Fahrradstraße Stübeheide bis zur Rolfinckstraße als Parallelroute zum Wellingsbüttler Weg verlängern (bez. Drs. 21-4048) Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.10.2021 (Drs. 21-4136)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung bittet den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, den in der Eingabe Drs. 21-4048 erläuterten Vorschlag in der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) begrüßt die Anregung, im Straßenzug Stübeheide – Sanderskoppel – Barkenkoppel eine Fahrradstraße einzurichten.
In der Wellingsbütteler Landstraße / Wellingsbüttler Weg ist von der Fuhlsbüttler Straße bis zur Rolfinckstraße eine Erneuerung der Gas-, Trinkwasser-, Abwasser- und Stromleitungen sowie eine Grundinstandsetzung der Straße erforderlich. Die Erneuerungsbedarfe entstehen aus dem Zustand der Leitungen sowie aus der erforderlichen Vergrößerung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Abwassersiels. Die ursprünglich für 2022 geplante Umsetzung der Maßnahme wurde mittlerweile verschoben.
Bzgl. einer Fahrradstraße erscheint aus Sicht der BVM ausschließlich die im Beschluss genannte durchgängige Verbindung von Ohlsdorf über Klein Borstel nach Wellingsbüttel sinnvoll. Hierfür wären Verbesserungen an der Treppe zur Sanderskoppel und am Dr.-Helmuth-Thielicke-Park erforderlich, um einen deutlichen Mehrwert zu erzielen. Die umliegenden Straßen, die Bestandteil einer Tempo-30-Zone sind, können ohnehin gut mit dem Fahrrad befahren werden. Die Anordnung einer Fahrradstraße wäre dann eine Ergänzung zu diesen Maßnahmen. Dem Nachteil des baulichen Aufwandes stünde der Vorteil der Möglichkeit zum Nebeneinanderfahren gegenüber.
Bei den Straßen Stübeheide, Sanderskoppel und Barkenkoppel handelt es sich um Bezirksstraßen. Zuständig für die Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen in der Stübeheide ist das Bezirksamt Hamburg-Nord bzw. für Sanderskoppel und Barkenkoppel das Bezirksamt Wandsbek. Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung einer Fahrradstraße obliegt dem jeweils örtlich zuständigen Polizeikommissariat.
Die Idee sollte im weiteren Planungsprozess zur Wellingsbütteler Landstraße / Wellingsbüttler Weg weiter betrachtet werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n