21-6853

Fehler der Vergangenheit beheben - Konzept der "Schwammstadt" auch in Sasel fördern Antrag der AfD-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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13.04.2023
Sachverhalt

Mit dem Hochwasserschutzplan der Freien und Hansestadt Hamburg für die städtebauliche Entwicklung wurde bereits früh der Schutz vor Überschwemmungen binnen der städtebaulichen Entwicklung bedacht. Dieser wurde als Reaktion auf die schweren Hochwasserkatastrophen im Jahr 1962 und 1976 entwickelt und hat zum Ziel, die Stadt und ihre Bewohner hiervor zukünftig zu schützen.

Im Rahmen des Hochwasserschutzplanes werden auch Vorschriften für die Nutzung von Grundstücken in potenziell gefährdeten Gebieten festgelegt. So dürfen zum Beispiel in Gebieten mit einem besonderen Hochwasserrisiko keine neuen Bauvorhaben genehmigt werden, sofern der Hochwasserschutz nicht gewährleistet ist.

 

Folglichnnen in Überschwemmungsgebieten gelegene Grundstücke somit unter bestimmten Umständen in Nicht-Bauland umgewandelt werden, um das Risiko von Hochwasserschäden zu minimieren. Problematisch wird diese Errungenschaft, wenn sie auf weit entfernte Festlegungen der Vergangenheit stößt, wie an einem Saseler Grundstück im Bekweg zu erkennen ist.               

Das Grundstück liegt in einer Moorsenke, in der das Wasser nicht umstreichend ablaufen kann. Trotz derzeit nicht vorhandener Bebauung führt dieser Umstand bereits jetzt zu regelmäßigen Überflutungen. Laut Aussage der Anwohner wurde noch im vergangenen Jahrhundert auf dieser optischen Moorlandschaft Torf gestochen. Dennoch wurde die Fläche bereits im Jahr 1952 erstellten, jedoch anhaltend geltenden, Baustufenplan Sasel zu Bauland deklariert. Eine Einstufung welche wahrscheinlich seinerzeit bereits fragrdig war. Die im Vergleich zu den anliegenden Grundstücken signifikant geringere Wertbemessung je Quadratmeter seitens der
Hamburger Finanzbehörde stützt diese These.

 

Eine Bebauung und ggf. Aufschüttung der Fläche könnte somit ungewöhnlich schwere Auswirkungen auf die benachbarten Grundstücke haben. Es gilt daher zu prüfen, ob die Deklaration zu Bauland durch die Hansestadt nicht bereits damals fehlerhaft war.  Vielmehr eignet sich die Fläche ideal für das vom Hamburger Senat verfolgte Konzept der "Schwammstadt". Hierzu bedarf es Gebiete, bei denen Regenwasser versickern kann, wenn eine Ableitung des Wassers in umliegende Flüsse oder Bäche nicht möglich oder erwünscht ist.


Der untere Grundstücksteil könnte hier als Versickerungsmulde dienen und dafür sorgen, dass Regenwasser bei Starkregen zurückgehalten wird. Statt dieses also in die Kanalisation abzuleiten, wird es in einem tiefer gelegten Speicherraum unterhalb der Grünflächen zwischengespeichert. Die Abgabe an den Boden geschieht dann zeitverzögert, ebenso die Anreicherung des Grundwassers. Die Überschwemmungsgefahr vor Ort könnte somit deutlich reduziert werden.

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die zuständige Fachbehörde bzw. der Senat werden gebeten, auf den Eigentümer des am Bekweg befindlichen Grundstücks mit der Liegenschaftsnummer 10954 zuzugehen, um einen potenziellen Ankauf sowie darauffolgende Nutzung als Versickerungsgrube bzw. Überflutungsraums zu prüfen.               
     

 

 

Anhänge

keine Anlage/n