21-6122

Festlegung der Fach- und Regionalausschüsse sowie deren Unterausschüsse für Bauangelegenheiten (Bezug: Drs. 21-0123) Beschlussvorlage des Hauptausschusses

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.11.2022
Sachverhalt

 

Am 07.11.2022 haben Ältestenrat und Hauptausschuss hierzu aufgrund der veränderten Fraktionsgrößen beraten. Der Hauptausschuss hat einstimmig folgende Regelung als Änderung der Drs. 21-0123 für die Ausschüsse einstimmig beschlossen aufgrund der nach Hare-Niemeyer neu ermittelten Fraktionsverteilungen der Sitze.

 

Die Fach- und Regionalausschüsse haben 14 stimmberechtigte Mitglieder, die Unterausschüsse für Bauangelegenheiten haben einschließlich Grund- und Ausgleichsmandaten 10 stimmberechtigte Mitglieder. Ältestenrat und Jugendhilfeausschuss bleiben in der bisherigen Form bestehen, das gilt auch für die zu Beginn der Legislatur festgelegten Ausschussvorsitze.   

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung stimmt der Vorlage des Hauptausschusses zu.

 

Anhänge

keine Anlage/n