Existentielle Gefährdung der Apothekenversorgung in Steilshoop Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.07.2025 (Drs. 22-1908)
Letzte Beratung: 11.09.2025 Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Ö 4.2.1
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1) Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, zu den Punkten 1. bis 4. der Eingabe (Drs. 22-1844) Stellung zu nehmen.
2) Die Verwaltung wird gebeten, zu den Punkten 1. und 3. der Eingabe (Drs. 22-1844) Stellung zu nehmen, soweit zuständig.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) nimmt zum o.g. Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek wie folgt Stellung:
Apothekerinnen und Apotheker, welche selbstständig eine Apotheke betreiben, sind Einzelunternehmer und handeln eigenverantwortlich als Kaufleute. Eine Schließung bzw. der Betrieb einer Apotheke stehen im Ermessen des Apothekeninhabers bzw. der Apothekeninhaberin. Sofern die apothekenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sieht der Senat jedoch keine Hindernisse für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für den vorübergehenden Betrieb der Apotheke in Containern, wie sie in der Drucksache erwähnt wird.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
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