Feuerwerke im Quartier Appelhoff
Viele Bewohnerinnen und Bewohner im Quartier Appelhoff werden an Wochenenden durch das Abfeuern von privaten Feuerwerken in der Nacht geweckt. Hochzeitsgäste zünden häufig unerlaubt Feuerwerkskörper.
Unmittelbar nach dem Zünden der Feuerwerke verständigen die Anwohnerinnen und Anwohner die Polizei. Beim Eintreffen der Polizei ist das Feuerwerk bereits beendet, wodurch die Polizei nicht ermitteln kann, wer die Feuerwerke gezündet hat.
Mit Drucksache 20-5323 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass Gäste, die das Feuerwerk anzünden, ordnungswidrig handeln. Eine pauschale Haftung des Veranstalters oder aller Gäste als Gemeinschaft ist aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Ein Veranstalter kann nicht für das Verhalten seiner Gäste verantwortlich gemacht werden. Auch kann nicht das Fehlverhalten des einen Gastes einem anderen Gast zugerechnet werden – es sei denn, es liegt eine Anstiftung vor.
Diese Veranstaltungen werden vom Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (VS) des Bezirksamtes regelhaft und nicht im Einzelfall genehmigt. Veranstaltungsräume für Hochzeiten sind vom Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt des Bezirksamtes ggf. als Versammlungsstätten genehmigt, bedürfen aber keiner Erlaubnis von VS nach § 2 Gaststättengesetz (GastG), solange es sich nicht um eine Gaststätte mit Alkoholausschank handelt.
Sollte es sich um einen Betrieb handeln, der über eine Erlaubnis nach dem GastG verfügt oder ein erlaubnisfreies Gaststättengewerbe betreibt, können Auflagen bzw. Anordnungen nach § 5GastG erlassen werden.
Hier müsste geprüft werden, ob Ruhestörungen durch Feuerwerk gem. § 5 (1) Ziffer 3. „erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner der Nachbargrundstücke“ darstellen. Das wird im Einzelfall zu beurteilen sein und erst vorliegen, wenn es Erkenntnisse gibt, dass es in einem Betrieb häufiger zu diesen Störungen kommt.
Nach Rücksprache mit dem Eventanbieter sind die gezündeten Feuerwerke angemeldet.
Antwort:
„Sie liegen schon richtig, dass unsere Paare und Kunden des Öfteren Feuerwerke buchen, dabei handelt es sich um Feuerwerke von gewerblichen Pyrotechnikern.“ Diese seien von der Stadt genehmigt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1.) Wurden in den Jahren 2018, 2017, 2016 und 2015 im Quartier Appelhoff Feuerwerke genehmigt?
2.) Unter welchen Voraussetzungen werden Feuerwerke für gewerbliche Pyrotechniker genehmigt? Wer ist für die Genehmigung zuständig?
3.) Wurden in den Jahren 2018, 2017, 2016 und 2015 in Wandsbek Feuerwerke genehmigt?
keine Anlage/n
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