Flüchtlingsunterbringung in Wandsbek - einvernehmlich, sozial und flächenschonend Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.10.2016 (Drs. 20-3416)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung Wandsbek bekennt sich auch weiterhin zu der Aufgabe, weitere Flächen für die öffentlich-rechtliche Unterbringung (ÖRU) zur Verfügung zu stellen. Sie bittet die zuständige Fachbehörde bei der Auswahl der Standorte im Sinne von Nachhaltigkeit bezüglich der Flächen, der Gebäude als auch der Integrationsfähigkeit des Umfeldes und der Akzeptanz vor Ort darum,
1. von einer weiteren Erweiterung der ÖRU an der Grunewaldstraße abzusehen und
2. statt dessen den Standort Wöschenhof in Tonndorf umzusetzen. Die Bezirksversammlung hat bereits in der ersten Stellungnahme zur Grunewaldstraße auf die Belastung des Gebietes hingewiesen und die Erweiterung kritsich gesehen. Unter dem Gesichtspunkt der Stadtteilgerechtigkeit und der Nachhaltigkeit ist eine Einrichtung in Tonndorf in einem Bestandsgebäude dem weiteren Aufbau von Containermodulen in der Grunewaldstraße eindeutig vorzuziehen;
3. die im Projekt Finding Places benannte Fläche für eine ÖRU in Volksdorf Am Eichenrehmen/
Eulenkrugstraße (Flurstück 3917) nicht mehr weiterzuverfolgen, auch nicht als mögliche Alternative oder Ersatz für die vom Bezirk vorgesehene Fläche in der Eulenkrugstraße/ Höhe Buchenkamp (Flurstück 270);
4. die kurzfristige Inanspruchnahme der Fläche Eulenkrugstraße/Höhe Buchenkamp (Flurstück
270) weiter mit Nachdruck voranzutreiben. Diese mit Beschluss der Bezirksversammlung vom 12. Mai (Drs 20-2771.1) identifizierte Fläche ist der mit der Anwohnerinitiative Lebenswerter Buchenkamp und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort diskutierte und geeignete Standort für eine Unterbringung in Volksdorf. Sollte eine vertragliche Regelung mit der Eigentümerseite kurzfristig nicht zustande kommen, wird der Bezirk gleichwohl planerisch an dieser Fläche als Reservefläche für ÖRU festhalten. Die Vorhaltung von Reserveflächen für ÖRU ist in dem Kompromiss mit der Volksinitiative auf Landesebene (Bü-Drs. 21/5231) ausdrücklich vorgesehen, um für ggf. wieder anwachsende Flüchtlingszugangszahlen besser gerüstet zu sein als 2015. D.h. die Fläche soll – wie im begonnenen B-Planverfahren initiiert – in jedem Fall befristet als Gemeinbedarfsfläche für ÖRU ausgewiesen werden;
5. von einer Umsetzung der im Projekt Finding Places benannten Fläche am Puckaffer Weg in Duvenstedt (Duvenstedter Festwiese) abzusehen. Die Bebauung der Festwiese mit Containermodulen stellt keine integrationsfördernde und nachhaltige Unterbringungsform dar und würde vor Ort nicht auf Akzeptanz stoßen;
6. stattdessen im Zuge des durch den Bezirk zur Einleitung vorgesehenen Bebauungsplans im Bereich Lohe/Tangstedter Weg (Flurstück 1096, ehemalige Rasenschule) eine ÖRU durch Anmietung von Wohnungen in Festbauweise zu realisieren.
Die Bezirksverwaltung wird gebeten, im einzuleitenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Duvenstedt 18 – Lohe/Tangstedter Weg – die entsprechenden Festsetzungen vorzubereiten.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1:
Die örU Grunewaldstraße hat drei Bauabschnitte, die alle bereits genehmigt wurden. Ob diese auch umgesetzt werden, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes, sondern in der des Betreibers bzw. Eigentümers.
Zu 2:
Für die genannte Fläche Wöschenhof liegt ein Bauantrag seit 19.05.2016 vor. Beantragt ist die „Umnutzung eines Bürogebäudes in ein Wohnhaus mit 71 Wohnungen und Anbau eines Neubaus mit 20 Wohnungen“. Der Antrag befindet sich noch in der Prüfung. Im Vorwege wurde auch über eine mögliche örU diskutiert. Hierzu muss das ZKF mit dem Privateigentümer weiter verhandeln.
Zu 3:
Die Entscheidung darüber, ob der aus der seitens der SK veranlassten Veranstaltungsreihe "Finding Places" resultierende örU-Standortvorschlag "Eichenrehmen" weiterverfolgt werden soll, obliegt nicht dem Bezirksamt, sondern ZKF bzw. dem Senat. Der Standort wird in Hinblick auf die Entwicklung Buchenkamp zurückgestellt.
Zu 4:
Hier ist das Bezirksamt nur teilweise zuständig.
