Fahrer von Fahrrädern u.a. Fahrzeugen auf den Fußwegen in HH-Volksdorf Eingabe
Die folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Wandsbek vor:
Sehr geehrte Vertreter der Bezirksversammlung,
Ihre Adresse und Ihre Zuständigkeit für einen Teil der Verkehrsprobleme in HH-Volksdorf wurde mir von der Polizeidienststelle Poppenbüttel PK 35 Verkehr genannt.
Ich bitte zunächst um Ihre Information,
ob die Bezirksversammlung HH-Wandsbek zuständig ist für die Regelung von Verkehr von Fahrzeugen wie z.B. von Rädern, Rollern, usw. auf den Fußwegen in HH-Volksdorf,
ob die Bezirksversammlung HH-Wandsbek verantwortlich entscheiden kann,
wie in HH-Volksdorf der Straßen-Verkehr zu regeln ist,
ob die Bezirksversammlung HH-Wandsbek z.B. entscheidet, wem hier in HH-Volksdorf das Fahren von Fahrrädern, Rollern mit und ohne Antrieb und anderen Fahrzeugen die Benutzung auf Fußwegen erlaubt wird.
Der Grund meiner „Vor-Anfrage“ ist das m.E. Überhandnehmen von Fahrzeugen fast aller Art (außer Motorrädern, PKW u.a. ….) auf den Fußwegen im Zentrum von HH-Volksdorf.
Für eine kurze Antwort per Mail bin ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen aus Volksdorf,
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