21-2606

Fehlende Absperrung Antrag der AfD-Fraktion

Antrag

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21.01.2021
Sachverhalt

 

Seit die Station Oldenfelde im Dezember 2019 eröffnet wurde, erfreut sie sich zunehmender Beliebtheit bei den Anwohnern.

 

Allerdings war bereits nach kurzer Zeit die provisorische Absperrung des Flurstücks 4549 westlich von Busbrookhöhe 2a herausgerissen worden und das frisch angepflanzte Grün zertrampelt.

 

Die Spitze des Flurstücks 4549 ist dem, aus Richtung des nördlich gelegenen Wohngebiets kommenden, Nutzer der Haltestelle ein Hindernis. So war es nur eine Frage der Zeit, bis hier eine Abkürzung mit denssen ertrampelt wurde. Die Planung hatte die realen Anwohnerströme offensichtlich nicht bedacht.

 

Heute ist nur noch ein Rest des ursprünglichen Provisoriums zu erkennen. Eine schlichte Wiederherstellung würde mit hoher Wahrscheinlichkeit binnen kürzester Zeit zum selbigen, aktuell vorherrschenden Zustand, führen.

Auch wenn Versiegelungen von Grünflächen grundsätzlich nicht zu befürworten sind,

ergibt sich hier eine Besonderheit aufgrund der ursprünglichen Fehlplanung und der Gefahr für die Anwohner durch eine unbefestigte Zuwegung. Für jene, beziehungsweise zur Unfallvermeidung, ist dabei der Eigentümer des Flurstücks verantwortlich.

 

 

 

 

 

 

Der Regionalausschuss möge beschließen, der Bezirksversammlung zu empfehlen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Verwaltung möge in Zusammenarbeit mit dem LIG dem Eigentümer von Flurstück 4549 ein Angebot für die zertrampelte Fläche machen, um im Anschluss das o.g. Stück zu befestigen,

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, auf den Eigentümer von Flurstück 4549 einzuwirken, eine befestigte Absperrung an dem dann verbliebenen Stück der Spitze aufzustellen, um einer Verbreiterung des Trampelpfades entgegenzuwirken und einer damit einhergehenden Gefahrenquelle für die Anwohner und Nutzer der Haltestelle vorzubeugen.

 

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