Die Entscheidung, ob und wann für einen örU-Standort "Eulenkrugstraße" ein baurechtlicher Antrag - ggf. auf der Grundlage von § 246 BauGB - gestellt und das Vorhaben realisiert wird, erfolgt durch den Bauherren, d.h. voraussichtlich ZKF oder Fördern und Wohnen.
Das Bezirksamt wird die im Antrag formulierte Zielsetzung im Rahmen des erst kürzlich angelaufenen Bebauungsplanverfahrens Volksdorf 46 – Buchenkamp berücksichtigen. Mit einer Feststellung des Bebauungsplans ist auf Grund der notwendigen Verfahrensschritte nicht vor 2018 zu rechnen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden der Planungsausschuss und zu gegebener Zeit auch die BV mit den erforderlichen Vorlagen befasst werden.
Zu 5:
Die Entscheidung darüber, ob der aus der seitens der SK veranlassten Veranstaltungsreihe "Finding Places" resultierende örU-Standortvorschlag "Puckaffer Weg" weiterverfolgt werden soll, obliegt nicht dem Bezirksamt, sondern ZKF bzw. dem Senat. Die Fläche wird in Hinblick auf die Entwicklung der Fläche Lohe/Tangstedter Weg wegen der räumlichen Nähe zurückgestellt.
Zu 6. und Schlusssatz:
Hier ist das Bezirksamt nur teilweise zuständig.
Die Entscheidung, ob am Standort "Lohe/Tangstedter Weg" zu gegebener Zeit Wohnungen für die örU angemietet werden, erfolgt durch den Bedarfsträger, d.h. voraussichtlich ZKF oder Fördern und Wohnen.
Das Bezirksamt wird die im Antrag formulierte Zielsetzung im Rahmen des zeitnah zur Einleitung vorgesehenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Duvenstedt 18 – Lohe/Tangstedter Weg berücksichtigen. Im Übrigen siehe Ausführungen zu 4.
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) nimmt wie folgt Stellung:
Zu Ziffern 1 und 2:
Für die zweite Erweiterung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) im Pavillondorf Grunewaldstraße 74 a liegt seit dem 27. Juli 2016 eine rechtsgültige Baugenehmigung vor. Auf dieser Grundlage sind die Planungen abgeschlossen, alle Gewerke beauftragt und die Baumaßnahmen bereits begonnen worden und erheblich fortgeschritten. Für die Einstellung der Umsetzung besteht auch unter Abwägung der Argumente der Bezirksversammlung Wandsbek keine Veranlassung.
Auch wenn sich die Anzahl der Menschen, die seit März 2016 monatlich nach Hamburg kommen und untergebracht werden müssen, verringert hat, befinden sich weiter rd. 7.000 Personen seit weit über sechs Monaten in Erstaufnahmeeinrichtungen. Diese Menschen haben einen Anspruch, in eine Folgeunterbringung zu wechseln, wie sie in der Grunewaldstraße 74 a errichtet wird. Es besteht weiterhin der dringende Bedarf, die bereits genehmigte und in der Drs. 21/5231 (Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“) vereinbarten Standorte umzusetzen.
Die örU Grunewaldstraße 74 a ist darüber hinaus bereits jetzt ein gut in die Nachbarschaft eingebundener Standort. Es ist nicht zu erwarten, dass die Erweiterung hierauf negative Auswirkungen hat.
Die Umsetzung eines Standorts im Wöschenhof 2 in einem Bestandsgebäude in Tonndorf ist zu der Erweiterung der örU Grunewaldstraße nicht alternativ, sondern wird zusätzlich weiter geprüft, da der Bedarf an Plätzen in örU unvermindert hoch ist.
Zu 3 und 4:
Die Anmietung des Flurstücks 270 in der Eulenkrugstraße in Volksdorf hat inzwischen durch fördern & wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts – (f&w) stattgefunden.
Die im Rahmen des Projekts Finding Places benannte Fläche Am Eichenrehmen/Eulenkrugstraße (Flurstück 3917) wird daher nicht in Anspruch genommen.
Zu 5 und 6:
Den Auftrag, die Fläche am Puffacker Weg in Duvenstedt für eine Nutzung zu prüfen, wurde durch den Vorschlag der Bürgerinnen und Bürger aus Wandsbek im Rahmen des Projektes Finding Places initiiert und durch den Beschluss der behördenübergreifenden Lenkungsgruppe „Integration öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) und Zentrale Erstaufnahme (ZEA) in die gesamtstädtische Flächenverwertung und Planung“ bestätigt. Nach umfangreicher Prüfung wurde durch die o.g. Lenkungsgruppe beschlossen, die weitere Prüfung der HCU-Fläche am Puckaffer Weg ( Duvenstedt 3143) mit der zügigen Realisierung der Fläche Lohe/Tangstedter Weg (Flurstück 1096, ehemalige Rasenschule) zu koppeln. Sofern auf der Fläche Lohe der Betrieb einer örU mit rd. 160 Plätzen mit entsprechendem dauerhaften Planrecht entsteht, wird von einer Flächenrealisierung am Puckaffer Weg Abstand genommen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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