Festlegung der Fach- und Regionalausschüsse sowie deren Unterausschüsse für Bauangelegenheiten (Bezug: Drs. 21-0123) Beschlussvorlage des Hauptausschusses
Am 07.11.2022 haben Ältestenrat und Hauptausschuss hierzu aufgrund der veränderten Fraktionsgrößen beraten. Der Hauptausschuss hat einstimmig folgende Regelung als Änderung der Drs. 21-0123 für die Ausschüsse einstimmig beschlossen aufgrund der nach Hare-Niemeyer neu ermittelten Fraktionsverteilungen der Sitze.
Die Fach- und Regionalausschüsse haben 14 stimmberechtigte Mitglieder, die Unterausschüsse für Bauangelegenheiten haben einschließlich Grund- und Ausgleichsmandaten 10 stimmberechtigte Mitglieder. Ältestenrat und Jugendhilfeausschuss bleiben in der bisherigen Form bestehen, das gilt auch für die zu Beginn der Legislatur festgelegten Ausschussvorsitze.
Die Bezirksversammlung stimmt der Vorlage des Hauptausschusses zu.
keine Anlage/n