21-1777

Feuerwerk in Rahlstedt/Tonndorf

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Am 24.07.2020 zwischen 22:45 und 23:00 Uhr konnte man im Bereich Rahlstedt/Tonndorf ein fast viertelstündiges Feuerwerk sehen und hören. Auf Anfrage von Anwohnern habe die Polizei mitgeteilt, dass das Feuerwerk genehmigt worden sei. Es handele sich um ein jährlich immer wieder genehmigtes Ererignis. Einige Anwohner berichteten, das Feuerwerk habe im Auerhahnweg stattgefunden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1.)    Lag für ein Feuerwerk im Bereich des Auerhahnwegs am 24.07.2020 tatsächlich eine Genehmigung vor?

  1. Wenn ja, wer hat die Genehmigung erteilt und aus welchem Anlass fand das Feuerwerk statt?
  2. Wenn nein, wurde eine Genehmigung beantragt und nicht erteilt?
  3. Wenn nein, hat die Polizei im Nachhinein über das Feuerwerk Kenntnis erhalten?

2.)    Liegen der Verwaltung und/oder der Polizei Beschwerden bezüglich des Feuerwerks vor?

3.)    Wurden für ein solches Feuerwerk bereits in den Vorjahren Genehmigungen erteilt?

4.)    Das Feuerwerk fand an einem Wochentag während der Nachtruhe statt. Falls eine Genehmigung vorlag, warum wurde diese trotz dieses besonderen Sachverhalts erteilt?

5.)    Wie viele Personen waren für die Veranstaltung verantwortlich?

6.)    Wie viele Teilnehmer waren für die Veranstaltung angemeldet?

7.)    Wurde das Feuerwerk professionell durch einen oder mehrere Pyrotechniker durchgeführt?

8.)    Welche besonderen Auflagen gab es bezüglich der Corona-Pandemie?

 

Anhänge

keine Anlage/n