21-6804

Fahrradbügel in der Allensteiner Straße versetzen und Fläche entsiegeln Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen

Antrag

Letzte Beratung: 29.03.2023 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 6.2.3

Sachverhalt

 

Mit der Eingabe eines Bürgers und Anwohners der Allensteiner Straße, Drs. 21-6021, wurde die Bezirksversammlung Wandsbek auf die ungenutzten Fahrradbügel am Fahrbahnrand der Allensteiner Straße (Höhe, nicht vorm Hauseingang, Hausnummer 8) hingewiesen. Der Regionalausschuss Kerngebiet hat sich intensiv mit der Situation auseinandergesetzt und über einen längeren Zeitraum (an unterschiedlichsten Wochentagen, zu unterschiedlichsten Tag- und Nachtzeiten) beobachtet. Mit einem einstimmigen Beschluss wurde der Eingabe und somit der Auffassung des Bürgers gefolgt, da eine Frequentierung eben dieser Fahrradbügel nicht festgestellt werden konnte.

 

Nichts desto trotz existieren die Fahrradbügel und unser Ansinnen gilt der Nachhaltigkeit. Deshalb sollen die Fahrradbügel von der Allensteiner Str. 8 umziehen und der Eingabe des ADFC (Drs. 21-6511) Beachtung geschenkt werden, dahingehend, dass eben diese Fahrradbügel in unmittelbarer Nähe des U-Bahnhofs Wandsbek Gartenstadt wieder errichtet werden, beispielsweise am Aufgang zur Haspa, Höhe Lesserstraße 150.

 

Die frei gewordene Fläche an der Allensteiner Straße soll anschließend entsiegelt und eine Grünfläche angelegt werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Kerngebiet beschließen:

Petitum/Beschluss

 

Das Bezirksamt wird gebeten,

 

  1. die Fahrradbügel am Fahrbahnrand der Allensteiner Straße (Höhe Hausnummer 8) zu demontieren, wenn folgende Punkte Beachtung finden:
  2. die Fahrradbügel in unmittelbarer Nähe des U-Bahnhofs Wandsbek-Gartenstadt wieder aufzubauen,
  3. die freigewordene Fläche am Fahrbahnrand der Allensteiner Straße (Höhe Hausnummer 8) zu entsiegeln und eine Grünfläche anzulegen,
  4. im Zuge der Entsiegelung das Vz. 315-68 am Fahrbahnrand der Allensteiner Straße (Höhe Hausnummer 8) zu demontieren,
  5. dem Regionalausschuss Kerngebiet über die erfolgten Maßnahmen zu berichten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
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