22-0187.1

Festlegung der Fach- und Regionalausschüsse sowie deren Unterausschüsse für Bauangelegenheiten der Bezirksversammlung Wandsbek (22.Legislatur)

Sitzungsvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
10.10.2024
Ö 9.1
Sachverhalt

 

Am 30. September 2024 hat der Ältestenrat erneut getagt und u.a. auch über die Ausschussstrukturen beraten. Die Ausschussbezeichnungen sind nunmehr abgestimmt (s.u.). Eine konkrete Terminplanung für die Konstituierung dieser Ausschüsse ist ausgearbeitet und wird aktuell um die Termine der Unterausschüsse für Bauangelegenheiten ergänzt. Solange eine Konstituierung der UA- Ausschüsse nicht vorgenommen wurde, bleiben  die bereits vorab eingesetzten Bauausschüsse Nord, Süd und Ost intakt. Erst mit Konstituierung der UA Bauangelegenheiten enden automatisch diese für den Übergangszeitraum geschaffenen Gremien.   

 

Die Bezirksversammlung setzt folgende Fach- und Regionalausschüsse sowie Unterausschüsse (UA) für Bauangelegenheiten ein:

a) Planungsaussschuss (PLA)

b) Ausschuss für Mobilität (MOA)

c) Ausschuss für Soziales (AS)

d) Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz (KUV)

e) Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur (HSK)

f)  Ausschuss für Wirtschaft und Digitales und Katastrophenschutz (WDK)

g) Regionalausschuss Alstertal sowie UA für Bauangelegenheiten

h) Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne sowie UA für Bauangelegenheiten

i) Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek sowie UA für Bauangelegenheiten

j) Regionalausschuss Rahlstedt sowie UA für Bauangelegenheiten

k) Regionalausschuss Walddörfer sowie UA für Bauangelegenheiten

 

Die Fach- und Regionalausschüsse haben 15 stimmberechtigte Mitglieder, die Unterausschüsse für Bauangelegenheiten haben bis zur Klärung von konkreten Mehrheitsverhältnissen 11 stimmberechtigte Mitglieder, um vorläufig alle Mehrheitsverhältnisse abzubilden. Die Fraktionen haben sich mehrheitlich generell für eine Besetzung mit 11 stimmberechtigten Mitgliedern bei den Unterausschüssen für Bauangelegenheiten ausgesprochen. 

 

Automatisch eingesetzt ist der Ältestenrat gem. § 4 GO mit der in der Geschäftsordnung festgelegten Zusammensetzung.   

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird um Beschlussfassung gebeten

 

Anhänge

keine Anlage/n