“ ergibt, wird das Bebauungsplanverfahren zeigen.
Um darüber hinaus bis zur östlichen Landesgrenze alle Grünflächen, aufzuwertenden und auszuweitenden Biotope und auch landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erhalten und zu schützen, werden Bereiche hinter den zu bebauenden Flächen als freizuhaltende Pufferzone in das Plangebiet aufgenommen.
Außerdem wird eine gutachterliche Bewertung insbesondere für den Buchenkamp erstellt, um Befürchtungen der Anwohnerinnen und Anwohner hinsichtlich der Entwicklung des Verkehrs berücksichtigen, in der Planung mögliche Auswirkungen der zusätzlichen Bebauung realistisch prognostizieren und bei Handlungsbedarf durch verkehrsplanerische Anpassungen reagieren zu können (insbesondere durch Ausweitung der Tempo-30-Zone).
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten für die Flächen östlich des Buchenkamps die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und den dazu erforderlichen Einleitungsbeschluss vorzubereiten. Im Verfahren sollen – unter Beachtung des Abwägungsgebots und der rechtlichen Parameter – folgende Maßgaben entweder im Bebauungsplan und/oder mit einem städtebaulichen Vertrag geprüft und abgesichert werden:
keine Anlage/n
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