Fahrradbügel Allensteiner Straße Schriftlich eingereichtes Anliegen
Letzte Beratung: 13.04.2023 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 2.1
Das folgende schriftlich eingereichte Anliegen liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung vor (TOP 9.19):
„Eingabe zur Drucksache 21-6804.1
Der ADFC hat in seiner Eingabe, anlässlich eines Ortstermins und in mehreren Wortbeiträgen in Sitzungen der Regionalpolitik deutlich gemacht, dass er den Abbau der Bügel in der Allensteiner Straße 8 ablehnt. Wir haben in diesem Zusammenhang auf die einschlägigen Planungshinweise zum Thema Fahrradparken und zur Verkehrsplanung hingewiesen, die auch in Hamburg ihre Gültigkeit haben. Wir haben des weiteren erläutert, dass selbstverständlich auch derzeit nicht genutzte Fahrradbügel in einer Wohnstraße sinnvoll sind, da sie leer stehen müssen, um von eintreffenden Radfahrenden genutzt werden zu können und weil Fahrradabstellanlagen nicht nur für die heutige Nutzung sondern potenzialorientiert zu planen sind. Insofern spielt es keine Rolle, ob der Regionalausschuss Kerngebiet „eine Frequentierung eben dieser Fahrradbügel nicht feststellen konnte.“ Faktisch ist es außerdem falsch, dass diese Bügel gar nicht genutzt würden.
Entgegen der Behauptung der Drs 21-6804.1 wird der Eingabe des ADFC (Drs. 21-6511) mit dem nun vorgelegten Antrag nicht „Beachtung geschenkt“. Der ADFC hat nicht den Abbau gefordert und hat auch kein Versetzen dieser Bügel gefordert. Ganz im Gegenteil hat er darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung zum Abbau dieser Bügel aus allen einschlägigen Regelwerken und Blickwinkeln heraus betrachtet falsch wäre. Wir empfehlen, die Drucksache 21-6511 unter diesem Aspekt nochmal aufmerksam zu lesen.
Im Dezember 2020 (Drs 22/2478) schrieb der Senat: "Ziel ist es, möglichst im direkten Umfeld der Wohn- und Zielorte fußläufig direkt erreichbare Abstellmöglichkeiten zu schaffen." Ein Beschluss im Sinne der Drs 21-6804.1 würde dem diametral entgegen stehen und wäre ein weiterer deutlicher Hinweis darauf, dass in Wandsbek die Verkehrspolitik sehr rückständig ist. Mit dem Beschluss würden u. a. das vom Bezirk unterschriebene "Bündnis für den Rad- und Fußverkehr“ (hier konkret "2.1 Fahrradparken in Quartieren"), sowie einschlägige in Hamburg geltende Regelwerke wie die ReStra von der Ortspolitik missachtet.
Bezirksamtsleitung und Bezirksversammlung Wandsbek haben u.a. unterschrieben: "Die beteiligten Behörden, Bezirksämter und Unternehmen räumen als Partner:innen des neuen Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr den vereinbarten Maßnahmen eine hohe Priorität ein und verständigen sich darauf, sie gemeinsam, lösungsorientiert und mit viel Engagement umzusetzen.“ Diesem Anspruch wird die BV mit einem Beschluss im Sinne der Drucksache 21-6804.1 einmal mehr nicht gerecht.“
Zur weiteren Beratung.
keine Anlage/n
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