Feuerwerke im Quartier Appelhoff
Viele Bewohnerinnen und Bewohner im Quartier Appelhoff werden an Wochenenden durch das Abfeuern von privaten Feuerwerken in der Nacht geweckt. Hochzeitsgäste zünden häufig unerlaubt Feuerwerkskörper.
Unmittelbar nach dem Zünden der Feuerwerke verständigen die Anwohnerinnen und Anwohner die Polizei. Beim Eintreffen der Polizei ist das Feuerwerk bereits beendet, wodurch die Polizei nicht ermitteln kann, wer die Feuerwerke gezündet hat.
Mit Drucksache 20-5323 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass Gäste, die das Feuerwerk anzünden, ordnungswidrig handeln. Eine pauschale Haftung des Veranstalters oder aller Gäste als Gemeinschaft ist aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Ein Veranstalter kann nicht für das Verhalten seiner Gäste verantwortlich gemacht werden. Auch kann nicht das Fehlverhalten des einen Gastes einem anderen Gast zugerechnet werden – es sei denn, es liegt eine Anstiftung vor.
Diese Veranstaltungen werden vom Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (VS) des Bezirksamtes regelhaft und nicht im Einzelfall genehmigt. Veranstaltungsräume für Hochzeiten sind vom Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt des Bezirksamtes ggf. als Versammlungsstätten genehmigt, bedürfen aber keiner Erlaubnis von VS nach § 2 Gaststättengesetz (GastG), solange es sich nicht um eine Gaststätte mit Alkoholausschank handelt.
Sollte es sich um einen Betrieb handeln, der über eine Erlaubnis nach dem GastG verfügt oder ein erlaubnisfreies Gaststättengewerbe betreibt, können Auflagen bzw. Anordnungen nach § 5GastG erlassen werden.
Hier müsste geprüft werden, ob Ruhestörungen durch Feuerwerk gem. § 5 (1) Ziffer 3. „erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner der Nachbargrundstücke“ darstellen. Das wird im Einzelfall zu beurteilen sein und erst vorliegen, wenn es Erkenntnisse gibt, dass es in einem Betrieb häufiger zu diesen Störungen kommt.
Nach Rücksprache mit dem Eventanbieter sind die gezündeten Feuerwerke angemeldet.
Antwort:
„Sie liegen schon richtig, dass unsere Paare und Kunden des Öfteren Feuerwerke buchen, dabei handelt es sich um Feuerwerke von gewerblichen Pyrotechnikern.“ Diese seien von der Stadt genehmigt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) beantwortet die o.a. Anfrage teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Bezirksamts Wandsbek wie folgt: (16.05.2018)
1.) Wurden in den Jahren 2018, 2017, 2016 und 2015 im Quartier Appelhoff Feuerwerke genehmigt?
Durch das Bezirksamt Wandsbek wurden in den genannten Jahren keine Erlaubnisse erteilt.
Im Quartier Appelhoff wurden (insbesondere für eine Veranstaltungseinrichtung) in der BGV folgende Feuerwerke angezeigt:
Quartier Appelhoff | |
Jahr |
angezeigte Feuerwerke |
2015 |
6 |
2016 |
2 |
2017 |
4 |
2018 |
0 (Stand: 16.04.2018) |
Es handelte sich ausschließlich um Feuerwerke der Kategorie 2 („Silvester-Feuerwerke“). Die End-/Abbrennzeiten der Feuerwerke wurden begrenzt (siehe hierzu Antwort zu 2.).
2.) Unter welchen Voraussetzungen werden Feuerwerke für gewerbliche Pyrotechniker genehmigt? Wer ist für die Genehmigung zuständig?
Feuerwerke von gewerblichen Pyrotechnikern mit sprengstoffrechtlicher Erlaubnis sind nach dem Sprengstoffrecht nicht genehmigungsbedürftig, sondern müssen bei der zuständigen Behörde – in Hamburg die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz – lediglich angemeldet werden.
Im Rahmen der Anzeigebestätigungen durch die BGV sind einschränkende Hinweise enthalten:
- Ende des Feuerwerks um 23.00 Uhr von Mai bis August, ansonsten bis 22.30 Uhr
- Blitz-Knall-Bomben oder Effekte mit Blitz-Knall-Zerlegersatz sind untersagt
- Verzicht auf lärmintensive Effekte
Das Abbrennen von Feuerwerken durch Privatpersonen – außerhalb von Silvester – wiederum ist genehmigungspflichtig und muss beim zuständigen Bezirksamt beantragt werden. Aufgrund der Vielzahl der gewerblichen Feuerwerke ist es derzeit gängige Praxis, dass diese Anträge aufgrund der hohen Wohndichte in Hamburg regelhaft abgelehnt werden, um die Beeinträchtigung für die Hamburger Anwohner nicht weiter zu erhöhen.
3.) Wurden in den Jahren 2018, 2017, 2016 und 2015 in Wandsbek Feuerwerke genehmigt?
In Wandsbek (PLZ-Bereich 22041 – 22417) wurden in der BGV folgende Feuerwerke angezeigt:
Wandsbek | |
Jahr |
angezeigte Feuerwerke |
2015 |
47 |
2016 |
30 |
2017 |
42 |
2018 |
4 (Stand: 16.04.2018) |
Im Übrigen siehe Antwort zu 2.
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