21-3790.1

Fläche der ehemaligen Mülldeponie Neusurenland für die Bürger:innen nutzbar machen Beschlussvorlage des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.09.2021
Sachverhalt

 

-          Ursprünglich als interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen (Drs. 21-3790) im Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne am 26.08.2021.

 

-          Zunächst ist die CDU-Fraktion dem Antrag als Antragsteller beigetreten.

 

-          Einstimmig in geänderter Form beschlossen (Die FDP-Fraktion war in der Sitzung nicht vertreten).

 

 

Der Neubau der Eissporthalle Farmsen auf der Fläche der ehemaligen Mülldeponie Neusurenland ist nach einer Prüfung nicht möglich. Deshalb ist es nun gegeben, weitere Alternativlösungen wie eine Bewaldung oder eine Grünflächenentwicklung als Parkanlage durch die zuständigen Fachbehörden und dem Bezirksamt prüfen zu lassen. Die Drucksache 21-3610 weist zudem darauf hin, dass es nach einer Prüfung verschiedener Alternativen zu einer Bürger:innenbeteiligung kommen soll. Insbesondere eine Wiedernutzbarmachung der Fläche der ehemaligen Mülldeponie für die ansässigen Bürger:innen hätte einen spürbaren Mehrwert, da die aktuell nur "leicht" abgesperrte Fläche mitten in einem Wohngebiet liegt.

 

Falls eine Nutzbarmachung der Fläche Neusurenland für die Öffentlichkeit oder eine Bewaldung keine möglichen Varianten sind, muss geprüft werden, inwiefern die Fläche einer adäquaten Absperrung bedarf.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten, zu prüfen,

 

  1. ob das Gelände der ehemaligen Mülldeponie Neusurenland für die Bürger:innen wieder nutzbar gemacht werden kann. So sei bitte unter anderem zu prüfen:

 

  1. Inwiefern eine Aufforstung der Fläche möglich ist. Dazu soll in Betracht gezogen werden, wie in der Drucksache der Fachbehörde gefordert, ein Gutachten über die standörtlichen Gegebenheiten und über geeignete Baumarten zu beauftragen;

 

  1. Inwiefern eine Grünflächenentwicklung als Parkanlage möglich ist;

 

  1.  ob die Fläche  einer adäquaten Absperrung bedarf, abhängig von den weiteren durchgeführten Maßnahmen.

 

  1. inwiefern die Fläche als Naturfläche, die sich selbst überlassen wird, genutzt  werden kann;

 

  1. welche Kosten für die verschiedenen Varianten der Wiedernutzbarmachung der Fläche anfallen würden, welche Zeitrahmen für die einzelnen Varianten einzuplanen ist und welche Behörden und Dienststellen hierzu in welcher Form, mit welchem Inhalt und mit welcher zeitlicher Perspektive zu beteiligen sind;

 

  1. Zusätzlich ist zu prüfen, ob aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht Absperrungsmaßnahmen notwendig sind.

 

  1. dem Ausschuss ist über die Ergebnisse der einzelnen Prüfungen zu berichten und diese zeitnah im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorzustellen.

 

Anhänge

keine Anlage/n